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Wahlen zum europäischen Parlament
2024
   
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Start der Briefwahl für die Europawahl in Duisburg

Duisburg, 6. Mai 2024 - Die Vorbereitungen für die Durchführung der Europawahl am 9. Juni 2024 sind in vollem Gang. Die Wahllokale (323 Urnen- und 105 Briefwahllokale) und die entsprechenden Wahlräumlichkeiten sind festgelegt. Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 28. April 2024 erstellt. Ab 6. Mai werden die insgesamt 321.866 Wahlbenachrichtigungen – nach Übergabe an die Deutsche Post, im Briefverteilzentrum Asterlagen - an die Wählerinnen und Wähler versandt.


Spätestens bis zum 10. Mai werden voraussichtlich alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag genügt der Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis. Bei möglichen Fragen kann das ServiceCenter von Call-Duisburg unter 0203/94000 oder die Wahlrechtshotline unter 0203/283-3333 weiterhelfen.


Mit der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Briefwahlunterlagen können ebenfalls persönlich (nicht telefonisch) oder elektronisch (unter https://briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Auch die Beantragung per E-Mail ist möglich. Hierfür wird um eine E-Mail mit dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, der vollständigen Anschrift sowie einer eventuell abweichenden Versandanschrift an briefwahl@stadt-duisburg.de gebeten.


Ab sofort sind sowohl zentral im Wahlamt im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg als auch in allen sieben Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort gewählt werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich 7. Juni 2024, 18:00 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum jeweiligen Wahltag um 15:00 Uhr entgegengenommen.


Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (8. Juni 2024), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein im Wahlamt erteilt werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.


Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte sollte bitte daran denken, einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Identitätsausweis mitzuführen. Möglicherweise wird die Vorlage zur Identifikation verlangt. Die Briefwahlstellen im Einzelnen:
Bezirksamt Walsum, Friedrich-Ebert-Str. 152, Raum Bürger-Service,  Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Bezirksamt Hamborn, Duisburger Str. 213, Raum 102, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Bezirksamt Meiderich, Von-der-Mark-Str. 36, Raum 106, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•  Bezirksamt Homberg, Bismarckplatz 1, Raum 15, Dienstag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Montag 8:00 – 18:00 Uhr, Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•  Bezirksamt Mitte, Sonnenwall 73-75, Raum 14, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
•  Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1, Raum 220, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, Raum 11, Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr.


Am letzten Freitag vor der Wahl (7. Juni) sind alle Briefwahlstellen bis 18:00 Uhr geöffnet. Serviceangebot zur Briefwahlvereinfachung Wie bereits angekündigt, wird das Wahlamt an exponierten Orten mit einem Infostand vertreten sein. Dort wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, ggfs. die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben. Das Team wird einheitlich gekleidet sein - um als „Team Duisburg“ erkennbar zu sein.


Alle Daten und Standorte zu den geplanten Aktionen:
•  12.05. MSV-Stadion - letztes Heimspiel; 12:00 – 15:00 Uhr (Selfie-Möglichkeit mit dem MSV-Maskottchen Ennatz)
•  15.05. Markt Hochemmerich; 9:00 -13:00 Uhr 17.05. König-Brauerei; 12:00 – 15:00 Uhr (ein alkoholfreies Freigetränk für jeden, der seine Wahlunterlagen dort abgibt oder dort beantragt)
23.05. Markt Hamborn; 9:00 -13:00 Uhr
25.05. Bauernmarkt Stadt Duisburg; 10:00 -15:00 Uhr
29.05. Markt Wedau; 9:00-13:00 Uhr
04.06. Markt Homberg; 9:00 – 13:00 Uhr
•  08.06. Landschaftspark Nord; 10:00 - 14:00 Uhr Weitere Aktionen sind geplant und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Europawahl 2024: Vorstellung des Wahltemas und Stand der Dinge

Duisburg, 30. April 2024 - Stadtwahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack hat heute den aktuellen Stand zur Durchführung der Europawahl in Duisburg am 9. Juni 2024 vorgestellt. „Rund sechs Wochen vor dem Wahltermin sind wir gut aufgestellt, die Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Das erfahrene Team um den neuen Stabsstellenleiter Andreas Weinand kennt alle Abläufe und weiß genau, was zu tun ist.“  

In Duisburg werden am 9. Juni zum zehnten Mal die Mitglieder für das Europäische Parlament neu gewählt. „Über 322.000 Duisburgerinnen und Duisburger sind zur Wahl aufgerufen“, erläuterte der Stabsstellenleiter Wahlen, Andreas Weinand.  


