Archiv Januar -
Juni 2024
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Besserer Schutz von Kindern
vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlungen
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Brüssel, 23.
April 2024 - Die Europäische Kommission will die Systeme
zum Schutz von Kindern vor Gewalt stärken. Sie hat dafür
heute eine Empfehlung angenommen,
entsprechend ihrer Verpflichtung im Rahmen der
EU-Kinderrechtsstrategie. Behörden auf allen
Regierungsebenen und die Zivilgesellschaft in allen
Sektoren müssen zusammenarbeiten, um Kinder kohärent und
systematisch vor allen Formen von Gewalt zu schützen.
Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und
Demografie, sagte: „Gemeinsam müssen wir ein umfassendes
System der Unterstützung und des Einsatzes für ein
sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für unsere Kinder
aufbauen. Die heutige Empfehlung ist ein Schritt auf dem
Weg zu einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt
gegen Kinder, den wir gemeinsam mit allen Akteuren und
den Kindern gehen.“
Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der Stärkung
ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen.
Gewalt gegen Kinder bleibt große Herausforderung
Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Gewalt
gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der
EU nach wie vor eine große Herausforderung. 13 Prozent
bis 29 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler
geben an, häufig gemobbt zu werden.
Bis zu 13,7 Prozent der erwachsenen Frauen gaben an, in
ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erlebt zu haben, und
dieser Anteil könnte sogar noch höher sein. Das Handeln
oder Nichthandeln von Regierungen hat größere
Auswirkungen auf Kinder als auf jede andere Gruppe der
Gesellschaft. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein
moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Er ist auch
eine langfristige strategische Investition in unsere
Gesellschaft.
Schlüsselelemente der Empfehlung:
- Kinder in den Mittelpunkt integrierter
Kinderschutzsysteme stellen, die Schutzsysteme an die
Bedürfnisse der Kinder anpassen und Kinder in
Entscheidungen, die sie betreffen, einbeziehen.
- Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Systeme zum
Schutz jedes Kindes vor jeglicher Form von Gewalt mit
Hilfe von EU-Instrumenten wie Gesetzgebung, Politik oder
Finanzierung unterstützen. Dies beginnt damit
Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, gezielt
Unterstützung bereitzustellen und eine gesellschaftliche
Kultur zu fördern, die Gewalt gegen Kinder ausschließt.
- Einen allgemeinen Rahmen für integrierte
Kinderschutzsysteme schaffen. Die Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, nationale Pläne zur Beendigung der Gewalt
gegen Kinder zu erstellen, die EU- und nationalen
Rechtsvorschriften zum Kinderschutz wirksam umzusetzen,
Koordinierungsstrukturen einzurichten, die personellen
und finanziellen Ressourcen zu stärken und die
Datenerfassung zu verbessern.
- Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren
und zuständigen Behörden durch die Ausbildung von
Fachkräften verbessern, beginnend auf lokaler Ebene.
Umfassende und koordinierte Unterstützungsmaßnahmen in
Fällen von Gewalt gegen Kinder einführen, von der
Prävention und Früherkennung bis zur Berichterstattung
und sektorübergreifenden Unterstützung.
- Reaktion auf die Sicherheitsbedürfnisse von Kindern
online und offline durch Verbesserung der digitalen
Kompetenz von Kindern, Förderung der sicheren Nutzung
digitaler Technologien und Schulung von Familien und
Betreuern.
- Schutz der Integrität und der psychischen Gesundheit
von Kindern, Verhinderung und Bekämpfung von
(Cyber-)Mobbing indem die Mitgliedstaaten ermutigt
werden, nationale Strategien für psychische Gesundheit zu
entwickeln, wobei Kinder die vorrangige Zielgruppe sind.
- Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente, um
Kinderschutzsysteme zu stärken: Gesetze, Strategien,
finanzielle Unterstützung, wie im Anhang der Mitteilung
aufgeführt.
- Die Mitgliedstaaten auffordern, in ihrem
außenpolitischen Handeln einen integrierten Ansatz zum
Schutz von Kindern zu verfolgen, wie z. B. die
Abschaffung der Kinderarbeit, den Schutz von Kindern in
bewaffneten Konflikten und den Schutz von Kindern vor dem
Klimawandel und Umweltgefahren.
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„Recht auf Reparatur“ |
TÜV-Verband: Zustimmung des
EU-Parlaments wichtiger Schritt.
Brüssel/Berlin, 23. April 2024 - Wegwerfkultur beenden
und verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen fördern.
Unabhängige Prüfstellen können mit Zertifizierungen von
Reparaturwerkstätten Beitrag zur Umsetzung leisten.
5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf
die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht
auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte
die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher
wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt
beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger
Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen
sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt
automatisch durch neue ersetzt werden.
Wir wollen den
Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der
Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so
schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher,
leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein
wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige
Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“
Das Europäische Parlament und der
Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun
noch förmlich verabschieden. Das ist am 23. April umgesetzt
worden. Sobald dies geschehen ist, wird die
Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
tritt 20 Tage später in Kraft.
Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen Wenn die
gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen
und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von
Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch
reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch
Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden
verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu
machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten
Reparaturen ungefähr kosten werden.
Praktische
Maßnahmen zugunsten von Reparaturen Mit den vereinbarten
Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet,
Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B.
mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen
können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen
Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die
Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es
Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu
bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu
finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine
und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Das EU-Parlament hat am 23. April 2024
das „Recht auf Reparatur“ beschlossen.
Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands,
sagt dazu: „Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter
für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die
Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen,
ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer
nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen
in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig
ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch
bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann
die lineare Wirtschaft beendet und ein
verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen
geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird
verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden
und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird
reduziert.“
„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten
und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich.
Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu
einem Jahr nach der Reparatur gilt, können
Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass die Reparatur
ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter die neuen
Regelungen fällt „weiße Ware“ wie Kühlschränke oder
Geschirrspüler, Hardware wie Smartphones, Tablets oder
Computer, aber auch Verkehrsmittel wie Fahrräder. Um
einen umfassenderen Beitrag zu leisten, spricht sich der
TÜV-Verband dafür aus, das Recht auf Reparatur
perspektivisch auf weitere Produkte auszudehnen.“
„Freie Werkstätten können ihre Qualität und
Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von
unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den
Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei
der Auswahl einer Werkstatt. Unabhängige Prüfstellen
können durch die Zertifizierung von Reparaturwerkstätten
Vertrauen schaffen. Damit leisten sie einen wichtigen
Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechts auf
Reparatur.“
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Lobby-Einfluss auf EU-Gesetzgebung: Prüfer
stellen einen Mangel an Transparenz fest |
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Immer mehr Lobbyisten tragen sich ins
EU-Transparenz-Register ein.
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Spontane Treffen und die meisten EU-Mitarbeiter sind
jedoch nach wie vor von den Transparenzvorschriften
ausgenommen.
•
Die Prüfer sehen das Risiko, dass die Finanzquellen von
Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Dunkeln bleiben.
Copyright: EuRH Lobbyisten können noch immer von der
Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss
nehmen.
Sonderbericht
Luxemburg, 17. April 2024 - Das geht aus einem Bericht
des Europäischen Rechnungshofs hervor. Demzufolge hat das
EU-Transparenz-Register zwar positive Aspekte. So könnten
sich Bürgerinnen und Bürger anhand der Angaben über
Lobbyisten, die mit der Europäischen Kommission, dem
EU-Parlament und dem Rat im Austausch stehen, über den
potenziellen Lobby-Einfluss informieren. Das Register
habe aber auch Schwächen und sei lückenhaft, was die
Transparenz der Lobbyaktivitäten in den drei größten
EU-Institutionen einschränke. Außerdem könnten Lobbyisten
die Registrierung für bestimmte Formen der Einflussnahme
völlig umgehen.
Bewertung des durch die IIV 2021 geschaffenen Rahmens
unter Zugrundelegung der OECD-Grundsätze
Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das
es Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht, einen
Beitrag zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu
leisten. Allerdings kann Lobbying ohne
Transparenzmechanismen zu unzulässiger Einflussnahme, zu
unlauterem Wettbewerb oder sogar zu Korruption führen.
Jede EU-Institution hat daher ihre eigenen
Ethik-Vorschriften, um solchen Grenzüberschreitungen
vorzubeugen. Ferner haben die EU-Kommission, das
Europäische Parlament und der Rat eine Vereinbarung über
das sogenannte Transparenz-Register geschlossen, das
einen zentralen Zugang für Lobbyisten bietet, die auf die
Politikgestaltung und Entscheidungsprozesse der EU
Einfluss nehmen möchten.
2021 einigten sich die genannten Institutionen darauf,
die Eintragung der Lobbyisten im Register zur
Vorbedingung für bestimmte Tätigkeiten zu machen
("Konditionalitätsgrundsatz"). "Das
EU-Transparenz-Register darf nicht zu einem Papiertiger
werden", so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung
zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es enthält zwar
nützliche Informationen über Lobbying, hat aber nicht die
gewünschte Schlagkraft. Oft findet der Austausch zwischen
Lobbyisten und EU-Gesetzgebern fernab der öffentlichen
Wahrnehmung statt, was der Transparenz schadet und sich
negativ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit auswirkt."
Die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 stehe in
weiten Zügen im Einklang mit den internationalen
Grundsätzen für Transparenz und Integrität bei der
Lobbyarbeit, so die EU-Prüfer. Es gebe jedoch keine
Mindestanforderungen für die Umsetzung. Stattdessen werde
den Institutionen Spielraum gelassen – zum Beispiel bei
der Festlegung, für welche Lobbytätigkeiten eine
Registrierung erforderlich ist oder wie im einzelnen
Lobbyisten mit den Mitgliedern und den Mitarbeitern der
Institutionen interagieren können. Nur für bestimmte
Zusammenkünfte und Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an
Anhörungen und Expertengruppen) sei eine Registrierung
zwingend erforderlich.
So sei eine NGO, die in den sogenannten Katargate-Skandal
verwickelt gewesen sei, im Juni 2022 an der Ausrichtung
einer Konferenz im Parlament beteiligt gewesen, obwohl
sie nicht im Register eingetragen war. Zugleich stünden
den Institutionen nur wenige Druckmittel zur Verfügung,
um dafür zu sorgen, dass Lobbyisten die für die
Registrierung und die Angabe von Informationen geltenden
Anforderungen einhalten. Zwischen 2019 und 2022 seien
durchschnittlich jedes Jahr fast 1 000 Lobbyisten aus
formalen Gründen aus dem Register gestrichen worden, aber
nur sechs infolge von Ermittlungen.
Die Prüfer kritisieren, dass Lobbyisten sich nur für
Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitern der
EU-Institutionen registrieren müssen und auch nur im
Voraus geplante Termine berücksichtigt werden. Spontane
Treffen und Telefongespräche sowie E-Mail-Verkehr müssten
nicht formell festgehalten werden, und für Treffen mit
Mitarbeitern unterhalb der Ebene eines Generaldirektors
(also faktisch mit fast allen Mitarbeitern) benötigten
Lobbyisten keine Registrierung. Zwar bemühten sich die
Institutionen, die Transparenz zu verbessern und die
Registrierung zu fördern. So würden mehr Informationen
über Treffen und Aktivitäten mit registrierten Lobbyisten
veröffentlicht.
Allerdings geschehe dies nicht systematisch. Auch sollte
nach Ansicht der Prüfer die Kontrolle der von den
Lobbyisten eingetragenen Daten weiter verstärkt werden.
Sie verweisen dabei insbesondere auf das Risiko, dass von
Dritten finanzierte NGO ihre Finanzquellen verschleiern,
indem sie offiziell angeben, nur ihre eigenen Interessen
oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu
vertreten. Dies werde von einem Drittel der registrierten
NGO angegeben. Schließlich enthalte die Website des
Registers nicht genügend Informationen über die
wichtigsten Aspekte der Lobbyaktivitäten, um eine
öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; sie sollte außerdem
nutzerfreundlicher gestaltet werden.
Seit Einrichtung des Transparenz-Registers hat die Zahl der registrierten
Lobbyisten deutlich zugenommen: Von etwa 5 500 im Jahr
2012 auf rund 12 500 im Jahr 2024. Das Register ist
freiwilliger Natur und beruht auf einer
Interinstitutionellen Vereinbarung, die keinen
Gesetzescharakter hat. Daher können auf dieser Grundlage
keine Strafen verhängt werden – im Gegensatz zu einigen
Lobbyvorschriften in EU-Ländern, die für einen größeren
Mitarbeiterkreis gelten. Im Dezember 2022 wurden Vorwürfe
laut, Katar habe ehemalige und aktuelle Mitglieder des
Europäischen Parlaments unrechtmäßig beeinflusst – oder
sogar bestochen – um außenpolitische Ziele zu erreichen
("Katargate").
Seitdem hat das Parlament mehrere Beschlüsse zur
Anwendung des Registers verabschiedet. Die Prüfung, deren
Schwerpunkt auf den Zeitraum 2019–2022 liegt, ist vor
Annahme der Beschlüsse angelaufen, berücksichtigt diese
aber. Der
Europäische Bürgerbeauftragte stellte kürzlich
Missstände bei der Verwaltungstätigkeit des von den drei
Institutionen gemeinsam wahrgenommenen Sekretariats des
Registers fest, das Beschwerden nicht entsprechend
nachgegangen war.
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Für Photovoltaik „made in Europe“: EU unterstützt
Industrie mit neuer Solar-Charta |
Brüssel, 16.
April 2024 - Am Rande des informellen Treffens der für
Energiepolitik zuständigen Ministerinnen und Minister hat
die Europäische Kommission mit 23 EU-Staaten und
Vertretern der europäischen Photovoltaik-Industrie eine
europäische Solarcharta unterzeichnet. Sie soll die
Produktion von Solarmodulen in Europa unterstützen.
EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Die
Photovoltaikbranche ist der Schlüssel zum Erreichen
unserer Energie-, Klima- und Wettbewerbsziele. Wir müssen
dafür sorgen, dass die Solarindustrie für Europas
zukünftigen, auf erneuerbare Energien ausgerichteten
Energiemix stark bleibt.“
Da die EU nach wie vor in hohem Maße von der Einfuhr von
Solarmodulen abhängig ist, enthält die Charta eine Reihe
von freiwilligen Verpflichtungen zur Unterstützung der
Photovoltaikbranche in der EU. Dazu gehören die Umsetzung
neuer EU-Bestimmungen für Auktionen für erneuerbare
Energien und das öffentliche Beschaffungswesen, die
darauf abzielen, hohe Nachhaltigkeits-, Innovations- und
Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten.
Zudem soll der Zugang zu verfügbaren EU-Mitteln im Rahmen
Aufbau- und Resilienzfazilität, des Innovationsfonds und
Horizon Europe verbessert werden. Ein Jahr nach der
Unterzeichnung der Charta wird die Kommission die
Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen überprüfen.
Hintergrund: Unterstützung der Solarindustrie in der EU
Die Europäische Solar-Charta ist der jüngste Schritt in
den Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der
Solarpanelherstellung in Europa.
Die Kommission hat bereits das
Netto-Null-Industrie-Gesetz auf
den Weg gebraucht, auf das sich Rat und Parlament bereits
vorläufig geeinigt haben, und die Europäische Allianz
der Photovoltaik-Industrie gegründet.
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Über 350 Plakatentwürfe zur Europawahl 2024 von
Studierenden in Deutschland |
Shortlist
veröffentlicht Europawahl: 203 Studierende aus 34
deutschen Hochschulen und Universitäten mit
Designstudiengängen haben über 350 Entwürfe für die
bundesweite Plakatkampagne „Erste Wahl“ eingereicht.
