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Start der Briefwahl für die Europawahl in Duisburg |
Duisburg, 6. Mai 2024 - Die Vorbereitungen für die
Durchführung der Europawahl am 9. Juni 2024 sind in
vollem Gang. Die Wahllokale (323 Urnen- und 105
Briefwahllokale) und die entsprechenden
Wahlräumlichkeiten sind festgelegt. Das Wählerverzeichnis
wurde zum Stichtag 28. April 2024 erstellt. Ab 6. Mai
werden die insgesamt 321.866 Wahlbenachrichtigungen –
nach Übergabe an die Deutsche Post, im
Briefverteilzentrum Asterlagen - an die Wählerinnen und
Wähler versandt.
Spätestens bis zum 10. Mai
werden voraussichtlich alle Wahlbenachrichtigungen
zugestellt sein. Sollten Personen wahlberechtigt sein,
jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so
können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen.
Für die Stimmabgabe am Wahltag genügt der
Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis. Bei
möglichen Fragen kann das ServiceCenter von Call-Duisburg
unter 0203/94000 oder die Wahlrechtshotline unter
0203/283-3333 weiterhelfen.
Mit der Wahlbenachrichtigung
besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen schriftlich
zu beantragen. Briefwahlunterlagen können ebenfalls
persönlich (nicht telefonisch) oder elektronisch (unter
https://briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Auch die
Beantragung per E-Mail ist möglich. Hierfür wird um eine
E-Mail mit dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, der
vollständigen Anschrift sowie einer eventuell
abweichenden Versandanschrift an
briefwahl@stadt-duisburg.de gebeten.
Ab sofort sind sowohl zentral
im Wahlamt im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in
Duisburg-Homberg als auch in allen sieben Bezirksämtern
Briefwahlstellen eingerichtet. In allen Briefwahlstellen
ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich,
sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt
vor Ort gewählt werden. Briefwahlanträge werden bis
einschließlich 7. Juni 2024, 18:00 Uhr entgegengenommen.
Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
werden sie noch bis zum jeweiligen Wahltag um 15:00 Uhr
entgegengenommen.
Versichert ein/e
Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der
Wahl (8. Juni 2024), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein im
Wahlamt erteilt werden. Die Beantragung von
Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei
ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den
gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen
in dieser Angelegenheit vertreten darf.
Jede Wahlberechtigte und jeder
Wahlberechtigte sollte bitte daran denken, einen
Personalausweis, einen Reisepass oder einen
Identitätsausweis mitzuführen. Möglicherweise wird die
Vorlage zur Identifikation verlangt. Die Briefwahlstellen
im Einzelnen:
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Bezirksamt
Walsum, Friedrich-Ebert-Str. 152, Raum Bürger-Service,
Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 –
18:00 Uhr; Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
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Bezirksamt
Hamborn, Duisburger Str. 213, Raum 102, Montag –
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr;
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
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Bezirksamt
Meiderich, Von-der-Mark-Str. 36, Raum 106, Montag –
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch 8:00 – 18:00 Uhr;
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
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Bezirksamt
Homberg, Bismarckplatz 1, Raum 15, Dienstag – Donnerstag
8:00 – 16:00 Uhr, Montag 8:00 – 18:00 Uhr, Freitag 8:00 –
14:00 Uhr
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Bezirksamt
Mitte, Sonnenwall 73-75, Raum 14, Montag – Donnerstag
8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
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Bezirksamt
Rheinhausen, Körnerplatz 1, Raum 220, Montag – Donnerstag
8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr; Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
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Bezirksamt
Süd, Sittardsberger Allee 14, Raum 11, Montag –
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr, Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr;
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr.
Am letzten Freitag vor der
Wahl (7. Juni) sind alle Briefwahlstellen bis 18:00 Uhr
geöffnet. Serviceangebot zur Briefwahlvereinfachung Wie
bereits angekündigt, wird das Wahlamt an exponierten
Orten mit einem Infostand vertreten sein. Dort wird den
Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu
stellen, ggfs. die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder
die Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben. Das Team wird
einheitlich gekleidet sein - um als „Team Duisburg“
erkennbar zu sein.
Alle Daten und Standorte zu
den geplanten Aktionen:
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12.05.
MSV-Stadion - letztes Heimspiel; 12:00 – 15:00 Uhr
(Selfie-Möglichkeit mit dem MSV-Maskottchen Ennatz)
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15.05. Markt
Hochemmerich; 9:00 -13:00 Uhr 17.05. König-Brauerei;
12:00 – 15:00 Uhr (ein alkoholfreies Freigetränk für
jeden, der seine Wahlunterlagen dort abgibt oder dort
beantragt)
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23.05. Markt
Hamborn; 9:00 -13:00 Uhr
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25.05.
Bauernmarkt Stadt Duisburg; 10:00 -15:00 Uhr
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29.05. Markt
Wedau; 9:00-13:00 Uhr
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04.06. Markt
Homberg; 9:00 – 13:00 Uhr
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08.06.