Wahlbenachrichtigungen ab 19. KW   Die Wahlbenachrichtigungen werden im Laufe der 19. Kalenderwoche zugestellt, dann kann auch sofort Briefwahl beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies wieder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten online auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl beantragt werden.  



Stadtdirektor Martin Murrack (li.) und Andreas Weinand, Stabsstellenleiter Stabsstelle für Wahlen beim Pressetermin zur Europawahl im Wahlamt. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


Der Antrag kann außerdem schriftlich - nicht telefonisch - durch die postalische Übersendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages gestellt werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Antragsstellung per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder persönlich in einer der acht Briefwahlstellen in den Bezirksrathäusern Walsum (Zimmer Bürgerservice), Hamborn (Zimmer 102), Meiderich (Zimmer 106), Homberg (Zimmer 15), Mitte (Zimmer 14), Rheinhausen (Zimmer 220), Süd (Zimmer 11) oder der Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, in Duisburg-Homberg.  


Erstmalig wurde zu einer Europawahl das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Somit sind 27.900 Wahlberechtigte zum ersten Mal aufgerufen das Europaparlament zu wählen. Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler, die generell erstmals zu einer politischen Wahl aufgerufen sind, liegt bei 14.256 Personen (Stand: 31.03.2024).   Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb Duisburgs zuziehen, werden nur auf Antrag bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis aufgenommen.


Unionsbürgerinnen und Bürger sowie im Ausland lebende Deutsche, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. In der Zeit vom 20. bis zum 24. Mai besteht noch die Möglichkeit, sich mit Einspruch in das Duisburger Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Alle Anträge liegen in den Bürgerservicestellen aus oder können online auf der Webseite des Wahlamtes unter duisburg.de oder bundeswahlleiterin.de (für Unionsbürger/innen und Auslandsdeutsche) abgerufen werden.   Serviceangebot zur Briefwahlvereinfachung  


Die Stabsstelle Wahlen wird an exponierten Orten mit einem Infostand vertreten sein. Dort wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu stellen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben.  Geplant sind hierzu Infostände auf verschiedenen Wochenmärkten, im Landschaftspark Nord, in der Königsbrauerei und vor dem MSV-Stadion. Alle Daten und Standorte werden gesondert bekannt gegeben.  


Wahlhelfende  
Insgesamt werden fast 4.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht; noch rund 750 Stellen davon sind unbesetzt. „Die Zusagen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind zum aktuellen Stand zwar erwartungsgemäß, wir sind aber weiterhin auf Zusagen aus der Bürgerschaft für den Wahltag angewiesen“, erläuterte Andreas Weinand den Stand der Rückmeldungen.  


Mit einem Erfrischungsgeld von 80 bis 50 Euro (je nach Funktion) wird von der Stadt Duisburg ein deutlich höherer Betrag gezahlt als vom Bund vorgesehen. Im Vorfeld wird durch Präsenzschulungen, eine Internet- Lernplattform und Webinare auf die Aufgabe vorbereitet. Erstmalig werden in diesem Jahr auch Auszählungsschulungen für alle Wahlvorstehenden und Schriftführenden sowie ihre Stellvertretenden angeboten. Dabei wird die Auszählung simuliert und das Ausfüllen der wahlrelevanten Dokumentationen durchgespielt.  


Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Urnenwahl interessieren, können sich telefonisch unter (0203) 283-4399, per E-Mail an wahlhelfer@stadt-duisburg.de oder auf der Homepage der Stadt melden. Bei Interesse an einer Tätigkeit bei der Briefwahlauszählung können sie sich telefonisch unter (0203) 283-4422 oder per E-Mail an briefwahlzentrale@stadt-duisburg.de melden und informieren.   Die Stadt geht erneut von einem erhöhten Briefwahlinteresse aus, ähnlich wie es bei der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2022 der Fall war.


Um dieses zu bewältigen, wurden im Wahlzentrum die Druck- und Kuvertierkapazitäten nochmals erhöht und die Abläufe weiter digitalisiert. Ebenso wird die Auszählung der Briefwahlstimmen erneut auf zwei Standorte im Stadtgebiet verteilt.  