Die Plakate der Shortlist und Informationen zum
Wettbewerb
Brüssel, 15. April 2024 - Eine Jury aus Vertretern der
EU-Institutionen, Design-Experten und Jugendvertretern
hat die drei besten Designs ausgewählt, die in den sechs
Wochen vor der Wahl an Bahnhöfen in ganz Deutschland
präsentiert werden. Die Shortlist der Jury mit 35
Entwürfen wird heute veröffentlicht. Die drei Gewinner
werden am 25. April 2024 im Europäischen Haus in Berlin
bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Ihre Plakate
werden vom 26. April bis 10. Juni 2024 in Bahnhöfen im
ganzen Bundesgebiet junge Menschen ab 16 Jahren aufrufen,
am 9. Juni ihre Stimme abzugeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der EU-Kommission in
Deutschland, sagte „Ich freue mich, dass so viele junge
kreative Menschen an unserer Kampagne „Erste Wahl“
teilgenommen haben und bedanke mich bei allen für ihr
Engagement für Europa. Am Sonntag, den 9. Juni 2024 ist
Europawahl. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland
junge Menschen ab 16 Jahren wählen können. Es ist
wichtig, sie darauf aufmerksam machen, dass sie Europa
mitgestalten können und ihre Stimme zählt.“
Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des
Europäischen Parlaments in Deutschland: „Ich bin
begeistert von der kreativen und kommunikativen Qualität
und der Vielfältigkeit der Plakate. Wir möchten damit
alle jungen Menschen und insbesondere die vielen
Erstwählerinnen und Erstwähler eindringlich auffordern,
am 9. Juni wählen zu gehen. Denn wenn - und nur wenn -
Ihr Euch massiv beteiligt, bekommt Ihr auch die EU, die
Ihr Euch wünscht.“ Veröffentlichung und Preisverleihung
Die Gewinner werden auf der Preisverleihung am 25. April
2024 im Europäischen Haus (Unter den Linden 78, 10117
Berlin) bekannt gegeben.
Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission
in Deutschland, und Georg Pfeifer, Leiter des
Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in
Deutschland, eröffnen die Veranstaltung um 17 Uhr.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich
eingeladen, daran teilzunehmen. Um Anmeldung wird bis zum
24. April unter COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu gebeten.
Die Plakate der drei Gewinner werden ab dem 26. April
2024 in ganz Deutschland an Bahnhöfen und in Zügen der
Deutschen Bahn gezeigt und auf Social Media vorgestellt.
Bei der Europawahl 2024 am 9. Juni dürfen in
Deutschland erstmals die 16jährigen wählen.
Deshalb haben die Vertretung der Europäischen Kommission
und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in
Deutschland die landesweite Plakatkampagne initiiert, die
sich direkt an Erstwählende (16-21 Jahre) richtet. Das
Ziel: informieren, Diskussion anregen und die
Erstwählenden motivieren, ihre wichtige demokratische
Rolle in der EU wahrzunehmen und wählen zu gehen.
Teilnahmeberechtigt waren alle Studierenden einer
Hochschule bzw. Universität mit Designstudiengängen in
Deutschland. Sie konnten ihre Plakate als Gruppen oder
auch in Einzelarbeit gestalten.
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Von der Leyen ruft alle Parteien zu
größtmöglicher Zurückhaltung auf |
Nach Angriff Irans auf Israel:
Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben den Angriff
Irans auf Israel aufs Schärfste verurteilt.
Brüssel, 14. April 2024 -
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte
am Sonntag: „Einen direkten iranischen Angriff in dieser
Art und Weise gegen Israel hat es nie zuvor gegeben.
Heute haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7,
diesen Angriff auf das Schärfste verurteilt. Im Rahmen
der G7 haben wir Israel unsere Unterstützung zugesichert
und bekräftigen, dass wir weiter entschlossen für seine
Sicherheit einstehen. Das Vorgehen Irans birgt das Risiko
einer unkontrollierbaren Eskalation in der Region. Dazu
darf es nicht kommen. Wir werden uns weiter bemühen, die
Situation zu stabilisieren.“
Der Hohe Beauftragte der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik Josep Borrell hat für Dienstag ein
außerordentliches Treffen der Außenministerinnen und
Außenminister der EU (per Videokonferenz) einberufen. Die
Kommissionspräsidentin erklärte weiter: „Wir fordern den
Iran und seine Unterstützer auf, die Angriffe vollständig
einzustellen. Alle Parteien sollten jetzt größtmögliche
Zurückhaltung üben.“ Von der Leyen drängt auf sofortigen
Waffenstillstand und kündigt Beratung über Sanktionen
gegen Iran an „Zugleich werden wir unsere Zusammenarbeit
verstärken, um die Krise im Gazastreifen so schnell wie
möglich zu beenden“, erklärte von der Leyen.
„Dazu gehören ein sofortiger Waffenstillstand und die
sofortige Freilassung von Geiseln durch die Hamas. Und
dazu gehört zusätzliche humanitäre Hilfe für notleidende
Palästinenserinnen und Palästinenser. Mit dem Blick nach
vorne werden wir über zusätzliche Sanktionen beraten,
insbesondere, was die Drohnen- und Raketenprogramme des
Irans angeht.“
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Asyl- und Migrationspaket beschlossen |
Eine
europäische Lösung für eine europäische Herausforderung
Brüssel, 11. April 2024 - Das Europäische Parlament hat
gestern grünes Licht für das neue Migrations- und
Asylpaket gegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen sprach von einem historischen Tag. Nach der
positiven Abstimmung betonte die Kommissionspräsidentin
in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem belgischen
Premierminister Alexander De Croo: „Migration ist eine
europäische Herausforderung, die einer europäischen
Lösung bedarf. Eine, die wirksam ist und sowohl fair als
auch entschlossen. Und genau das wird mit dem Migrations-
und Asylpaket erreicht.“
Nach dem Votum im Europäischen Parlament muss der Rat das
Paket noch formal annehmen. Die politische Einigung von
Rat und Parlament erfolgte bereits im Dezember letzten
Jahres. Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte
weiter: „Das Paket wird für alle Europäerinnen und
Europäer wirklich etwas bewirken. Erstens, sicherere
europäische Grenzen. Genau wissen, wer über unsere
Grenzen kommt, indem alle registriert und einem Screening
unterzogen werden, während durch eine unabhängige
Überwachung zugleich der Schutz der Grundrechte
sichergestellt wird.
Zweitens schnellere, effizientere Asyl- und
Rückkehrverfahren. Das heißt, dass jene, die kein Recht
auf Asyl haben, nicht in die Europäische Union einreisen
dürfen, während jene, die vor Krieg oder Verfolgung
fliehen, darauf zählen können, dass sie den Schutz
erhalten, den sie brauchen. Das Paket schafft das
richtige Gleichgewicht zwischen strengeren Regeln gegen
einen Missbrauch des Systems und Hilfe für die
Schutzbedürftigen.
Und drittens mehr Solidarität mit den Mitgliedstaaten an
unseren Außengrenzen. Denn auf ihnen lastet der Druck
durch irreguläre Migration. Also werden sich alle
Mitgliedstaaten an dieser Solidarität beteiligen – aber
sie können entscheiden, wie sie dies am besten leisten.
Zugleich dürfen wir Sekundärmigration innerhalb der
Europäischen Union nicht zulassen.
Die neuen Vorschriften sehen eine engere Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten vor, um Sekundärmigration zu
stoppen.“
Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern ausbauen
Die Kommissionspräsidentin verwies auf weitere notwendige
Maßnahmen: „Mit dem Paket haben wir nun den Rechtsrahmen,
den wir brauchen. Das ist der eine Pfeiler. Der zweite
Pfeiler ist unsere operative Unterstützung für die
Mitgliedstaaten. Wir werden ihnen weiterhin passgenaue
Lösungen bringen für das Grenzmanagement, für den Kampf
gegen Schleuser und für die Rückkehr. Und wir werden
weiterhin auf Krisen reagieren, von Lampedusa bis zur
finnischen Grenze, von den Kanarischen Inseln bis nach
Zypern. Parallel dazu werden wir unsere Zusammenarbeit
mit globalen Partnern weiter vorantreiben und
Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern
aufbauen, damit wir die eigentlichen Ursachen der
Migration gemeinsam angehen können. Dieses Engagement ist
zu einer wichtigen Säule unserer Arbeit geworden. Und es
ist erfolgreich.“
Von der Leyen dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit: „Dies ist ein
gewaltiger Erfolg für Europa. Und diese großartige
Leistung beruht auf der herausragenden Arbeit von so
vielen. Deswegen gilt mein Dank zuallererst Vizepräsident
Schinas und Kommissarin Johansson für Ihre wunderbare und
unermüdliche Arbeit. Sie und Ihre Teams haben so viele
Jahre so hart gearbeitet, um diesen Tag möglich zu
machen.“
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Kommission genehmigt 2,2 Mrd.
Euro deutsche Beihilfen zur Förderung der
Dekarbonisierung industrieller Prozesse
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Brüssel, 10. April 2024 -
Die Europäische Kommission hat
eine mit 2,2 Milliarden Euro ausgestattete deutsche
Beihilferegelung genehmigt. Sie soll die Investitionen in
die Dekarbonisierung industrieller
Produktionsprozesse fördern, um den Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan
zum Grünen Deal zu unterstützen.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig
für Wettbewerbspolitik sagte dazu: „Dies wird dazu
beitragen, den grünen Wandel zu beschleunigen. Die
Maßnahmen wird Deutschland auch dabei unterstützen, im
Einklang mit dem REPowerEU-Plan seine Abhängigkeit von
importierten fossilen Brennstoffen schneller zu
verringern, und gleichzeitig sicherstellen, dass etwaige
Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt
bleiben.“
Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der
Kommission am 9. März
2023 angenommenen und am 20. November
2023 geänderten Befristeten
Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des
Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu
fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels
und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.
Die deutsche Beihilfemaßnahme Deutschland hat auf der
Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung
und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Milliarden
Euro ausgestattete Regelung bei der Kommission
angemeldet, mit der i) Investitionen in die
Elektrifizierung industrieller Prozesse und
ii) Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe
durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus
erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert
werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen
Wirtschaft zu unterstützen.
Die Beihilfen im Rahmen dieser Maßnahme sollen in Form
von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme wird
Industrieunternehmen in Deutschland offenstehen, die
fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff für
ihre Produktionsprozesse nutzen. Förderfähig sind
Vorhaben, die zu einer Verringerung der
Treibhausgasemissionen aus Produktionsprozessen um
mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand
führen. Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung
infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse
elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf
erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem
Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland
angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur
Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die
Beihilfen i) höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger
betragen und müssen ii) spätestens am 31. Dezember 2025
gewährt werden. Darüber hinaus wird die Gewährung der
Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, um zu
gewährleisten, dass tatsächlich Emissionseinsparungen
erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden
werden.
Bei Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die
unter das EU-Emissionshandelssystem („EHS“)
fallen, müssen die Emissionen unter die zum Zeitpunkt der
Gewährung der Beihilfe geltenden einschlägigen
EHS-Benchmarkwerte gesenkt werden. Auch dürfen die
Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr
als 2 Prozent erhöhen.
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die
deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen
ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die
Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern,
die für die Umsetzung des REPowerEU-Plans und des Industrieplans
zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im
Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur
Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im
Einklang steht. Folglich hat die Kommission die Maßnahme
nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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„Die EU – das bist du!“: Neues EU-Quiz und
Europawahl-Spots für Kinder |
Brüssel/Duisburg, 8. April 2024 - Die Vertretung der
Europäischen Kommission in Deutschland setzt auch in
diesem Jahr die Kooperation mit Radio TEDDY – „Das
Familienradio für den ganzen Tag!“ fort. Von heute bis
zum 7. Juni wird täglich von Montag bis Freitag
nachmittags ein unterhaltsames und lehrreiches EU-Quiz
ausgestrahlt, das sowohl junge als auch erwachsene
Hörerinnen und Hörer herausfordert. Ziel dieser
Initiative ist es, Kindern und Familien die Vielfalt und
die Bedeutung der Europäischen Union näherzubringen.
„Die EU – das bist du! Das ist unser Motto",
sagte Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen
Kommission in Deutschland. „Damit möchten wir zeigen,
dass die EU nicht abstrakt ist, sondern ein Teil des
Alltags und der Lebenswelt unserer jungen Generation.“
Während des Quiz haben die jungen Zuhörerinnen und
Zuhörer die Möglichkeit, bei Radio TEDDY anzurufen und
ihr Wissen über die EU unter Beweis zu stellen. Die
Gewinner erhalten Überraschungspakete mit Brettspielen,
EU-Hoodies und weiteren Gadgets mit Europabezug sowie
Infomaterial für Kinder.
Europawahlspots für Kinder
Ab Mai wird das Quiz durch kurze Werbespots zur
Europawahl sowie durch kurze Interviews über die EU mit
der Pressesprecherin der Kommissionsvertretung, Birgit
Schmeitzner, begleitet. „Im Juni 2024 ist Europawahl, und
diesmal können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen
gehen. Es ist also umso wichtiger, mit Kindern und
Jugendlichen über Europa zu sprechen und sie für die
Bedeutung ihrer Stimme in Europa zu sensibilisieren“,
fügte Barbara Gessler hinzu.
Die Partnerschaft mit Radio TEDDY umfasst auch eine
EU-Aktionswebseite, auf der ein zusätzliches Online-Quiz
angeboten wird. Teilnehmende, die die Fragen korrekt
beantworten, haben die Chance, einen Gutschein im Wert
von 1000 Euro für eine Reise nach Brüssel zu gewinnen.
Auch ein EU-Song „Die EU, das bist du“, wird auf der
Aktionswebseite und on air zu hören sein, um die
Botschaft der Zusammengehörigkeit und Vielfalt Europas zu
unterstreichen.
Im vergangenen Jahr hat die Vertretung der Europäischen
Kommission in Deutschland an der "Radio TEDDY on
Tour"-Initiative teilgenommen und war zusammen mit dem
Familienradio mit einem EU-Informationstand bei elf
Kinder- und Familienevents in ganz Deutschland vertreten.
Unter dem Motto "Macht Spaß! Macht schlau!" bietet Radio
TEDDY ein breites Programm mit kindgerechter Musik,
Hörspielen und Unterhaltung.
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Europäisches Bürgerpanel zur
Bekämpfung von Hass in der Gesellschaft
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Brüssel, 4. April
2024 - 150 zufällig ausgewählte Bürgerinnen
und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten
diskutieren von Freitag bis Sonntag über die
tieferen Ursachen von Hass in der
Gesellschaft und die Möglichkeiten, wie man
ihn bekämpfen kann. Die Bürgerinnen und
Bürger werden Empfehlungen formulieren, wie
Brücken zwischen fragmentierten Gruppen und
Gemeinschaften gebaut werden können.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und
Transparenz, sagte: „Zunehmender Hass in
einer öffentlichen Debatte spaltet unsere
Gesellschaft. In der Demokratie müssen wir
uns stärker bemühen, respektvoll zu
streiten. Ich bin den 150 Bürgerinnen und
Bürgern dankbar, dass sie die Kommission in
ihrem Bemühen unterstützen, Hass,
Diskriminierung und Rassismus, in welcher
Form auch immer wir ihnen begegnen, eine
robuste Antwort zu geben.“
Empfehlungen des Panels sollen als Leitfaden
für EU und Mitgliedstaaten dienen
Das Bürgerpanel wird politische Maßnahmen
benennen sowie alle relevanten Akteure
ermitteln, die auf den verschiedenen Ebenen
einbezogen werden sollten. Die Empfehlungen
des Panels werden die zukünftige Arbeit der
Europäischen Kommission zur Bekämpfung von
Hassrede und Hassverbrechen unterstützen.