Landschaftspark Nord; 10:00 - 14:00 Uhr Weitere Aktionen
sind geplant und werden zu einem späteren Zeitpunkt
bekannt gegeben.
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Europawahl 2024: Vorstellung des Wahltemas und Stand der
Dinge |
Duisburg, 30. April 2024 - Stadtwahlleiter und Stadtdirektor
Martin Murrack hat heute den aktuellen Stand zur Durchführung
der Europawahl in Duisburg am 9. Juni 2024 vorgestellt. „Rund
sechs Wochen vor dem Wahltermin sind wir gut aufgestellt, die
Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Das erfahrene Team
um den neuen Stabsstellenleiter Andreas Weinand kennt alle
Abläufe und weiß genau, was zu tun ist.“
In Duisburg
werden am 9. Juni zum zehnten Mal die Mitglieder für das
Europäische Parlament neu gewählt. „Über 322.000 Duisburgerinnen
und Duisburger sind zur Wahl aufgerufen“, erläuterte der
Stabsstellenleiter Wahlen, Andreas Weinand.
Wahlbenachrichtigungen ab 19. KW Die Wahlbenachrichtigungen
werden im Laufe der 19. Kalenderwoche zugestellt, dann kann auch
sofort Briefwahl beantragt werden. Zur Vereinfachung ist dies
wieder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code
möglich. Ebenso kann unter Eingabe der persönlichen Daten online
auf „briefwahl.duisburg.de“ die Briefwahl beantragt werden.
Stadtdirektor Martin Murrack (li.) und Andreas Weinand,
Stabsstellenleiter Stabsstelle für Wahlen beim Pressetermin zur
Europawahl im Wahlamt. Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg
Der Antrag kann außerdem schriftlich - nicht telefonisch
- durch die postalische Übersendung des auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrages gestellt
werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Antragsstellung per
E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder persönlich in einer
der acht Briefwahlstellen in den Bezirksrathäusern Walsum
(Zimmer Bürgerservice), Hamborn (Zimmer 102), Meiderich (Zimmer
106), Homberg (Zimmer 15), Mitte (Zimmer 14), Rheinhausen
(Zimmer 220), Süd (Zimmer 11) oder der Stabsstelle Wahlen, In
den Haesen 84, in Duisburg-Homberg.
Erstmalig
wurde zu einer Europawahl das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.
Somit sind 27.900 Wahlberechtigte zum ersten Mal aufgerufen das
Europaparlament zu wählen. Die Zahl der Erstwählerinnen und
Erstwähler, die generell erstmals zu einer politischen Wahl
aufgerufen sind, liegt bei 14.256 Personen (Stand: 31.03.2024).
Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb Duisburgs zuziehen,
werden nur auf Antrag bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis
aufgenommen.
Unionsbürgerinnen und Bürger sowie im
Ausland lebende Deutsche, werden ebenfalls nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis aufgenommen. In der Zeit vom 20. bis zum 24.
Mai besteht noch die Möglichkeit, sich mit Einspruch in das
Duisburger Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Alle Anträge
liegen in den Bürgerservicestellen aus oder können online auf
der Webseite des Wahlamtes unter duisburg.de oder
bundeswahlleiterin.de (für Unionsbürger/innen und
Auslandsdeutsche) abgerufen werden. Serviceangebot zur
Briefwahlvereinfachung
Die Stabsstelle Wahlen wird
an exponierten Orten mit einem Infostand vertreten sein. Dort
wird den Wählenden die Möglichkeit gegeben, vor Ort Fragen zu
stellen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder die
Wahlbriefe direkt vor Ort zu übergeben. Geplant sind hierzu
Infostände auf verschiedenen Wochenmärkten, im Landschaftspark
Nord, in der Königsbrauerei und vor dem MSV-Stadion. Alle Daten
und Standorte werden gesondert bekannt gegeben.
Wahlhelfende Insgesamt werden fast 4.000 Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer gesucht; noch rund 750 Stellen davon sind
unbesetzt. „Die Zusagen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind
zum aktuellen Stand zwar erwartungsgemäß, wir sind aber
weiterhin auf Zusagen aus der Bürgerschaft für den Wahltag
angewiesen“, erläuterte Andreas Weinand den Stand der
Rückmeldungen.
Mit einem Erfrischungsgeld von 80
bis 50 Euro (je nach Funktion) wird von der Stadt Duisburg ein
deutlich höherer Betrag gezahlt als vom Bund vorgesehen. Im
Vorfeld wird durch Präsenzschulungen, eine Internet-
Lernplattform und Webinare auf die Aufgabe vorbereitet.
Erstmalig werden in diesem Jahr auch Auszählungsschulungen für
alle Wahlvorstehenden und Schriftführenden sowie ihre
Stellvertretenden angeboten. Dabei wird die Auszählung simuliert
und das Ausfüllen der wahlrelevanten Dokumentationen
durchgespielt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich
für die Urnenwahl interessieren, können sich telefonisch unter
(0203) 283-4399, per E-Mail an wahlhelfer@stadt-duisburg.de oder
auf der Homepage der Stadt melden. Bei Interesse an einer
Tätigkeit bei der Briefwahlauszählung können sie sich
telefonisch unter (0203) 283-4422 oder per E-Mail an
briefwahlzentrale@stadt-duisburg.de melden und informieren.
