Wiesbaden/Duisburg,
29. April 2024 -
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und
Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen
April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des
gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten
Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des
Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden
erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache.
Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu
einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den
Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und
ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den
Besserverdienenden (obere 10 %). Zuvor hatte sich
der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April
2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende
im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro
Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.
•
Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 %
der Lohnskala nähern sich an • Treiber für diese
Entwicklung war der vergleichsweise starke
Verdienstzuwachs bei den Geringverdienenden aufgrund
des gestiegenen Mindestlohns • Besserverdienende
hatten im April 2023 einen 3-mal höheren
Bruttostundenlohn als Geringverdienende
Eine Arbeitsstunde
kostete im Jahr 2023 im Schnitt 41,30 Euro, in
Bulgarien 9,30 Euro Wiesbaden/Duisburg,
26. April 2024 - Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in
Deutschland haben im Jahr 2023 durchschnittlich
41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde
gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in
Deutschland damit die sechsthöchsten in der
Europäischen Union (EU-27). Luxemburg hatte im EU-
Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Arbeitskosten
je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 9,30 Euro die
niedrigsten.
• Arbeitskosten in Deutschland
rund 30 % höher als im EU-Durchschnitt, Deutschland
im EU-Vergleich an sechster Stelle •
Arbeitsstunde im Verarbeitenden Gewerbe 44 % teurer
und Arbeitsstunde im Bereich der marktbestimmten
Dienstleistungen 25 % teurer als im EU-Schnitt
Mehr als drei Viertel
aller Tarifbeschäftigten erhalten eine
Inflationsausgleichsprämie
Wiesbaden/Duisburg, 14. März 2024 - Mehr
als drei Viertel (77,9 %) der Tarifbeschäftigten in
Deutschland haben seit Oktober 2022 eine
Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine
solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum
Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen
der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, liegt
der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2
761 Euro.
Bei der Inflationsausgleichsprämie
handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung
von bis zu 3 000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung
als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an
die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die
Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der
Bundesregierung zur Milderung der Folgen der
Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste
einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um
durchschnittlich 3,7 % gegenüber dem Vorjahr stiegen
(siehe dazu Pressemitteilung Nr. 080 vom 1. März
2024).
• Im Durchschnitt liegt die
Inflationsausgleichsprämie bei 2 761 Euro • Die
niedrigsten Prämien werden im Baugewerbe gezahlt, im
Gastgewerbe
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