Sie sollen als Leitfaden dienen, der der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
helfen soll, sich von Hass und Spaltung zu
lösen und sich auf die gemeinsamen
europäischen Werte zu besinnen, wie sie im
Vertrag der Europäischen Union verankert
sind.
Das EU-Bürgerpanel ist eine Folgemaßnahme
zur Mitteilung „Kein
Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen
Hass steht“,
die im Dezember 2023 von der Europäischen
Kommission und dem Hohen Vertreter für
Außen- und Sicherheitspolitik, Josep
Borrell, angenommen wurde.
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Europäische
Erklärung: EU verpflichtet sich zur
Förderung des Radverkehrs
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Brüssel, 3. April 2024 - Das Rad als
Verkehrsmittel, das keine Emissionen verursacht, rückt weiter in den
Fokus der Europapolitik. Mit der Verabschiedung einer Europäischen
Erklärung zum Radverkehr unternimmt die EU einen weiteren wichtigen
Schritt, um Verkehrsemissionen zu senken.
Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Wir wissen um die
zahlreichen Vorteile des Radfahrens: Es reduziert die
Umweltverschmutzung, entlastet die Städte und fördert eine gesündere
Lebensweise. Außerdem ist der Radverkehr ein Eckpfeiler der
europäischen Industrie, der Innovation und Wachstum fördert und
gleichzeitig hochwertige lokale Arbeitsplätze schafft. Die Förderung
des Radverkehrs steht im Einklang mit der Industriestrategie der EU
und ihren Zielen.“
Unterzeichnung im Rahmen des informellen Verkehrs-Rats
Am Rande des informellen Europäischen Rates „Verkehr“ und der
„Connecting Europe Days“ unterzeichnete Kommissarin Vălean die
Erklärung gemeinsam mit der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des
Europäischen Parlaments, Karima Delli, sowie dem stellvertretenden
belgischen Premierminister Georges Gilkinet. Die Unterzeichnung
steht auch im Einklang mit dem Ziel der belgischen
Ratspräsidentschaft, den Verkehrssektor der EU zu dekarbonisieren.
Das Fahrrad: nachhaltig, zugänglich und
erschwinglich
In der Erklärung wird das Fahrrad als
nachhaltiges, zugängliches und
erschwingliches Verkehrsmittel anerkannt,
das einen großen Mehrwert für die
EU-Wirtschaft darstellt. Sie enthält klare
Verpflichtungen, wie z. B. sichere und
kohärente Radverkehrsnetze in den Städten,
eine bessere Anbindung an den öffentlichen
Verkehr sowie sichere Parkplätze und Zugang
zu Aufladestationen für E-Bikes.
Diese Verpflichtungen sollen auf EU-,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene
eingegangen werden. All dies sind notwendige
Elemente, um die Qualität und Quantität der
Fahrradinfrastruktur in den Mitgliedstaaten
zu verbessern und das Radfahren für die
Öffentlichkeit attraktiver zu machen. Auf
der Grundlage eines von der Kommission im
Oktober 2023 vorgelegten Vorschlags und als
Reaktion auf Forderungen des Europäischen
Parlaments und der Mitgliedstaaten stellt
die Erklärung eine gemeinsame politische
Verpflichtung und einen strategischen
Kompass für politische Maßnahmen und
Initiativen im Zusammenhang mit dem
Radverkehr dar.
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Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum
bei
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Brüssel, 2. April 2024 -
Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31.
März Schengen-Mitglieder. Damit gelten in
beiden Mitgliedstaaten die
Schengen-Vorschriften, auch für die
Ausstellung von Schengen-Visa. Die
Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen
werden aufgehoben. Die Präsidentin der
Europäischen Kommission Ursula von der
Leyen sagte: „Bulgarien und Rumänien werden
Teil der Schengen-Familie. Ich begrüße die
Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den
Luft- und Seegrenzen. Dies ist für beide
Länder ein großer Erfolg – und ein
historischer Moment für den Schengen-Raum,
dem weltweit größten Raum der Freizügigkeit.
Gemeinsam schaffen wir ein stärkeres,
geeinteres Europa für alle unsere
Bürgerinnen und Bürger.“
Der Beitritt geht auf den Beschluss des
Rates vom Dezember 2023 zurück. In einem
nächsten Schritt wird der Rat einen
Beschluss fassen müssen, um einen Termin für
die Aufhebung der Kontrollen auch an den
Landbinnengrenzen zwischen Bulgarien,
Rumänien und den anderen Schengen-Ländern
festzulegen. Die Kommission wird der
Ratspräsidentschaft weiterhin jede
notwendige Unterstützung zukommen lassen,
damit 2024 ein Beschluss über die
Landgrenzen gefasst werden kann.
Kooperationsrahmen stärkt Zusammenarbeit in
Grenz- und Migrationsfragen
Seit Dezember letzten Jahres haben beide
Mitgliedstaaten alle erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose
Anwendung der Schengen-Vorschriften ab dem
31. März 2024 zu gewährleisten. Die Anfang
März von der Kommission gemeinsam mit
Bulgarien und Rumänien eingeführten
Kooperationsrahmen bauen auf der
erfolgreichen Umsetzung der Pilotprojekte
für beschleunigte Asyl- und
Rückkehrverfahren auf.
Mit diesen Kooperationsrahmen werden
Rumänien und Bulgarien einen weiteren
Beitrag für die Zusammenarbeit in Grenz- und
Migrationsfragen, die gemeinsamen
europäischen Bemühungen zur Gewährleistung
der Sicherheit der EU an den Außengrenzen
und zur Bewältigung der
Migrationsherausforderungen leisten.
Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
Darüber hinaus wurde eine regionale
Initiative zur polizeilichen Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten entlang der
Westbalkanroute und der östlichen
Mittelmeerroute (Bulgarien, Rumänien,
Österreich, Griechenland, Ungarn, Slowakei)
gestartet. So können die Herausforderungen
in diesem Bereich, einschließlich der
grenzüberschreitenden Kriminalität,
gemeinsam und nachhaltig angegangen werden.
Bulgarien und Rumänien haben kontinuierlich
ein hohes Maß an Engagement für die
Gewährleistung eines angemessenen Schutzes
der EU-Außengrenzen unter Beweis gestellt
und stets maßgeblich zur inneren Sicherheit
des Schengen-Raums beigetragen.
Nächste Schritte
Der Rat wird einen Beschluss fassen müssen,
um einen Termin für die Aufhebung der
Kontrollen an den Landbinnengrenzen zwischen
Bulgarien, Rumänien und den anderen
Schengen-Ländern festzulegen. Die Kommission
wird der Ratspräsidentschaft weiterhin jede
notwendige Unterstützung zukommen lassen,
damit 2024 ein Beschluss über die
Landgrenzen gefasst werden kann.
Bereits im Jahr 2011 bestätigte die
Kommission in den
Schengen-Evaluierungsberichten, dass
Bulgarien und Rumänien alle Anforderungen
für eine vollständige Mitgliedschaft im
Schengen-Raum erfüllt haben. Die Kommission
hat diesen Prozess aktiv unterstützt.
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den
Binnengrenzen ist eine der von den
Unionsbürgerinnen und -bürgern am meisten
geschätzten Errungenschaften. Was 1985 als
zwischenstaatliches Projekt zwischen den
fünf Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich,
Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden
begann, hat sich allmählich zum weltweit
größten Raum der Freizügigkeit entwickelt.
Schengen erleichtert nicht nur den freien
Personenverkehr ohne Binnengrenzkontrollen,
sondern ist auch für die europäische
Wirtschaft von großem Nutzen.
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Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und
sonstige politische Vereinigungen zu
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Europawahl 2024
Wiesbaden/Duisburg, 29. März 2024 - Der
Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in
öffentlicher Sitzung 35 Parteien und
sonstige politische Vereinigungen mit Listen
für alle Bundesländer oder für einzelne
Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024
zugelassen. Hierbei handelt es sich um die
folgenden Parteien und sonstigen politischen
Vereinigungen in der Reihenfolge des
Eingangs ihrer Wahlvorschläge.
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Verabschiedung des Europäischen
Medienfreiheitsgesetzes der EU am 26. März
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Brüssel/Berlin, 26. März 2024 - Claudia
Roth, Staatsministerin für Kultur und
Medien, begrüßt die heutige Verabschiedung
des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes
(European Media Freedom Act, EMFA) im Rat
der Europäischen Union. Mit Ausnahme Ungarns
stimmten alle Mitgliedsstaaten der EU für
das Gesetz, das europaweit nun erstmals
einheitliche Mindeststandards zum Schutz der
Medien etabliert. Zuvor hatte das
Europäische Parlament dem Gesetzentwurf am
14. März 2024 mit breiter Mehrheit
zugestimmt.
Im Dezember 2023 hatten sich EU-Kommission,
Europäisches Parlament und der Rat der
Europäischen Union bereits im Trilog
vorläufig auf den EMFA geeinigt.
Staatsministerin Claudia Roth: „Dies ist ein
Meilenstein für die Medienfreiheit und
-vielfalt in Europa. Mit dem EMFA schützen
wir konsequent vor staatlicher Einflussnahme
und sonstiger Gängelung der Medien.
Unabhängige Medien spielen eine zentrale
Rolle in unserer Demokratie. Der EMFA
sichert ihre Unabhängigkeit und ich bin
froh, dass Bund und Länder gemeinsam bei
diesem wichtigen Vorhaben im Sinne der
Medienfreiheit eng und konstruktiv
zusammengearbeitet haben.
In Polen sehen wir, wie schwierig es ist,
Strukturen wieder staatsfern und
demokratisch zu organisieren, nachdem sie
einmal zerstört worden sind. Die
Entwicklungen in der Slowakei bereiten mir
ebenfalls große Sorge.“ Der Entwurf des
slowakischen Mediengesetzes sieht die
Neugründung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalt RTSV vor, wobei die Gremien
überwiegend mit von Parlament und Regierung
entsandten Vertreterinnen und Vertretern
besetzt werden sollen.
Staatsministerin Claudia Roth: „Ob dies
unter den Vorgaben des EMFA zulässig ist,
dürfte sehr fraglich sein. Die
Verabschiedung des EMFA ist ein wichtiges
Signal: Untätigkeit ist keine Option, wenn
Medienfreiheit und -vielfalt in Europa
bedroht werden. Die Demonstrationen gegen
das geplante slowakische Mediengesetz
zeigen, dass die Menschen in der Slowakei
für eine freie und unabhängige
Medienlandschaft kämpfen. Der EMFA gibt uns
nun die Möglichkeit, diese Menschen zu
unterstützen. Der EMFA ist ein großer
Schritt, aber er ist kein Selbstläufer. Wir
müssen jetzt dafür sorgen, dass dieses
Gesetz auch bald in der Praxis angewandt
wird.“
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Gesetz über digitale Märkte: Untersuchungen
gegen Alphabet, Apple und Meta |
Brüssel, 25. März
2024 - Zwei Wochen nach dem Ablauf der
Umsetzungsfrist für das Gesetz über digitale
Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission
erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung
eingeleitet. Betroffen sind die Gatekeeper
Alphabet, Apple und Meta.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige
Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte:
„Wir vermuten, dass die von den drei
Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht
vollständig mit dem DMA übereinstimmen. Wir
werden nun untersuchen, ob die Unternehmen
den DMA einhalten, um offene und
wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa
zu gewährleisten.“
Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton verwies
auf die seit Monaten laufenden Gespräche
zwischen Kommission und den Gatekeepern, um
den Unternehmen bei der Anpassung zu helfen.
Es seien bereits Veränderungen auf dem Markt
festzustellen: „Wir sind jedoch nicht
davon überzeugt, dass die Lösungen von
Alphabet, Apple und Meta ihren
Verpflichtungen für einen faireren und
offeneren digitalen Raum für europäische
Bürger und Unternehmen nachkommen. Sollte
unsere Untersuchung zu dem Ergebnis kommen,
dass der DMA nicht vollständig eingehalten
wird, könnten den Gatekeepern hohe
Geldstrafen drohen.“
Konkret geht es um Alphabets Regeln zur
Lenkung in Google Play und zur
Selbstreferenzierung in der Google-Suche,
Apples Regeln zur Lenkung im App Store und
zur Auswahl von Browsern und zur Änderung
von Standardeinstellungen sowie Metas
“Bezahl- oder Zustimmungsmodell“.
Kommission prüft die Maßnahmen der
Gatekeeper
Die Kommission hat
den Verdacht, dass die von diesen
Gatekeepern ergriffenen Maßnahmen nicht
ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem
Markenschutzgesetz wirksam zu erfüllen.
Darüber hinaus hat sie Ermittlungen zu
Apples neuer Gebührenstruktur für
alternative App-Stores und zu Amazons
Ranking-Praktiken auf seinem Marktplatz
eingeleitet. Schließlich hat die Kommission
die Gatekeeper angewiesen, bestimmte
Dokumente aufzubewahren, um die wirksame
Umsetzung und Einhaltung ihrer
Verpflichtungen zu überwachen.
Die Lenkungsregeln von Alphabet und Apple
Die Kommission hat
ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob
die Maßnahmen, die Alphabet und Apple im
Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen in
Bezug auf App-Stores ergriffen haben, gegen
das EU-DSGVO verstoßen. Nach Artikel 5
Absatz 4 der DSGVO müssen die Gatekeeper den
App-Entwicklern gestatten, die Verbraucher
kostenlos auf Angebote außerhalb ihrer
App-Stores zu lenken.
Die Kommission ist besorgt, dass die
Maßnahmen von Alphabet und Apple
möglicherweise nicht vollständig mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, da sie
verschiedene Einschränkungen und
Begrenzungen vorsehen. Diese schränken unter
anderem die Möglichkeiten der Entwickler
ein, Angebote frei zu kommunizieren und zu
bewerben und Verträge direkt abzuschließen,
unter anderem durch die Erhebung
verschiedener Gebühren.
Alphabets Maßnahmen zur Verhinderung von
Self-Preferencing
Die Kommission hat
ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet, um
festzustellen, ob Alphabets Anzeige von
Google-Suchergebnissen zu einem
Self-Preferencing in Bezug auf die
vertikalen Suchdienste von Google (z. B.
Google Shopping, Google Flights, Google
Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden
Diensten führen kann.
Die Kommission befürchtet, dass die
Maßnahmen, die Alphabet zur Einhaltung des
EU-DSGVO ergriffen hat, möglicherweise nicht
gewährleisten, dass Dienste von
Drittanbietern, die auf der
Google-Suchergebnisseite erscheinen, im
Vergleich zu Alphabets eigenen Diensten fair
und diskriminierungsfrei behandelt werden,
wie es Artikel 6 Absatz 5 des EU-DSGVO
verlangt.
Einhaltung der Wahlmöglichkeiten der Nutzer
durch Apple
Die Kommission hat
ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, um zu
prüfen, ob das Unternehmen seinen
Verpflichtungen nachkommt, i) den Endnutzern
die Möglichkeit zu geben,
Softwareanwendungen auf iOS problemlos zu
deinstallieren, ii) die
Standardeinstellungen auf iOS problemlos zu
ändern und iii) den Nutzern
Auswahlbildschirme zur Verfügung zu stellen,
die es ihnen ermöglichen, einen alternativen
Standarddienst wie einen Browser oder eine
Suchmaschine auf ihren iPhones auszuwählen.