Die Stadt geht erneut von einem erhöhten Briefwahlinteresse aus,
ähnlich wie es bei der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl
2022 der Fall war.
Um dieses zu bewältigen, wurden
im Wahlzentrum die Druck- und Kuvertierkapazitäten nochmals
erhöht und die Abläufe weiter digitalisiert. Ebenso wird die
Auszählung der Briefwahlstimmen erneut auf zwei Standorte im
Stadtgebiet verteilt.
Stadtwahlleiter und
Stadtdirektor Martin Murrack dazu: „Die besonderen
Herausforderungen durch das weltpolitische Geschehen und der
noch immer anhaltenden Flüchtlingskrise haben in vielfältiger
Weise schon die Vorbereitungen dieser Wahl beeinflusst. Als
Stadtwahlleiter stehe ich dafür ein, dass alle Wählerinnen und
Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, ganz gleich,
ob sie die Urnenwahl bevorzugen oder die Briefwahl.“
Erneut einen großen Aufwand bereitete diesmal die Auswahl
und Bewerbung der Wahllokale wegen der bewältigten
Corona-Pandemie. Schon frühzeitig reagierte das Wahlamt auf die
Normalisierung in den Duisburger Alten- und Pflegeheimen und hat
diese wieder großflächig in die Liste der Wahllokalstandorte
aufgenommen.
Dabei wurde Wert daraufgelegt, dass die
Anzahl der Stimmbezirke mit 323 unverändert bleibt. Meistens
wurden diese zusätzlichen Wahlörtlichkeiten aus anderen
vorhandenen und benachbarten Standorten dorthin verlegt. Die
323 Stimmbezirke wurden daher von ursprünglich 159 erstmalig auf
180 Standorte verteilt. Ebenso wurden weitere Rampen
angeschafft, um die Zugänge zu den Wahlräumen überwiegend
barrierefrei zu gestalten.
Infokampagne auf
Social-Media-Kanälen Im Vorfeld der Europawahl startet die
Stadt Duisburg außerdem die Kampagne #duisburgwählteuropa. Auf
den Social-Media-Kanälen der Stadt werden dabei vor allem
Erstwähler zu Wort kommen und erklären, warum die Europawahl für
sie wichtig ist. Wie die EU in Duisburg spürbar und sichtbar
wird, berichtet überdies unsere Social-Media-Botschafterin Lea
in diversen Videos.
Die Sharepics und Videos werden im
einheitlichen Kampagnenlook ab nächster Woche regelmäßig auf
Instagram und Facebook gepostet. Ergänzt wird die digitale
Kampagne durch eine Plakataktion, die von Duisburg Kontor
Stadtmarketing mit DUISBURG IST ECHT unterstützt wird. Dabei
werden im Mai Motive der Kampagne in der Größe A0 stadtweit auf
rund 170 Litfaßsäulen sichtbar.
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Folgen des „Brexit“: Europäisches
Parlament wird kleiner |
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Abgeordnetenzahl verringert sich von 751 auf 705 - 14
EU-Staaten erhalten zusätzliche Sitze Mit dem Ablauf des 31.
Januar 2020 wird das Vereinigte Königreich nicht mehr der
Europäischen Union (EU) angehören, teilt der Bu7ndeswahlleiter
am 30. Januar 2020 mit. Dies hat Auswirkungen auf die
Zusammensetzung des Euro-päischen Parlaments. Nach dem Beschluss
(EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 führt der
„Brexit“ zu einer Verringerung der Abgeordnetenzahl des
Europäischen Parlaments von 751 auf 705. Von den 73 Sitzen des
Vereinigten Königreichs werden 27 Sitze unter 14 bisher leicht
unterrepräsentierten EU-Mitgliedstaaten neu verteilt. Dies
soll die derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im
Parlament ausgleichen. Keiner der in der EU verbleibenden 27
Mitgliedstaaten wird Sitze verlieren. Für Deutschland bleibt die
Zahl von 96 Sitzen unverändert. Mit jeweils 5 Sitzen mehr als
bisher können Frankreich (bisher 74 Sitze) und Spanien (bisher
54 Sitze) die meisten zusätzlichen Abgeordneten in das
EU-Parlament entsenden. Folgende Mitgliedstaaten erhalten ab
dem 1. Februar 2020 zusätzliche Sitze: Dänemark: 14
(bisher 13) Estland:
7 (bisher 6) Finnland:
14 (bisher 13) Frankreich: 79 (bisher 74)
Irland:
13 (bisher 11) Italien:
76 (bisher 73)
Kroatien: 12 (bisher 11)
Niederlande: 29 (bisher 26)
Österreich: 19 (bisher 18) Polen:
52 (bisher 51) Rumänien: 33 (bisher 32)
Schweden: 21 (bisher 20) Slowakei:
14 (bisher 13) Spanien:
59 (bisher 54)
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