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Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner 
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 29. April 2024 - Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache.
Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden (obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.
So hatten Besserverdienende im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.

• Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 % der Lohnskala nähern sich an
• Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns
• Besserverdienende hatten im April 2023 einen 3-mal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende



Eine Arbeitsstunde kostete im Jahr 2023 im Schnitt 41,30 Euro, in Bulgarien 9,30 Euro
Wiesbaden/Duisburg, 26. April 2024 - Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2023 durchschnittlich 41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die sechsthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Luxemburg hatte im EU- Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 9,30 Euro die niedrigsten.

• Arbeitskosten in Deutschland rund 30 % höher als im EU-Durchschnitt, Deutschland im EU-Vergleich an sechster Stelle
• Arbeitsstunde im Verarbeitenden Gewerbe 44 % teurer und Arbeitsstunde im Bereich der marktbestimmten Dienstleistungen 25 % teurer als im EU-Schnitt



Mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichsprämie
Wiesbaden/Duisburg, 14. März 2024 - Mehr als drei Viertel (77,9 %) der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben seit Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2 761 Euro.

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3 000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann.
Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 % gegenüber dem Vorjahr stiegen (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 080 vom 1. März 2024).

• Im Durchschnitt liegt die Inflationsausgleichsprämie bei 2 761 Euro
• Die niedrigsten Prämien werden im Baugewerbe gezahlt, im Gastgewerbe