Die Kommission
befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple,
einschließlich der Gestaltung des
Auswahlbildschirms des Webbrowsers, die
Nutzer daran hindern könnten, ihre Auswahl
an Diensten innerhalb des Apple-Ökosystems
wirklich auszuüben, was einen Verstoß gegen
Artikel 6 Absatz 3 des EU-DSGVO darstellt.
Metas Modell „Zahlung oder
Zustimmung“
Schließlich hat die
Kommission ein Verfahren gegen Meta
eingeleitet, um zu prüfen, ob das kürzlich
eingeführte "Bezahlen oder
Einverständnis"-Modell für Nutzer in der EU
mit Artikel 5 Absatz 2 des
Datenschutzgesetzes vereinbar ist, der
vorschreibt, dass Gatekeeper die Zustimmung
der Nutzer einholen müssen, wenn sie
beabsichtigen, deren personenbezogene Daten
über verschiedene Kernplattformdienste
hinweg zu kombinieren oder zu verwenden.
Die Kommission ist besorgt, dass die binäre
Wahl, die Meta mit dem Modell „Zahlung oder
Zustimmung“ auferlegt, keine echte
Alternative für den Fall bietet, dass die
Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen,
wodurch das Ziel, die Anhäufung
personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu
verhindern, nicht erreicht wird.
Weitere
Überprüfungen und Maßnahmen
Die Kommission
unternimmt auch andere Schritte, um Fakten
und Informationen zu sammeln und zu klären,
ob:
-
Amazon möglicherweise seine eigenen
Markenprodukte im Amazon Store unter Verstoß
gegen Artikel 6 Absatz 5 DMA bevorzugt,
- und Apples neue Gebührenstruktur und
andere Bedingungen für alternative
App-Stores und den Vertrieb von Apps aus dem
Internet (Sideloading) möglicherweise den
Zweck seiner Verpflichtungen nach Artikel 6
Absatz 4 DSGVO unterlaufen.
Die Kommission hat außerdem fünf Anordnungen
zu erlassen, die sich an Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft richten.
Darin werden sie aufgefordert, Unterlagen
aufzubewahren, die zur Beurteilung der
Einhaltung der DMA-Verpflichtungen
herangezogen werden könnten, um verfügbare
Beweise zu sichern und eine wirksame
Durchsetzung zu gewährleisten.
Schließlich hat die Kommission Meta eine
Fristverlängerung von sechs Monaten gewährt,
um der Interoperabilitätsverpflichtung
(Artikel 7 DMA) für Facebook Messenger
nachzukommen. Die Entscheidung stützt sich
auf eine spezielle Bestimmung in Artikel 7
Absatz 3 DSGVO und folgt einem begründeten
Antrag von Meta. Facebook Messenger
unterliegt weiterhin allen anderen
DMA-Verpflichtungen.
Nächste Schritte
Die Kommission will
das heute eröffnete Verfahren innerhalb von
12 Monaten abschließen. Falls die
Untersuchung dies rechtfertigt, wird die
Kommission die betroffenen Gatekeeper über
ihre vorläufigen Ergebnisse informieren und
die Maßnahmen erläutern, die sie zu
ergreifen gedenkt oder die die Gatekeeper
ergreifen sollten, um die Bedenken der
Kommission wirksam auszuräumen.
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Maßnahmen für bessere Praktika in der EU |
Brüssel, 20. März
2024 - Hochwertige Praktika sind für junge
Menschen eine wertvolle Gelegenheit, um
Berufserfahrung zu sammeln, neue Kompetenzen
zu erwerben und schließlich einen guten
Arbeitsplatz zu finden. Arbeitgebern bieten
sie die Möglichkeit, Fachkräfte zu finden,
auszubilden und dauerhaft einzustellen. Ein
hochwertiges Praktikum erfordert faire und
transparente Arbeitsbedingungen und
angemessene Lerninhalte. Der Qualitätsrahmen
der EU für Praktika aus dem Jahr 2014
enthält 21 Qualitätsgrundsätze für
hochwertige Lern- und Arbeitsbedingungen.
Die Kommission hatte bei der Bewertung der
entsprechenden Ratsempfehlung 2023
festgestellt, dass die Empfehlung sich
positiv auf die Qualität von Praktika in der
EU ausgewirkt hat. Allerdings ermittelte die
Kommission auch Verbesserungsbedarf, und
sowohl die Konferenz zur Zukunft Europas als
auch das Europäische Parlament haben die
Kommission aufgefordert, Maßnahmen für
bessere Praktika zu ergreifen. Die
Kommission ergreift heute Maßnahmen und
schlägt vor, die Arbeitsbedingungen von
Praktikantinnen und Praktikanten in der EU,
unter anderem in Bezug auf Vergütung,
Inklusivität und Qualität der Praktika, zu
verbessern.
• Die Initiative umfasst
Folgendes: einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Verbesserung und
Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von
Praktikantinnen und Praktikanten und zur
Bekämpfung von Scheinpraktika und einen Vorschlag
zur Überarbeitung der Empfehlung des
Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für
Praktika, um Fragen der Qualität und der
Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum
Sozialschutz, Rechnung zu tragen Laut den
jüngsten verfügbaren Daten gab es 2019
schätzungsweise 3,1 Millionen
Praktikantinnen und Praktikanten in der EU.
Rund die Hälfte aller absolvierten Praktika
(1,6 Millionen) waren bezahlt.
• Stärkung der Rechte von
Praktikantinnen und Praktikanten
Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die
Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden,
gute Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen
und Praktikanten durchzusetzen und gegen
Scheinpraktika vorzugehen. Der
Richtlinienvorschlag umfasst folgende
wichtige Bestandteile: den Grundsatz der
Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen,
dass alle Praktikantinnen und Praktikanten
hinsichtlich der Arbeitsbedingungen,
einschließlich der Vergütung, genauso wie
regulär Beschäftigte behandelt werden, es
sei denn, es liegen objektive Gründe wie
unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres
Maß an Verantwortung, eine geringere
Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und
Ausbildungsanteil vor die Verhinderung von
Scheinpraktika durch Kontrollen und
Inspektionen, wobei die Mitgliedstaaten die
• Dauer als Anhaltspunkt
verwenden und von den Unternehmen
Informationen über Zahl, Dauer und
Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern
können die Möglichkeit für
Arbeitnehmervertretungen, im Namen von
Praktikantinnen und Praktikanten tätig zu
werden, um deren Rechte zu schützen
die Verpflichtung der Mitgliedstaaten,
Möglichkeiten für Praktikantinnen und
Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und
schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen.
• Fairere und inklusivere
Praktika
Die verstärkte Empfehlung des Rates gilt
für alle Praktikantinnen und Praktikanten
unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus,
d. h. auch für Praktika, die im Rahmen der
formalen allgemeinen und beruflichen Bildung
vorgesehen oder für bestimmte Berufe
vorgeschrieben sind. Die überarbeitete
Empfehlung des Rates umfasst folgende
wichtige Bestandteile: Empfehlung einer
fairen Vergütung für Praktikantinnen und
Praktikanten Gewährleistung des Zugangs von
Praktikantinnen und Praktikanten zum
Sozialschutz, einschließlich eines
angemessenen Versicherungsschutzes gemäß den
nationalen Rechtsvorschriften des
betreffenden Mitgliedstaats .
• Benennung eines
Mentors/einer Mentorin, um Praktikantinnen
und Praktikanten gezielte Unterstützung und
Beratung zu bieten Förderung des
gleichberechtigten Zugangs zu Praktika durch
gezielte Ansprache von Personen aus
benachteiligten Verhältnissen und die
Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze
für Praktikantinnen und Praktikanten mit
Behinderung Möglichkeit von Hybrid- und/oder
Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass
Praktikantinnen und Praktikanten die
erforderliche Ausrüstung erhalten
Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche
Berufsberatung und Anreize für
Praktikumsanbieter, Praktikantinnen und
Praktikanten im Anschluss an das Praktikum
eine feste Stelle anzubieten.
Diese neuen Elemente ergänzen die bereits
existierende Empfehlung zu einem
Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr
2014, die unter anderem klare
Praktikumsausschreibungen, eine schriftliche
Vereinbarung über die Bedingungen vor
Praktikumsantritt, die Vermeidung übermäßig
langer oder wiederholter Praktika, eine
angemessene Lernerfahrung als zentralen
Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte und die
Förderung der späteren Anerkennung vorsah.
• Nächste Schritte
Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird
nun vom Europäischen Parlament und von den
Mitgliedstaaten erörtert. Nach Annahme der
Richtlinie durch die gesetzgebenden Organe
müssen die Mitgliedstaaten sie innerhalb von
zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Die Empfehlung wird dem Rat zur Erörterung
und Annahme vorgelegt. Anschließend wird die
Kommission die Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung der Empfehlung unterstützen und
sie auffordern, sie regelmäßig über
nationale Initiativen, Reformen, bewährte
Verfahren und Statistiken zu informieren.
Website der Kommission zu Praktika
Europäisches Jahr der Kompetenzen
Eurobarometer-Umfrage zu Praktika
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Unterstützungspaket der Kommission für
Landwirtinnen und Landwirte in der EU |
Brüssel, 18. März
2024 - Die Europäische Kommission hat ein
Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich
der Verwaltungsaufwand für bäuerliche
Betriebe in der EU verringern lässt und sie
mehr Flexibilität bei der Einhaltung
bestimmter Umweltauflagen bekommen. Auch die
Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten
werden von einer größeren Flexibilität bei
der Anwendung bestimmter Normen profitieren.
Das Papier wurde dem Rat und dem
Europäischen Parlament übermittelt. Es wird
auf der nächsten Rats-Tagung der
Landwirtschaftsministerinnen und –minister
am 24. und 25. März erörtert. Extremes
Wetter und Folgen der geopolitischen
Veränderung Die Landwirte sind mit
außergewöhnlichen Schwierigkeiten und
Unsicherheiten konfrontiert. Die extremen
Wetterereignisse (Dürren und
Überschwemmungen) häufen sich, mit den
entsprechenden Folgen für die Produktion und
die Einnahmen der Betriebe.
Der groß angelegte russische Angriffskrieg
auf die Ukraine hat nach wie vor einen
starken Einfluss auf die Märkte und die
Margen der Landwirte. Zudem hat das erste
Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne
deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen
erforderlich sind, um eine wirksame
Umsetzung der Pläne sicherzustellen und den
Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Kommission steht in regelmäßigem Kontakt
mit Vertretern des Agrarsektors und hat in
den vergangenen Jahren immer wieder
unterstützende Maßnahmen ergriffen. So gab
es beispielsweise in den Jahren 2022 und
2023 jeweils ein Unterstützungspaket in Höhe
von 500 Millionen Euro für die Bäuerinnen
und Bauern. Vorschlag mit Blick auf die
Konditionalitäten (GLÖZ) Der
Legislativvorschlag ist eine direkte und
ausgewogene Antwort auf hunderte
Forderungen, die von Vertretern der
Landwirte und Mitgliedstaaten eingegangen
sind. Er ergänzt die bereits laufenden
kurzfristigen Maßnahmen der Kommission
zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.
Um eine berechenbarere und pragmatischere
Politik zu gewährleisten, die keine
jährlichen Ausnahmeregelungen und
unverhältnismäßigen Aufwand seitens der
Landwirte erfordert, schlägt die Kommission
auf Antrag der Mitgliedstaaten und der
Landwirte vor, diese Konditionalitäten zu
ändern: GLÖZ 8 zu nichtproduktiven
Merkmalen: Die Landwirte in der EU müssen
bestehende Landschaftselemente auf ihrem
Land erhalten, sind aber nicht mehr
verpflichtet, einen Mindestanteil ihres
Ackerlands für nichtproduktive Flächen wie
Brachflächen aufzuwenden.
Stattdessen können sie auf freiwilliger
Basis beschließen, einen Anteil ihres
Ackerlands nichtproduktiv zu halten – oder
neue Landschaftselemente (wie Hecken oder
Bäume) einzurichten. – und erhalten dadurch
zusätzliche finanzielle Unterstützung im
Rahmen einer Öko-Regelung, die alle
Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen
anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU
werden Anreize erhalten, nichtproduktive
Flächen zu erhalten, die der biologischen
Vielfalt förderlich sind, ohne
Einkommensverluste befürchten zu müssen.
GLÖZ 7 zur Fruchtfolge: Die Landwirte in der
EU werden diese Anforderung erfüllen können,
indem sie je nach den Bedingungen, mit denen
sie konfrontiert sind, und wenn ihr Land
beschließt, die Möglichkeit der
Anbaudiversifizierung in ihren
GAP-Strategieplan aufzunehmen, entweder
rotieren oder ihre Kulturen diversifizieren.
Die Flexibilität bei der
Anbaudiversifizierung anstelle der
Fruchtfolge wird es Landwirten, die von
regelmäßigen Dürren oder übermäßigen
Niederschlägen betroffen sind, ermöglichen,
diese Anforderung leichter zu erfüllen.
GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen
Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden
angesichts ihrer nationalen und regionalen
Gegebenheiten und vor dem Hintergrund
zunehmender Wetterschwankungen viel mehr
Flexibilität bei der Festlegung dessen, was
sie als sensible Zeiträume definieren und
welche Verfahren zur Erfüllung dieser
Anforderung zulässig sind, haben. Dazu
kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge,
gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und
Dauergrünland etwa.
Begriffsklärung: GLÖZ Um eine
Einkommensbeihilfe zu bekommen, müssen
Landwirtinnen und Landwirte die
Konditionalitäts-Anforderungen einhalten.
Dabei handelt es sich um zwei Arten von
Anforderungen: eine Reihe von „gesetzlichen
Anforderungen an die Betriebsführung“, die
sich beispielsweise auf Umweltvorschriften
stützen, sowie neun umwelt- und
klimafreundliche Normen. Letztere werden als
GLÖZ-Standards bezeichnet, d. h. „guter
landwirtschaftlicher und ökologischer
Zustand“.
Die 2021 festgelegten Standards richten sich
auf folgende Ziele: Erhaltung eines
bestimmten Anteils von Dauergrünland an der
gesamten landwirtschaftlichen Fläche (GLÖZ
1) Schutz von Feuchtgebieten und
Torfgebieten
(GLÖZ 2) Erhaltung der organischen Substanz
des Bodens und der Bodenstruktur durch ein
Verbot der Verbrennung von Ackerstauben
(GLÖZ 3) Schutz des Wassers vor
Verschmutzung durch Einrichtung von
Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
(GLÖZ 4) Verhinderung der Bodenerosion durch
einschlägige Verfahren
(GLÖZ 5) Schutz des Bodens durch Festlegung
von Anforderungen an die
Mindestbodenbedeckung
(GLÖZ 6) Erhaltung des Bodenpotenzials durch
Fruchtfolge
(GLÖZ 7) Erhaltung nichtproduktiver Flächen
und Landschaftselemente und Sicherstellung
der Erhaltung von Landschaftselementen,
z. B. durch ein Verbot des Schnitts von
Hecken und Bäumen während der Brut- und
Aufzuchtzeit von Vögeln
(GLÖZ 8) Schutz von umweltsensiblem
Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten
(GLÖZ 9).