Stadtwahlleiter und Stadtdirektor Martin Murrack dazu: „Die besonderen Herausforderungen durch das weltpolitische Geschehen und der noch immer anhaltenden Flüchtlingskrise haben in vielfältiger Weise schon die Vorbereitungen dieser Wahl beeinflusst. Als Stadtwahlleiter stehe ich dafür ein, dass alle Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, ganz gleich, ob sie die Urnenwahl bevorzugen oder die Briefwahl.“  


Erneut einen großen Aufwand bereitete diesmal die Auswahl und Bewerbung der Wahllokale wegen der bewältigten Corona-Pandemie. Schon frühzeitig reagierte das Wahlamt auf die Normalisierung in den Duisburger Alten- und Pflegeheimen und hat diese wieder großflächig in die Liste der Wahllokalstandorte aufgenommen.

Dabei wurde Wert daraufgelegt, dass die Anzahl der Stimmbezirke mit 323 unverändert bleibt. Meistens wurden diese zusätzlichen Wahlörtlichkeiten aus anderen vorhandenen und benachbarten Standorten dorthin verlegt.   Die 323 Stimmbezirke wurden daher von ursprünglich 159 erstmalig auf 180 Standorte verteilt. Ebenso wurden weitere Rampen angeschafft, um die Zugänge zu den Wahlräumen überwiegend barrierefrei zu gestalten.  


Infokampagne auf Social-Media-Kanälen  
Im Vorfeld der Europawahl startet die Stadt Duisburg außerdem die Kampagne #duisburgwählteuropa. Auf den Social-Media-Kanälen der Stadt werden dabei vor allem Erstwähler zu Wort kommen und erklären, warum die Europawahl für sie wichtig ist. Wie die EU in Duisburg spürbar und sichtbar wird, berichtet überdies unsere Social-Media-Botschafterin Lea in diversen Videos.

Die Sharepics und Videos werden im einheitlichen Kampagnenlook ab nächster Woche regelmäßig auf Instagram und Facebook gepostet. Ergänzt wird die digitale Kampagne durch eine Plakataktion, die von Duisburg Kontor Stadtmarketing mit DUISBURG IST ECHT unterstützt wird. Dabei werden im Mai Motive der Kampagne in der Größe A0 stadtweit auf rund 170 Litfaßsäulen sichtbar.


Folgen des „Brexit“: Europäisches Parlament wird kleiner 

- Abgeordnetenzahl verringert sich von 751 auf 705
- 14 EU-Staaten erhalten zusätzliche Sitze
Mit dem Ablauf des 31. Januar 2020 wird das Vereinigte Königreich nicht mehr der Europäischen Union (EU) angehören, teilt der Bu7ndeswahlleiter am 30. Januar 2020 mit.
Dies hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Euro-päischen Parlaments. Nach dem Beschluss (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 führt der „Brexit“ zu einer Verringerung der Abgeordnetenzahl des Europäischen Parlaments von 751 auf 705. Von den 73 Sitzen des Vereinigten Königreichs werden 27 Sitze unter 14 bisher leicht unterrepräsentierten EU-Mitgliedstaaten neu verteilt.
Dies soll die derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im Parlament ausgleichen. Keiner der in der EU verbleibenden 27 Mitgliedstaaten wird Sitze verlieren. Für Deutschland bleibt die Zahl von 96 Sitzen unverändert. Mit jeweils 5 Sitzen mehr als bisher können Frankreich (bisher 74 Sitze) und Spanien (bisher 54 Sitze) die meisten zusätzlichen Abgeordneten in das EU-Parlament entsenden.
Folgende Mitgliedstaaten erhalten ab dem 1. Februar 2020 zusätzliche Sitze: Dänemark:    14 (bisher 13)
Estland:          7 (bisher 6)
Finnland:       14 (bisher 13)
Frankreich:    79 (bisher 74)
Irland:            13 (bisher 11)
Italien:           76 (bisher 73)
Kroatien:       12 (bisher 11)
Niederlande:  29 (bisher 26)
Österreich:    19 (bisher 18)
Polen:            52 (bisher 51)
Rumänien:    33 (bisher 32)
Schweden:    21 (bisher 20)
Slowakei:      14 (bisher 13)
Spanien:       59 (bisher 54)