Auswirkungen auf die Umweltziele der GAP
Die Kommission ist der Auffassung, dass die
Vereinfachungsvorschläge sorgfältig genug
abgestimmt sind und darauf ausgerichtet
sind, ein hohes Maß an Umwelt- und
Klimazielen in der derzeitigen GAP
(Gemeinsame Argargpolitik der EU)
aufrechtzuerhalten. Der Vorschlag der
Kommission für eine gezielte Überprüfung
bestimmter Konditionalitäten in der Verordnung
über die GAP-Strategiepläne sorgt für
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der
Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der
Unterstützung des Übergangs der europäischen
Landwirtschaft zu einer nachhaltigen
Landwirtschaft beizubehalten, den
Erwartungen der Landwirte und der
Mitgliedstaaten und dem Ziel einer raschen
Einigung zwischen dem Europäischen Parlament
und dem Rat.
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EU-Lieferkettenrichtlinie passiert den Rat
der Mitgliedsstaaten trotz Enthaltung
Deutschlands
Unternehmen erhalten Planungssicherheit
durch Einigung
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Parlament und EU-Staaten einig über
europäischen Raum für Gesundheitsdaten
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Brüssel, 15. März 2024 -
Das Europäische Parlament und der Rat der
EU-Staaten haben sich auf einen europäischen
Raum für Gesundheitsdaten geeinigt. Er soll
den Bürgerinnen und Bürgern volle Kontrolle
über ihre Gesundheitsdaten geben, um
eine bessere Gesundheitsversorgung in ihrem
Land und der gesamten EU zu erhalten. Zudem
wird ein solider Rechtsrahmen für die
Bereitstellung von Daten für die Forschung
und im Bereich der öffentlichen Gesundheit
geschaffen.
EU-Gesundheitskommissarin Stella
Kyriakides hatte den entsprechenden
Kommissionsvorschlag im Mai 2022
vorgestellt. Sie begrüßte die Einigung: „Der
europäische Raum für Gesundheitsdaten wird
es Patientinnen und Patienten ermöglichen,
Gesundheitsdaten wie ihre Krankengeschichte,
Testergebnisse oder Verschreibungen mit
Krankenhäusern und Ärzten innerhalb und
zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen,
wenn sie dies wünschen. Gleichzeitig wird er
das Potenzial von Gesundheitsdaten für die
Entwicklung innovativer und lebensrettender
Behandlungen und Geräte sowie für eine
bessere Gestaltung der Gesundheitspolitik
freisetzen. Dies geht einher mit starken
Datenschutz- und Sicherheitsgarantien.“
Klare Regeln zur Nutzung von
Gesundheitsdaten
Die von den beiden gesetzgebenden Organen
erzielte Einigung über einen europäischen
Raum für Gesundheitsdaten (European Health
Data Space, EHDS) enthält klare Regeln für
die Nutzung von Gesundheitsdaten für eine
bessere Gesundheitsversorgung, Forschung,
Innovation und Politikgestaltung. Die neuen
Vorschriften werden das Potenzial nutzen,
das der sichere Austausch, die sichere
Nutzung und die Weiterverwendung von
Gesundheitsdaten bietet, und gleichzeitig
die uneingeschränkte Einhaltung der hohen
Datenschutzstandards der EU gewährleisten.
Nach den neuen Vorschriften haben die
Bürgerinnen und Bürger unmittelbaren und
einfachen Zugang zu ihren digitalen
Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie
sich in der EU aufhalten. Angehörige der
Gesundheitsberufe werden Zugang zu den
Patientenakten haben, wenn dies für
eine Behandlung in einem anderen
Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine
evidenzbasierte Entscheidungsfindung unter
uneingeschränkter Einhaltung der
EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht.
Der EHDS schafft auch einen soliden
Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von
Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation
und öffentliche Gesundheit. Die Daten werden
dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen
und personalisierte Arzneimittel zu
entwickeln, aber auch
die Krisenvorsorge unter strengen
Bedingungen für die Datensicherheit und den
Zugang zu Daten sowie die Achtung der
Grundrechte zu verbessern.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen
die neue Verordnung nun noch förmlich
annehmen. Sie wird dann je nach
Anwendungsfall und Datentyp in
unterschiedlichen Phasen anwendbar sein.
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Verteidigung: 2
Mrd. Euro für Forschung, Munitionsproduktion
und gemeinsame Beschaffung
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Brüssel, 15. März
2024 - Die europäische
Verteidigungsindustrie kann ihre
Produktionskapazität für Munition bis Ende
2025 auf 2 Millionen Stück pro Jahr
hochfahren. Das ist möglich, weil die
EU-Kommission 500 Millionen Euro
bereitstellt, die im Rahmen des Gesetzes zur
Unterstützung der Munitionsproduktion (Act
in Support of Ammunition Production, ASAP)
vorgesehen sind. „Zwei Milliarden Euro
werden jetzt in verteidigungsbezogene
Forschung und Entwicklung,
Munitionsproduktion und gemeinsame
Beschaffung investiert“, sagte
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
„Dies sind wichtige Schritte, um mehr,
besser, gemeinsam und europäisch zu
investieren. Sie zeigen das Potenzial des
kürzlich vorgeschlagenen Programms für die
europäische Verteidigungsindustrie und
tragen zu unseren Bemühungen um die
Unterstützung der Ukraine bei. Und die EU
löst ihr Versprechen ein, die technologische
und industrielle Basis der europäischen
Verteidigung zu stärken.“
Arbeitsprogramme und zwei Ausschreibungen
Die EU-Kommission hat außerdem das
Arbeitsprogramm für das Instrument zur
Stärkung der europäischen
Verteidigungsindustrie durch gemeinsame
Beschaffung (European Defence Industry
Reinforcement through common procurement
act, EDIRPA) und das vierte
Jahresarbeitsprogramm des Europäischen
Verteidigungsfonds (European Defence Fund,
EDF) vorgestellt.
In diesem Rahmen hat sie Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen für die
gemeinsame Beschaffung von
Verteidigungsgütern mit einem Gesamtvolumen
von 310 Millionen Euro veröffentlicht. Die
Frist für die Einreichung von Vorschlägen
endet am 25. Juli 2024. Eine weitere
Ausschreibung betrifft Forschungs- und
Entwicklungsprojekte im Bereich Verteidigung
mit einem Gesamtbudget von 1,1 Milliarden
Euro. Die Frist für die Einreichung von
Vorschlägen endet am 5. November 2024.
Ziel: Produktion von 2 Mio. Munitionshülsen
im Jahr Mit der Unterstützung von ASAP soll
Europa bis Ende 2025 eine jährliche
Produktionskapazität von 2 Millionen
Munitionshülsen erreichen. Die Kommission
hat die Bewertung im Rahmen der
ASAP-Verordnung in Rekordzeit abgeschlossen
und 31 Projekte ausgewählt, um die
europäische Industrie bei der Steigerung
ihrer Munitionsproduktion und -bereitschaft
zu unterstützen.
Die ausgewählten Projekte decken fünf
Bereiche ab: Sprengstoffe, Pulver, Granaten,
Flugkörper sowie Prüfung und Zertifizierung
der Wiederaufbereitung. Die Projekte werden
mit 513 Millionen Euro aus den Haushalten
der EU und Norwegens finanziert. Diese
Mittel werden durch Kofinanzierung
zusätzliche Investitionen der Industrie
mobilisieren, so dass sich die
Gesamtinvestitionen in die Lieferkette auf
rund 1,4 Milliarden Euro belaufen.
Besonderes Augenmerk auf Engpass-bedrohte
Komponenten ASAP konzentriert sich auf
Pulver und Sprengstoffe, die Engpässe bei
der Herstellung von Munitionshülsen
darstellen, und wird etwa drei Viertel des
Programms für diese Bereiche bereitstellen.
Das Programm wird Projekte unterstützen, die
die jährliche Produktionskapazität um mehr
als 10.000 Tonnen Pulver und um mehr als
4.300 Tonnen Sprengstoff erhöhen. Zu diesem
Zweck wird die Union 248 Millionen Euro in
die Produktionskapazitäten für Pulver und
124 Millionen Euro in die
Produktionskapazitäten für Sprengstoffe
investieren. Dank der bereits ergriffenen
Maßnahmen wird die europäische
Jahresproduktionskapazität für
155-mm-Granaten im Januar 2024 bereits 1
Million pro Jahr erreichen.
Die im Rahmen von ASAP geförderten
Unternehmen und ihre Lieferketten sind über
die gesamte Europäische Union verteilt.
Unterstützt werden sowohl die Stärkung
bestehender als auch der Aufbau neuer
Produktionskapazitäten. Die abgeschlossenen
Projekte werden die Reaktionsfähigkeit und
die Fähigkeit der Verteidigungsindustrie der
Union verbessern und eine schnellere
Versorgung mit Munition und Flugkörpern in
Europa gewährleisten. Die
Finanzhilfevereinbarungen mit den
ausgewählten Antragstellern werden
voraussichtlich im Mai 2024 unterzeichnet.
310 Millionen Euro für die gemeinsame
Beschaffung von Verteidigungsgütern
Mit der Verabschiedung des Arbeitsprogramms
für das Instrument zur Stärkung der
europäischen Verteidigungsindustrie durch
gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) und dem
Start der entsprechenden Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen schafft die
Kommission erstmals Anreize für die
Mitgliedstaaten, gemeinsam
Verteidigungsgüter zu beschaffen. Dabei geht
es um die Güter, die den dringendsten und
kritischsten Bedürfnissen entsprechen,
insbesondere denjenigen, die durch Russlands
Aggression gegen die Ukraine noch verstärkt
wurden.
Die Bündelung der Nachfrage schafft
Vorhersehbarkeit und damit Anreize für
unsere Industrie, ihre
Produktionskapazitäten auszubauen, und wird
die Interoperabilität der nationalen
Streitkräfte verbessern. Mit einem
Gesamtbudget von 310 Millionen Euro wird das
EDIRPA-Arbeitsprogramm die gemeinsame
Beschaffung in drei Bereichen unterstützen:
Munition (z. B. Handfeuerwaffen,
Artilleriemunition, Mörser, Raketen), Luft-
und Raketenabwehr und Plattformen und Ersatz
von Altsystemen (z. B. Panzer, gepanzerte
Fahrzeuge, Unterstützungssysteme,
Soldatensysteme, Drohnen).
Diese Finanzierungsprioritäten wurden
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
festgelegt, um den dringenden
Verteidigungsbedarf zu decken und die
Verteidigungsvorräte aufzustocken. Die Frist
für die Einreichung von Vorschlägen endet am
25. Juli 2024. 1,1 Milliarden Euro zur
Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten Um sicherzustellen,
dass Europa bei Verteidigungstechnologie und
-innovation an der Spitze bleibt, hat die
Kommission das vierte Jahresarbeitsprogramm
des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF)
angenommen und die entsprechenden
Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen veröffentlicht.
Damit werden zusätzliche 1,1 Milliarden Euro
bereitgestellt, darunter 225 Millionen Euro
zur Unterstützung von Innovationen und
Neugründungen im Verteidigungsbereich durch
spezielle Maßnahmen im Rahmen des
EU-Programms für Verteidigungsinnovation
(EUDIS). Die Finanzierungsprioritäten werden
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vereinbart
und berücksichtigen
Verteidigungstechnologien und den Bedarf an
Fähigkeiten sowie neue Bedrohungen, die
durch das veränderte Sicherheitsumfeld
verstärkt werden.
Mit dem EEF-Arbeitsprogramm 2024, das 32
Aufforderungsthemen umfasst, werden Projekte
in wichtigen Verteidigungsbereichen
finanziert, darunter die Abwehr
von Hyperschallraketen, die Entwicklung
einer Reihe unbemannter Fahrzeuge in der
Luft und am Boden sowie die Gewährleistung
einer sicheren Weltraumkommunikation.
Es bereitet den Boden für
Verteidigungssysteme der nächsten
Generation, wie Hubschrauber und mittelgroße
Frachtflugzeuge. Darüber hinaus bietet das
Arbeitsprogramm Unterstützungsmaßnahmen zur
Förderung der Innovation im
Verteidigungsbereich und der Integration
durch das EU-Innovationsprogramm für den
Verteidigungsbereich (EUDIS) mit Mitteln für
einen EUDIS Business Accelerator und
Matchmaking-Möglichkeiten mit Investoren.
Die Frist für die Einreichung von
Vorschlägen endet am 5. November 2024.
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DSA, Werbung und KI: EU-Kommission eröffnet Verfahren und
fordert Informationen von Plattformen und
Suchmaschinen
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Brüssel, 14. März 2024 -
Die EU-Kommission überprüft, ob Plattformen
und Suchmaschinen das Gesetz über Digitale
Dienste einhalten. Gegen AliExpress hat sie
ein förmliches Verfahren eingeleitet und
prüft, ob das Unternehmen gegen das Gesetz
verstoßen hat. LinkedIn muss der
Kommission Informationen über möglicherweise
gezielte Werbung auf der Grundlage sensibler
Daten schicken.
Bing, Google Search, Facebook, Instagram,
Snapchat, TikTok, YouTube und X müssen
weitergehende Informationen vorlegen, wie
sie Risiken im Zusammenhang mit generativer
Künstlicher Intelligenz (KI) eindämmen.
Ali Express Die Kommission hat ein
förmliches Verfahren eingeleitet. Es wird
geprüft, ob AliExpress gegen das Gesetz über
digitale Dienstleistungen (DSA) verstoßen
hat. Es geht um mehrere Bereiche, die mit
dem Management und der Minderung von
Risiken, der Moderation von Inhalten und dem
internen Mechanismus zur Bearbeitung von
Beschwerden, der Transparenz von Werbung und
Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit
von Händlern und dem Datenzugang für
Forscher zusammenhängen.
Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens
greift weder dem Ergebnis des Verfahrens
noch anderen Verfahren vor, die die
Kommission möglicherweise gemäß anderen
Artikeln des DSA einleitet.
LinkedIn
In einem förmlichen Auskunftsersuchen soll
LinkedIn nähere Angaben darüber geben, wie
der Dienst das Verbot einhält, Werbung auf
der Grundlage von Profiling unter Verwendung
besonderer Kategorien personenbezogener
Daten zu präsentieren. LinkedIn muss
außerdem informieren, wie es sicherstellt,
dass seinen Nutzern alle erforderlichen
Transparenzanforderungen für Anzeigen zur
Verfügung gestellt werden. Die Plattform
muss die geforderten Informationen bis zum
5. April 2024 vorlegen.
Auskunftsersuchen über generative KI-Risiken
Die Kommission hat im Rahmen des Digital
Services Act (DSA) förmliche
Auskunftsersuchen an Bing und Google Search
(Sehr große Online-Suchmaschinen, Very Large
Online Search Engines, VLOSE) sowie an
Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok,
YouTube und X (Sehr große
Online-Plattformen, Very Large Online
Platforms, VLOP) gerichtet. Die Kommission
fordert diese Dienste auf, mehr
Informationen über ihre jeweiligen Maßnahmen
zur Eindämmung von Risiken vorzulegen: hier
geht es z.B. um so genannte
„Halluzinationen", bei denen KI falsche
Informationen liefert, um die virale
Verbreitung von Deepfakes sowie die
automatische Manipulation von Diensten, die
Wähler in die Irre führen kann.
Die Kommission fordert außerdem
Informationen und interne Dokumente zu den
Risikobewertungen und Maßnahmen zur
Risikominderung. Hier geht es um
Auswirkungen generativer KI auf
Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler
Inhalte, den Schutz der Grundrechte,
geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz
von Minderjährigen, das psychische
Wohlbefinden, den Schutz personenbezogener
Daten, den Verbraucherschutz und das
geistige Eigentum.
Die Fragen beziehen sich sowohl auf die
Verbreitung als auch auf die Erstellung von
generativen KI-Inhalten. Die betroffenen
Unternehmen müssen der Kommission die
angeforderten Informationen bis zum 5. April
2024 für Fragen im Zusammenhang mit dem
Schutz von Wahlen und bis zum 26. April 2024
für die übrigen Fragen übermitteln.
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- EU schafft
Blaupause für vertrauenswürdige KI in der
ganzen Welt
- Vertragsverletzungsverfahren:
Entscheidungen zu Deutschland
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EU schafft
Blaupause für vertrauenswürdige KI in der
ganzen Welt
Brüssel, 13. März 2024 - Mit großer
Mehrheit haben die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments das Gesetz über die
Künstliche Intelligenz (KI) angenommen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen begrüßte das eindeutige Votum: „Es
wird Europas fantastischem Potential an
Talenten zugutekommen und eine Blaupause für
vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt
schaffen.“ EU-Kommissar Thierry Breton fügte
hinzu
„Die KI-Akte ist das Ergebnis jahrelanger
Vorbereitungen, Konsultationen und
Verhandlungen, einschließlich des
historischen 38-stündigen abschließenden
Trilogs im Dezember. Während des gesamten
Prozesses haben wir den Sonderinteressen und
Lobbyisten widerstanden, die forderten,
große KI-Modelle von der Verordnung
auszuschließen. Das Ergebnis ist eine
ausgewogene, risikobasierte und
zukunftssichere Verordnung.“
Breton betonte, dass das KI-Gesetz die
notwendige Transparenz herstellt und
sicherstellt, dass die Entwickler
Informationen mit den vielen KMU entlang der
Wertschöpfungskette teilen. „Das KI-Gesetz
wird eine Startrampe für EU-Startups sein,
die das globale Rennen um vertrauenswürdige
KI anführen. Er wird es den europäischen
Bürgern und Unternehmen ermöglichen, KI
"made in Europe" sicher und vertrauensvoll
zu nutzen.“
Ziel der neuen Verordnung Ziel der neuen
Vorschriften ist es, vertrauenswürdige KI in
Europa und darüber hinaus zu fördern, indem
sichergestellt wird, dass KI-Systeme die
Grundrechte, die Sicherheit und die
ethischen Grundsätze achten und die Risiken
sehr leistungsfähiger und wirkungsvoller
KI-Modelle angehen. Die Verordnung wurde von
den Abgeordneten des Europäischen Parlaments
mit 523 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen
und 49 Enthaltungen gebilligt.
Risikobasierter Ansatz
Die neuen Vorschriften werden in allen
Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer
zukunftssicheren Definition von KI
unmittelbar und in gleicher Weise angewandt.
Sie folgen einem risikobasierten Ansatz:
Minimales Risiko Die große Mehrheit der
KI-Systeme fällt in die Kategorie des
minimalen Risikos. Anwendungen mit minimalem
Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme
oder Spam-Filter werden von einem Freipass
und fehlenden Verpflichtungen profitieren,
da diese Systeme nur ein minimales oder gar
kein Risiko für die Rechte oder die
Sicherheit der Bürger darstellen.
Auf freiwilliger Basis können sich die
Unternehmen jedoch zu zusätzlichen
Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme
verpflichten.
Hohes Risiko
KI-Systeme, die als risikoreich
eingestuft werden, müssen strenge
Anforderungen erfüllen, darunter Systeme
zur Risikominderung, eine hohe Qualität der
Datensätze, die Protokollierung von
Aktivitäten, eine ausführliche
Dokumentation, klare Benutzerinformationen,
menschliche Aufsicht und ein hohes Maß an
Robustheit, Genauigkeit und
Cybersicherheit. Regulatorische
Sandkästen werden verantwortungsvolle
Innovationen und die Entwicklung von
konformen KI-Systemen erleichtern.
Kritische Infrastrukturen
Beispiele für solche risikoreichen
KI-Systeme sind bestimmte kritische
Infrastrukturen, z. B. in den Bereichen
Wasser, Gas und Strom, medizinische Geräte,
Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu
Bildungseinrichtungen oder zur Rekrutierung
von Personen oder bestimmte Systeme, die in
den Bereichen Strafverfolgung,
Grenzkontrolle, Rechtspflege und
demokratische Prozesse eingesetzt werden.
Darüber hinaus gelten biometrische
Identifizierungs-, Kategorisierungs- und
Emotionserkennungssysteme ebenfalls als
hochriskant.
Unannehmbares Risiko
KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung
für die Grundrechte der Menschen darstellen,
werden verboten. Dazu gehören KI-Systeme
oder -Anwendungen, die das
menschliche Verhalten manipulieren, um den
freien Willen des Nutzers zu umgehen, wie z.
B. Spielzeug mit Sprachassistenz, das
gefährliches Verhalten von Minderjährigen
fördert, oder Systeme, die ein "Social
Scoring" durch Regierungen oder Unternehmen
ermöglichen, sowie bestimmte Anwendungen der
vorausschauenden Polizeiarbeit.
Darüber hinaus werden einige Anwendungen
biometrischer Systeme verboten, z. B.
Systeme zur Erkennung von Emotionen am
Arbeitsplatz und einige Systeme zur
Kategorisierung von Personen oder zur
biometrischen Fernidentifizierung in
Echtzeit zu Strafverfolgungszwecken in
öffentlich zugänglichen Räumen (mit engen
Ausnahmen).
Spezifisches Transparenzrisiko
Beim Einsatz von KI-Systemen wie Chatbots
sollten sich die Nutzer bewusst sein, dass
sie mit einer Maschine interagieren. Deep
Fakes und andere KI-generierte Inhalte
müssen als solche gekennzeichnet werden, und
die Nutzer müssen informiert werden, wenn
biometrische Kategorisierungs- oder
Emotionserkennungssysteme verwendet werden.
Darüber hinaus müssen die Anbieter ihre
Systeme so gestalten, dass synthetische
Audio-, Video-, Text- und Bildinhalte in
einem maschinenlesbaren Format
gekennzeichnet und als künstlich erzeugt
oder manipuliert erkannt werden können.
Strafen
Unternehmen, die sich nicht an die
Vorschriften halten, müssen mit Geldstrafen
rechnen. KI für allgemeine Zwecke Mit dem
KI-Gesetz werden spezielle Vorschriften
für KI-Modelle für allgemeine
Zwecke eingeführt, die für Transparenz
entlang der Wertschöpfungskette sorgen
werden. Für sehr leistungsfähige Modelle,
die systemische Risiken darstellen könnten,
wird es zusätzliche verbindliche
Verpflichtungen in Bezug auf
das Risikomanagement und die Überwachung
schwerwiegender Vorfälle sowie die
Durchführung von Modellevaluierungen und
Tests mit gegnerischen Systemen geben.
Diese neuen Verpflichtungen werden durch
Verhaltenskodizes operationalisiert, die von
der Industrie, der Wissenschaft, der
Zivilgesellschaft und anderen
Interessengruppen zusammen mit der
Kommission entwickelt werden.
Neues Office für Künstliche Intelligenz
Was die Verwaltung betrifft, so werden die
zuständigen nationalen
Marktaufsichtsbehörden die Umsetzung der
neuen Vorschriften auf nationaler Ebene
überwachen, während die Einrichtung eines
neuen europäischen AI-Offices innerhalb der
Europäischen Kommission die Koordinierung
auf europäischer Ebene sicherstellen wird.
Das neue Office für Künstliche
Intelligenz wird auch die Umsetzung und
Durchsetzung der neuen Vorschriften für
allgemeine KI-Modelle überwachen. Zusammen
mit den nationalen Marktaufsichtsbehörden
wird das Amt für künstliche Intelligenz die
erste Stelle auf der Welt sein, die
verbindliche Vorschriften für künstliche
Intelligenz durchsetzt, und soll daher zu
einem internationalen Bezugspunkt werden.
Für allgemeine Modelle wird ein
wissenschaftliches Gremium unabhängiger
Experten eine zentrale Rolle spielen, indem
es Warnungen zu systemischen Risiken
herausgibt und zur Klassifizierung und
Prüfung der Modelle beiträgt.
Weitere Schritte
Die Verordnung unterliegt noch einer
abschließenden Prüfung durch Juristen und
Sprachwissenschaftler und wird
voraussichtlich noch vor Ende der
Legislaturperiode endgültig verabschiedet
(im Rahmen des so genannten
Korrigendumverfahrens). Das Gesetz muss auch
vom Rat förmlich gebilligt werden.
Das KI-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und
wird zwei Jahre später uneingeschränkt
anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen:
Verbote treten nach sechs Monaten in Kraft,
die Governance-Regeln und die
Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle
gelten nach 12 Monaten und die Regeln für
KI-Systeme – eingebettet in regulierte
Produkte – gelten nach 36 Monaten.
Vertragsverletzungsverfahren:
Entscheidungen zu Deutschland
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der
Vertragsverletzungsverfahren vier
Entscheidungen gegen Deutschland gefällt.
Die Verfahren betreffen den Schutz von
Vögeln und deren
Lebensräume, Lärmaktionspläne für
Hauptverkehrsstraßen, den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren
zwischen den Mitgliedstaaten sowie
die vollständige Umsetzung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Schutz von Vögeln und deren Lebensräumen
Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz
von 500 wild ebenden Vogelarten in der EU
und ist für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt von entscheidender Bedeutung.
Deutschland hat für fünf Vogelarten keine
Ausweisung der geeignetsten Gebiete als
besondere Schutzgebiete vorgenommen und
damit kein ausreichend kohärentes Netz
solcher Gebiete geschaffen. Darüber hinaus
wurden noch keine Erhaltungsmaßnahmen für
220 von 742 bestehenden Schutzgebieten
festgelegt.
Deutschland hat ferner das
Schutzgebiet „Unterer Niederrhein“,
in dem die Zahl der geschützten Vogelarten
erheblich zurückgegangen ist, nicht
ausreichend geschützt. Nach Ansicht der
Kommission reichen die von Deutschland
innerhalb und außerhalb des Netzes der
Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang
nicht aus, um die Anforderungen der
Richtlinie zu erfüllen. Das hat zu einem
deutlichen Rückgang der Populationen
geschützter Vogelarten geführt.
Die Kommission übermittelt daher ein
Aufforderungsschreiben an Deutschland. Eine
Reaktion auf die Beanstandungen muss
innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Annahme
von Lärmaktionsplänen für
Hauptverkehrsstraßen Lärm ist - nach der
Luftverschmutzung - die zweithäufigste
Ursache für vorzeitige Todesfälle. Deshalb
hat sich die Kommission das Ziel gesetzt,
den Anteil der durch Verkehrslärm chronisch
beeinträchtigten Menschen bis 2030 um
30 Prozent (im Vergleich zu 2017) zu senken.
Die Richtlinie über Umgebungslärm soll die
menschliche Gesundheit schützen, indem die
Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die
Lärmbelastung zu bewerten, damit die
Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger im
Rahmen verbindlicher Aktionspläne die besten
Lösungen auswählen können. Seit der mit
Gründen versehenen Stellungnahme vom Oktober
2017 hat Deutschland die erforderlichen
Aktionspläne für Ballungsräume,
Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. Es
fehlen jedoch nach wie vor viele
Aktionspläne für die (schätzungsweise
16.000) Hauptverkehrsstraßen außerhalb von
Ballungsräumen.
Die Kommission richtet daher ein ergänzendes
Aufforderungsschreiben an Deutschland, das
nun zwei Monate Zeit hat, um zu reagieren
und die vorgebrachten Mängel zu beheben.
Einhaltung der grenzüberschreitenden
justiziellen Verfahren im Zusammenhang mit
dem Europäischen Haftbefehl
Der Europäische Haftbefehl wurde zum
1. Januar 2004 eingeführt und ersetzt die
langwierigen Auslieferungsverfahren, die
zuvor zwischen den EU-Mitgliedstaaten
galten. Die Kommission hatte im Februar 2021
ein erstes Aufforderungsschreiben an
Deutschland gerichtet. Nach Prüfung der
Antworten gelangte die Kommission zu dem
Schluss, dass Deutschland die Bestimmung
über die fakultativen Gründe für die
Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen
Haftbefehls nicht ordnungsgemäß umgesetzt
hat.
Darüber hinaus hat Deutschland die
Bestimmung über die Lage der gesuchten
Person in Erwartung der Entscheidung zur
Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
hinsichtlich der Möglichkeit der
vorübergehenden Überstellung der gesuchten
Person nicht umgesetzt. Die Kommission
richtet daher ein ergänzendes
Aufforderungsschreiben an Deutschland.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf
die vorgebrachten Beanstandungen zu
reagieren.
Vollständige Umsetzung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen bildet den
Rechtsrahmen für den Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien in den Bereichen
Stromerzeugung, Heizung, Kühlung und Verkehr
in der EU. Die Richtlinie war bis zum
30. Juni 2021 in nationales Recht
umzusetzen.
Nach der Einleitung des
Vertragsverletzungsverfahrens im Juli 2021
hatte die Kommission im Mai 2022 eine mit
Gründen versehene Stellungnahme an
Deutschland gerichtet, weil das Land die
Richtlinie nicht umgesetzt und insbesondere
weder eine vollständige Entsprechungstabelle
noch ein erläuterndes Dokument übermittelt
hatte, aus denen hervorgeht, wie die
einzelnen Bestimmungen der Richtlinie
umgesetzt wurden.
Nach den Erläuterungen Deutschlands hat die
Kommission nun entschieden, eine ergänzende
mit Gründen versehene Stellungnahme an das
Land zu richten, weil die Richtlinie noch
immer nicht vollständig umgesetzt ist.
Deutschland muss nun binnen zwei Monaten
reagieren und die notwendigen Maßnahmen
ergreifen. Weitere Informationen
Die Vertragsverletzungsverfahren im März
2024 nach Politikfeldern
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- Wasserqualität:
Neue Methodik zur Messung von Mikroplastik
im Trinkwasser und Nutzung von behandeltem
Abwasser für die Bewässerung
- So werfen wir weniger Essen und Kleidung
weg
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Wasserqualität
Brüssel, 11. März 2024 - Damit die
EU-Staaten Informationen über Mikroplastik
im Wasser verlässlicher sammeln können, hat
die Europäische Kommission eine
standardisierte Messmethode beschlossen.
Auch zur sicheren Wiederverwendung von
aufbereitetem Abwasser für die
landwirtschaftliche Bewässerung hat sie
einen delegierten Rechtsakt angenommen.
EU-Umweltkommissar Virginius
Sinkevičius erklärte: „Wir wollen sicher
sein, dass das Wasser, das wir verwenden -
vom Trinkwasser bis zur Bewässerung - stets
den höchstmöglichen Sicherheitsstandards
entspricht. Dank der heute angenommenen
Standards können die Bürgerinnen und Bürger
sich darauf verlassen, dass ihr Trinkwasser
sorgfältig auf das Vorhandensein von
Mikroplastik überwacht wird, dass jegliches
aufbereitete Abwasser sicher ist und die
übermäßige Wasserentnahme begrenzt wird.“
Die harmonisierte, standardisierte Methodik
wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen,
Informationen über das Vorhandensein von
Mikroplastik in ihrer Wasserversorgungskette
zu sammeln.
Dies wird den Vergleich und die
Interpretation von Überwachungsergebnissen
erleichtern. Derzeit wenden die
Mitgliedstaaten eine Vielzahl
unterschiedlicher Methoden an. Der Rechtsakt
über die Wiederverwendung von Wasser legt
fest, wie die nationalen Behörden Pläne zur
Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit
der Verwendung von Abwasser zur Bewässerung
erstellen sollten. Dazu gehören zum Beispiel
Methoden zur Ermittlung von Gefahren.
Ausführliche Meldung zum Thema mit
ausführlichen Informationen und Links
So werfen wir weniger Essen und
Kleidung weg
Mehr als 72 Millionen Tonnen Textilien
und Lebensmittel werden jährlich in der EU
weggeworfen. Pro Kopf ist jede EU-Bürgerin
und jeder EU-Bürger jährlich für 131
kg Lebensmittelabfälle verantwortlich
und für 13 kg Müll bestehend aus Kleidung
und Schuhen. Schätzungen zufolge werden
weltweit weniger als ein Prozent aller
Textilien zu neuen Produkten recycelt. Die
Europäische Kommission legte im Juli 2023
einen Vorschlag
zur Überarbeitung der EU-Abfall-Verordnung vor.
Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren und damit
die EU-Fortschritte hinsichtlich der UN-Sustainable-Development
Goals voranzutreiben.
Die Kommission schlägt vor, bereits bei
der Produktion und Verarbeitung von
Lebensmitteln bis 2030 zehn Prozent weniger
Abfall zu produzieren. Auch der durch
Verbraucherinnen und Verbraucher produzierte
Abfall soll bis dahin weniger werden und
insgesamt um 30 Prozent geringer ausfallen.
Als Vergleichswert soll der jährliche
Durchschnitt aus den Jahren 2020 bis 2022
dienen.
Europaabgeordnete fordern ambitioniertere
Ziele
Der Umweltausschuss fordert eine
umfangreichere Reduzierung von
Lebensmittelabfällen als von der Kommission
bis 2030 vorgesehen: 20 Prozent bei
Produktion und Verarbeitung sowie 40 Prozent
bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Außerdem sprechen sich die
Europaabgeordneten für eine Prüfung weiterer
Maßnahmen aus. Gefordert werden
langfristigere Ziele bis 2035 und eine
Abfallreduzierung von jeweils 30 und 50
Prozent.
Die federführende Berichterstatterin des
Umweltausschusses, Anna Zalewska (EKR, PL),
beschreibt die geplanten Maßnahmen wie
folgt: „Wir bieten gezielte Lösungen zur
Verringerung der Lebensmittelverschwendung,
etwa die Förderung von "hässlichem" Obst und
Gemüse, die Überwachung unlauterer
Marktpraktiken, die Klärung von
Datumsangaben und die Spende nicht
verkaufter, aber genießbarer Lebensmittel.
Bei Textilien schließen wir Schlupflöcher,
indem wir auch Nicht-Haushaltsprodukte,
Teppiche und Matratzen sowie den Verkauf
über Online-Plattformen einbeziehen.
Außerdem fordern wir ein Ziel für die
Reduzierung von Textilabfällen und eine
Überwachung exportierter Alttextilien.“
Hersteller müssen sich auch um Textilmüll
kümmern Gelten soll dies für Textilprodukte
wie Kleidung und Accessoires, Decken,
Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe,
Matratzen und Teppiche sowie Produkte, die
textilverwandte Materialien wie Leder,
rekonstituiertes Leder, Gummi oder
Kunststoff enthalten. Abweichend vom
Vorschlag der Kommission sollen dies bereits
18 Monate nach in Kraft treten der neuen
Richtlinie gelten.
Die Kommission hatte für die Umsetzung noch
30 Monate vorgesehen. Am 13. März
werden die Mitglieder des Europäischen
Parlaments in Straßburg über die Position
des Umweltausschusses abstimmen. An
einer weiteren Ausarbeitung und möglichen
Verabschiedung neuer Regeln wird das
neugewählte Parlament nach der Europawahl am
9. Juni arbeiten.
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Politische
Einigung der EU-Gesetzgeber: Stärkung der
gemeinsamen Abwehr von Cyber-Bedrohungen
|
European Union,
2021
Brüssel, 6. März 2024 - Die EU-Kommission
begrüßt die politische Einigung zum
Cyber-Solidaritätsakt, die das Europäische
Parlament und der Rat erzielt haben. Die
neue Gesetzgebung wird die Solidarität auf
EU-Ebene stärken, um Cyber-Bedrohungen und
-Vorfälle besser erkennen, vorbereiten und
darauf reagieren zu können. „Der
Cyber-Solidaritätsakt ist ein entscheidender
Schritt zur Schaffung eines europäischen
Cyber-Schutzschildes“, sagte
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.
„Damit verfügt Europa nun über ein
europäisches Cyber-Sicherheitswarnsystem, um
Cyber-Bedrohungen schneller zu erkennen, und
über einen europäischen
Cyber-Solidaritätsmechanismus, um
angegriffene Mitgliedstaaten zu
unterstützen. Mit der Europäischen
Cyber-Solidaritätsakte verbessern wir die
operative Zusammenarbeit im Cyberbereich auf
europäischer Ebene. Für die Sicherheit
unserer Bürgerinnen und Bürger.“
Außerdem haben die EU-Mitgliedstaaten mit
Unterstützung der EU-Kommission und der
EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) ein
neues Handbuch veröffentlicht dazu, wie die
Integrität von Wahlen aus Sicht der
Cybersicherheit geschützt werden kann.
Der Cyber-Solidaritätsakt umfasst drei
Maßnahmen:
- Erstens die Einrichtung eines europäischen
Cybersicherheitswarnsystems, das aus einem
Netz nationaler und grenzüberschreitender
Cyber-Drehkreuze besteht. Es nutzt moderne
Instrumente und Infrastrukturen wie
künstliche Intelligenz und fortgeschrittene
Datenanalyse, um Cyberbedrohungen und
-vorfälle rasch zu erkennen.
Diese Infrastruktur wird den Behörden und
anderen zuständigen Stellen ein Lagebild in
Echtzeit vermitteln, so dass sie wirksam auf
solche Bedrohungen und Vorfälle reagieren
können. Im April 2023 wurden zwei Konsortien
von Mitgliedstaaten gebildet, die im Rahmen
des Programms „Digitales Europa“ gemeinsam
Zuschüsse für den Betrieb und den Start
einer Pilotphase solcher Instrumente und
Infrastrukturen beschaffen und erhalten
sollen.
- Zweitens wird mit dem Rechtsakt
auch ein Mechanismus für
Cybersicherheits-Notfälle geschaffen,
der die Bereitschaft und die
Reaktionsfähigkeit auf erhebliche und
großflächige Cybervorfälle verbessern wird.
Der Mechanismus wird drei Hauptbereiche
unterstützen: Vorbeugende
Maßnahmen: Koordinierung von Tests zur
Vorbereitung von Einrichtungen, die in
kritischen Sektoren, einschließlich
Gesundheit und Energie, tätig sind, im
Hinblick auf mögliche Schwachstellen.
Neue EU-Cybersicherheitsreserve:
Sie besteht aus
Krisenreaktionsdiensten vertrauenswürdiger
Anbieter, die bereit sind, auf Ersuchen von
Mitgliedstaaten, Organen, Einrichtungen oder
Agenturen der Europäischen Union oder eines
Drittlandes, das mit dieser spezifischen
Maßnahme im Rahmen des Programms "Digitales
Europa" assoziiert ist, bei bedeutenden oder
groß angelegten Cybersicherheitsvorfällen
einzugreifen.
Finanzielle Unterstützung für gegenseitige
Hilfe: Unterstützung eines Mitgliedstaats,
der einem anderen Mitgliedstaat technische
Hilfe leistet, der von einem bedeutenden
oder groß angelegten Vorfall im Bereich der
Cybersicherheit betroffen ist. Drittens
sieht der Vorschlag die Einrichtung
eines europäischen Mechanismus zur
Überprüfung von Vorfällen im Bereich der
Cybersicherheit vor, mit dem erhebliche oder
weitreichende Vorfälle nach deren Eintreten
überprüft und bewertet werden sollen, um
Empfehlungen zur Verbesserung der
Cybersicherheitslage der EU zu geben.
Nächste Schritte
Die gestern Abend erzielte Einigung muss nun
noch vom Europäischen Parlament und vom Rat
formell genehmigt werden. Nach seiner
förmlichen Verabschiedung wird der
Cyber-Solidaritätsakt am 20. Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft
treten. Europawahl: Handbuch zur
Cybersicherheit veröffentlicht Außerdem
haben die EU-Mitgliedstaaten mit
Unterstützung der EU-Kommission und der
EU-Agentur für Cybersicherheit (European
Network and Information Security Agency,
ENISA), ein neues Handbuch zum Schutz der
Integrität von Wahlen aus Sicht der
Cybersicherheit erstellt.
Seit den Europawahlen im Jahr 2019 hat sich
die Bedrohungslandschaft verschärft, die
Wahlprozesse wurden technologisch
weiterentwickelt. Daher sind die wichtigsten
Elemente dieser Ausgabe: eine
aktualisierte Bedrohungslandschaft für
Wahlen, neue und überarbeitete Fallstudien,
bewährte Verfahren für die Cybersicherheit
und eine Untersuchung potenzieller
Bedrohungen durch neue Technologien, die die
Widerstandsfähigkeit von Wahlen
beeinträchtigen könnten,
nämlich ausländische Einmischung und
Informationsmanipulation (FIMI,
englisch), Desinformation in den sozialen
Medien, künstliche Intelligenz und „deep
fakes“ (tiefgehende Fälschungen).
Die neue Ausgabe des Kompendiums enthält
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten,
Maßnahmen und nützliche Tipps für den Umgang
mit potenziellen Cybervorfällen während des
gesamten Wahlprozesses. Dazu gehören
bewährte Verfahren in den Bereichen
Informationsaustausch, Sensibilisierung und
Schulung, Risikomanagement, Unterstützung
der Cybersicherheit für Kampagnen, Parteien
und Kandidaten sowie Technologie für die
elektronische Stimmabgabe.
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Strategie und Programm für die
EU-Verteidigungsindustrie vorgelegt |
European Union 2018
Brüssel, 5. März 2024 -
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine
hat einen hochintensiven Konflikt auf
unseren Kontinent zurückgebracht. Die
Europäische Kommission und der Hohe
Vertreter der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik haben jetzt die erste
Strategie für die Verteidigungsindustrie auf
EU-Ebene vorgelegt (EDIS), kombiniert mit
einem ersten Legislativvorschlag zur
Umsetzung dieser Strategie (EDIP). Es geht
darum, die Wettbewerbsfähigkeit und
Einsatzbereitschaft der europäischen
Verteidigungsindustrie zu stärken. Dafür
müssen die Mitgliedstaaten mehr, besser,
gemeinsam und europäisch investieren.
Eine stärkere und reaktionsfähigere
europäische Verteidigungsindustrie wird den
Mitgliedstaaten und letztlich den EU-Bürgern
zugutekommen. Gleiches gilt für die
wichtigsten Partner der EU, einschließlich
der NATO und der Ukraine. Strukturelle
Verteidigungsbereitschaft statt
Krisenreaktionsmodus
Exekutiv-Vize-Präsidentin Margrethe
Vestager sprach von einer Reaktion darauf,
wie sich das Sicherheitsparadigma in Europa
verändert.
„Unsere Verteidigungsausgaben fließen in zu
viele verschiedene Waffensysteme, die in
erster Linie von außerhalb der EU erworben
werden. Jetzt, da die Verteidigungshaushalte
in allen Mitgliedstaaten stark steigen,
sollten wir besser, also vor allem gemeinsam
investieren und europäisch investieren. Dies
wird uns in die Lage versetzen, von einem
Krisenreaktionsmodus zu einer strukturellen
Verteidigungsbereitschaft überzugehen. Und
zwar in einer Weise, die die Ukraine eng
einbindet.“
Auch HRVP Josep Borrell betonte, dass Europa
mehr und koordiniert in Verteidigung
investieren muss. „Eine starke,
widerstandsfähige und wettbewerbsfähige
europäische Verteidigungsindustrie ist ein
strategisches Gebot und eine Vorbedingung,
um unsere Verteidigungsbereitschaft zu
verbessern.“ Industrie-Kommissar Thierry
Breton fügte hinzu: „Heute demonstriert die
Europäische Union erneut ihre feste
Entschlossenheit und ihr Engagement, ihre
Verteidigung und Unterstützung für die
Ukraine zu verstärken.“
Details zu EDIS (European Defence Industrial
Strategy)
Die Strategie enthält eine Reihe von
Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen:
Effizientere kollektive
Verteidigungsnachfrage der Mitgliedstaaten,
beruhend auf bestehenden Instrumenten und
Initiativen (CDP, CARD, SSZ). Anreize für
die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei
der Beschaffung; Verfügbarkeit aller
Verteidigungsgüter unter allen Umständen und
in jedem Zeithorizont. Unterstützung für
Investitionen der Mitgliedstaaten und der
europäischen Verteidigungsindustrie in die
Entwicklung und Markteinführung modernster
Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten
von morgen.
Maßnahmen, dass die EDTIB auch in
Krisenzeiten über die notwendigen Mittel
verfügt;
- Unterstützung der europäischen
Verteidigungsindustrie aus dem EU-Haushalt
und den nationalen Haushalten;
- Kultur der Verteidigungsbereitschaft in
allen Politikbereichen, v.a. Überprüfung der
Darlehenspolitik der Europäischen
Investitionsbank in diesem Jahr;
- Ausbau engerer Beziehungen zur Ukraine und
ihrer Verteidigungsindustrie;
- Zusammenarbeit mit der NATO, mit unseren
strategischen, gleichgesinnten und
internationalen Partnern sowie eine engere
Kooperation mit der Ukraine.
Die Mitgliedstaaten werden ersucht, sich an
folgenden Indikatoren/Zielmarken zu
orientieren: Der EU-interne
Verteidigungshandel soll bis 2030 mindestens
35 Prozent des EU-Verteidigungsmarktes
ausmachen;
- Die gemeinsame europäische Beschaffung
soll bis 2030 auf mindestens 40 Prozent der
Verteidigungsgüter steigen;
- Mitgliedstaaten sollen stetige
Fortschritte bei der Beschaffung machen und
bis 2030 mindestens 50 Prozent ihres
Verteidigungsbudgets in der EU einsetzen,
bis 2035 dann 60 Prozent.
Details zu EDIP (European Defence Industrial
Programme)
Diese Gesetzgebungsinitiative soll eine
Brücke bilden zwischen den kurzfristigen
Sofortmaßnahmen (2023 angenommen und bis
2025 befristet) und einem stärker
strukturell ausgerichteten und
längerfristigen Ansatz. Das soll
gewährleisten, dass die technologische und
industrielle Basis der europäischen
Verteidigung kontinuierlich unterstützt wird
und sich die Industrie rasch an die neue
Realität anpassen kann.
Das Programm umfasst sowohl finanzielle als
auch regulatorische Aspekte. Es wird
beispielsweise im Zeitraum 2025 bis 2027
insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem
EU-Haushalt mobilisieren, um die
Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
Es schlägt u.a. einen neuen Rechtsrahmen vor
für eine stärkere und einfachere
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, außerdem
ein EU-weites System, das den ständigen
Zugang zu allen erforderlichen
Verteidigungsgütern in Europa ermöglicht.
Fragen und Antworten
Factsheet zum EDIS
Factsheet zum EDIP
Europäisches Programm für die
Verteidigungsindustrie
Europäische Strategie für die
Verteidigungsindustrie
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Noch 100 Tage bis zur Europawahl am
9. Juni – auch in Nordrhein-Westfalen |
Brüssel/Duisburg, 1. März
2024 - Am 9. Juni ist es soweit: Die
Europawahl in Deutschland entscheidet
darüber, welche 96 Abgeordneten ins
Europaparlament einziehen dürfen. In diesem
Jahr dürfen erstmals auch Deutsche ab 16
Jahren wählen – darunter auch die jungen
Bürgerinnen und Bürger in
Nordrhein-Westfalen.
Die Wahl des Europäischen Parlaments stellt
die Weichen für die Zukunft Europas: Diese
wichtige EU-Institution wählt die neue
EU-Kommission und entscheidet über neue
Gesetzgebung und den EU-Haushalt.
Dabei vertritt das
Parlament als transnationale Kammer die
Interessen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger
und wird als einziges EU-Organ direkt von
ihnen gewählt.
Nutze deine Stimme: Nur wer wählt, kann
mitentscheiden
In keinem anderen EU-Land
werden mehr Europaabgeordnete gewählt als in
Deutschland – 96 der bald 720 Abgeordneten
aus 27 Mitgliedsstaaten kommen aus der
Bundesrepublik. Anders als bei der
Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl in
Deutschland keine Sperrklausel, sodass auch
kleinere Parteien Sitze erhalten können.
In allen Mitgliedsstaaten
Europas wird zwischen dem 6. und 9. Juni
gewählt – in Deutschland findet die Wahl am
9. Juni statt. Wer verhindert ist, kann in
Deutschland schon jetzt
Briefwahlunterlagen bei der lokalen
Wahlbehörde beantragen.
Jede Stimme ist wichtig.
Deshalb wirbt das Europäische Parlament
unter dem Slogan „Nutze
deine Stimme“ europaweit für die
Stimmabgabe.
Europawahl in Deutschland: Mehr als 64
Millionen Stimmberechtigte – erstmals auch
16- und 17-Jährige dabei
In Deutschland können bei
der Europawahl am 9. Juni laut einer
vorläufigen Schätzung
des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
bis zu 64,9 Millionen Deutsche sowie weitere
EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Stimme
abgeben. Von den rund 60,9 Millionen
deutschen Wahlberechtigten sind rund 4,8
Millionen potenzielle Erstwählerinnen und
Erstwähler.
Das sind über eine
Million mehr als bei der vergangenen Wahl
vor fünf Jahren (2019: 3,7), weil in diesem
Jahr aufgrund einer Änderung des
Europawahlgesetzes erstmals auch 16- und
17-Jährige wahlberechtigt sind.
Bei der Europawahl 2019
lag die Wahlbeteiligung in Deutschland laut
Ergebnissen der repräsentativen
Wahlstatistik insgesamt bei 61,4
Prozent. Bei den 60- bis 69-Jährigen war sie
demnach mit 66,4 Prozent am höchsten. Im
Vergleich dazu gaben nur 57 Prozent der
Erst- und Jungwählerinnen und -wähler ihre
Stimme ab.
Nordrhein-Westfalen hatte
eine Wahlbeteiligung von 61,4 Prozent und
lag damit im
Bundesländervergleich 5,0 Prozentpunkte
hinter dem Spitzenreiter Saarland (66,4
Prozent). Bei den 18- bis 20-jährigen
Wahlberechtigten lag die Beteiligung bei
59,0 Prozent, bei den 60- bis 69-Jährigen
waren es 65,4 Prozent.
Anders als bei
Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl
übrigens keine Wahlkreise. Auf der
Webseite der Bundeswahlleiterin werden
die Ergebnisse der Europawahl aber auch für
Bundesländer und Kreise bzw. kreisfreie
Städte veröffentlicht.
Aufgaben der Europäischen Union
Die Europäische Union hat
mit ihren Entscheidungen jeden Tag direkten
Einfluss auf das Leben der EU-Bürgerinnen
und -Bürger. Vom Verbraucherschutz über
Migration und Klimaschutz bis zur Sicherung
des Friedens werden bei der EU wichtige
Eckpunkte des Zusammenlebens und Alltags
verhandelt, die für alle Mitgliedsstaaten
gelten.
In Zeiten diverser
globaler Herausforderungen ist es deshalb
wichtiger denn je, EU-weit gemeinsame
Lösungen zu finden und durch die Wahl das
Zusammenleben in Europa aktiv
mitzugestalten.
Alle Informationen für die Wahlentscheidung
Das Europäische Parlament stellt einen
umfassenden Überblick für alle
EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die sich
vor der Wahl informieren möchten. So finden
sich wichtige Fakten, Grafiken und mehr auf
europawahl.eu sowie
besonders für Schulen auf eu-on-tour.eu.
Fragen rund um die
Zuständigkeiten der EU, des Europäischen
Parlaments und zur Europawahl werden auf
diesen Seiten erklärt. Die vorläufigen und
finalen Ergebnisse der Wahl werden ab dem 9.
Juni
hier veröffentlicht.
Zudem können sich Wählerinnen und Wähler
per Mail an die Stimmabgabe erinnern
lassen.
Aufmerksamkeit erhöhen
Für alle Engagierten, die
dabei helfen wollen, die Wahlbeteiligung zu
erhöhen, finden sich online auf
gemeinsamfuer.eu/de
auch Infomaterial und Tipps. So kann jede
und jeder auf Social Media oder im eigenen
Umkreis, die Aufmerksamkeit für die Wahl
erhöhen – der passende Hashtag lautet
#NutzeDeineStimme / #UseYourVote.
Medienbriefing Europawahl am 1. März ab 14
Uhr
Interessierte Medien
können am 1. März ab 14 Uhr an einem
Online-Pressebriefing „100 Tage bis zur
Europawahl“ teilnehmen. Die
Europaabgeordneten Sven Simon (CDU), Helmut
Scholz (Die Linke), Daniel Freund (Grüne)
und Gaby Bischoff (SPD) geben einen Ausblick
auf die Wahl und stellen Reformvorschläge
für die EU vor. Nach Anmeldung an
presse-berlin@ep.europa.eu senden wir
Ihnen den Einwahllink.
Weitere
Informationen
Zahl der Abgeordneten per Land,
Wahltag, Wahlalter, Sperrfristen
(Infografik, PDF)
Praktische Informationen zur Europawahl in
Deutschland auf europawahl.eu
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Verbesserung der
EU-Führerscheinvorschriften für mehr
Verkehrssicherheit
Fahrtüchtigkeit: Mitgliedstaaten
entscheiden, ob ärztliche Untersuchung
erforderlich ist,
|
Selbstbewertung der
Fahrtauglichkeit Zweijährige
Mindest-Probezeit für Fahranfänger
Führerscheine auf dem Smartphone -
Abgeordnete sprechen sich für einen
digitalen Führerschein aus
Brüssel, 28. Februar 2024 - Digitale
Führerscheine, Selbstbewertung der
Fahrtauglichkeit und bessere Wahrnehmung von
Fußgängern gehören zu den am Mittwoch
vorgeschlagenen Verbesserungen der
EU-Führerscheinregeln. Angesichts von über 20.000
Verkehrstoten jährlich in der EU spricht
sich das Parlament für eine Reform der
EU-Führerscheinvorschriften aus. Ziel ist
es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie
den ökologischen und digitalen Wandel zu
unterstützen.
Sicherere Straßen für alle
Verkehrsteilnehmer
Die Abgeordneten wollen, dass Autofahrer
besser auf reale Fahrsituationen vorbereitet
sind und sich der Risiken bewusst sind,
insbesondere für schutzbedürftige
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Kinder,
Radfahrer und Nutzer von E-Scootern. Die
Führerscheinprüfungen sollen daher Aspekte
wie Fahren bei Schnee und Eis, sichere
Handynutzung beim Fahren, den toten Winkel,
Fahrassistenzsysteme und das sichere Öffnen
der Autotüren abdecken.
Gültigkeit von Führerscheinen und
Gesundheitsprüfungen
Die Abgeordneten waren sich einig, dass
Führerscheine für Motorräder und Pkw
mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse
fünf Jahre gültig sein sollten. Eine
Verkürzung der Gültigkeitsdauer von
Führerscheinen für ältere Personen - wie von
der Kommission vorgeschlagen - lehnen sie
ab, um Diskriminierung zu vermeiden und ihr
Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am
wirtschaftlichen und sozialen Leben zu
gewährleisten.
Die Abgeordneten unterstützen die
Möglichkeit, dass Fahrer ihre
Fahrtüchtigkeit selbst bewerten, wobei die
Mitgliedstaaten entscheiden können, ob eine
ärztliche Untersuchung erforderlich ist, bei
der u.a. das Sehvermögen und mögliche
Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fahrer
überprüft werden.
Die Abgeordneten fordern jedoch von den
EU-Regierungen nationale
Sensibilisierungskampagnen, mit deren Hilfe
das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die
körperlichen bzw. geistigen Anzeichen
geschärft werden soll, die dazu führen
können, dass eine Person beim Führen eines
Fahrzeugs eine Gefahr darstellt.
Fahranfänger und begleitete Fahrer
Fahranfänger müssten eine Probezeit von
mindestens zwei Jahren absolvieren, während
der sie bestimmten Beschränkungen
unterworfen wären, wie z.B. strengeren
Alkoholbegrenzungen während des Fahrens und
strengeren Strafen für unsicheres
Fahrverhalten, so die Abgeordneten.
Um dem Mangel an Berufskraftfahrern
entgegenzuwirken, haben sich die
Abgeordneten außerdem darauf geeinigt,
18-Jährigen den Erwerb eines Führerscheins
für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen
zu ermöglichen, sofern sie im Besitz eines
Befähigungsnachweises sind. Darüber hinaus
sollen auch 17-Jährige einen Pkw- oder
Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von
einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet
werden, heißt es in dem Entwurf.
Digitaler Führerschein
Um den EU-Binnenmarkt zu unterstützen,
sprechen sich die Abgeordneten für die
Einführung eines digitalen Führerscheins
aus, der auf einem Mobiltelefon abrufbar und
dem physischen Führerschein völlig
gleichwertig ist. EP-Berichterstatterin Karima
Delli (Grüne, FR): „Heute hatte das
Europäische Parlament die Gelegenheit, die
Straßenverkehrssicherheit in Europa zu
verbessern und dem Ziel, bis 2050 keine
Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, näher zu
kommen, sowie einen verstärkten Rahmen zu
schaffen, um alle vor Verkehrsunfällen zu
schützen. Die Vorschriften beinhalten
fakultative medizinische Untersuchungen bei
der Ausstellung oder Erneuerung eines
Führerscheins und strengere Bestimmungen für
Fahranfänger."
Nächste Schritte
Der Entwurf der Vorschriften für den
EU-Führerschein wurde mit 339 Ja-Stimmen,
240 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen
angenommen und stellt den Standpunkt des
Parlaments in erster Lesung dar. Das Dossier
wird vom neuen Parlament nach den
Europawahlen vom 6. bis 9. Juni wieder
aufgenommen werden.
|
Renaturierung von
20 Prozent aller Land- und Meeresflächen der
EU – auch in Nordrhein-Westfalen sollen
Naturflächen wiederhergestellt werden
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27.
Februar 2024 - EU-Staaten müssen bis 2030
mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent
und bis 2050 90 Prozent der Lebensräume in
schlechtem Zustand wiederherstellen Über 80
Prozent der Lebensräume in der EU sind in
schlechtem Zustand Auch geschädigte Flächen
in Nordrhein-Westfalen sollen in einen guten
Zustand versetzt werden Bestimmungen für
landwirtschaftliche Ökosysteme unter
außergewöhnlichen Umständen vorübergehend
aussetzbar
Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen
bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und
Meeresflächen der EU und bis 2050 alle
sanierungsbedürftigen Ökosysteme
wiederhergestellt werden. Davon soll auch
Nordrhein-Westfalen profitieren. Das
EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich
Europäisches Parlament und Rat geeinigt
haben, sorgt für die Wiederherstellung
geschädigter Ökosysteme in allen
Mitgliedstaaten. Es trägt zur Verwirklichung
der Klima- und Artenschutzziele der EU bei
und sorgt für mehr Ernährungssicherheit.
Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030
mindestens 30 Prozent der Lebensräume, für
die die neuen Vorschriften gelten (von
Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin
zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von
schlechtem in guten Zustand versetzen; bis
2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050
sogar 90 Prozent. Im Einklang mit dem
Standpunkt des Parlaments haben die
EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf
Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein
Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen
die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es
zu keiner wesentlichen Verschlechterung
kommt. Sie müssen außerdem nationale
Sanierungspläne erstellen, in denen sie
angeben, wie sie diese Ziele erreichen
wollen.
Landwirtschaftliche Ökosysteme Um für mehr
Artenvielfalt in landwirtschaftlichen
Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten
bei zwei der folgenden drei Indikatoren
Fortschritte erzielen: beim Index
der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil
der landwirtschaftlichen
Flächen mit Landschaftselementen mit großer
biologischer Vielfalt und beim Bestand
an organischem Kohlenstoff in mineralischen
Ackerböden. Außerdem müssen sie auf einen
höheren Feldvogelindex
hinwirken, da sich am Vogelbestand gut
ablesen lässt, wie es insgesamt um die
Artenvielfalt bestellt ist. Die
Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist
eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten,
die Emissionen im Agrarbereich zu
verringern.
Die EU-Staaten müssen deshalb mindestens
30 Prozent der entwässerten Torfgebiete bis
2030 wiederherstellen (mindestens ein
Viertel muss wiedervernässt werden), bis
2040 sollen es 40 Prozent, bis 2050
50 Prozent sein (wobei mindestens ein
Drittel wiedervernässt werden muss). Die
Wiedervernässung bleibt für Landwirte und
private Grundbesitzer freiwillig. Wie vom
Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine
Notbremse vorgesehen. Das heißt, dass die
Zielvorgaben für landwirtschaftliche
Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen
ausgesetzt werden können, wenn dadurch die
Fläche stark verringert würde, die nötig
ist, um genug Lebensmittel für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU
zu erzeugen.
Entwicklung von Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert in Deutschland
In Deutschland hat die Intensivierung der
Landwirtschaft nach Angaben des
Bundesamts für Naturschutz (BnF) dazu
geführt, dass Flächen mit vielfältiger und
extensiver Nutzung zurückgegangen sind.
Solche Flächen verfügen in der Regel über
eine höhere Artenvielfalt und bieten auch
seltenen Tier- und Pflanzenarten einen
Lebensraum. Daher sind naturnahe
Landschaftselemente sowie extensiv genutzte
Flächen in der Agrarlandschaft für den
Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt
von zentraler Bedeutung.
Als sogenannte Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert gelten unter anderem
artenreiches Magergrünland, extensiv
bewirtschaftete Äcker oder Weinberge sowie
Brachen. Landschaftselemente wie Gräben,
Feldgehölze oder Trockenmauern werden
ebenfalls dazugezählt. In Deutschland lag
der Anteil solcher Landwirtschaftsflächen
mit hohem Naturwert an der gesamten
Landwirtschaftsfläche der
Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi)
zufolge 2022 bei 13,4 Prozent. Seit 2012 war
dies ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte (2012:
13,1 Prozent).
Die LiKi ist eine Arbeitsgemeinschaft von
Umweltfachbehörden, die die Kompetenzen der
Länder und des Bundes für die Entwicklung,
Pflege und Dokumentation von gemeinsamen
umweltspezifischen
Nachhaltigkeitsindikatoren bündelt. In
Nordrhein-Westfalen lag der Anteil im Jahr
2021 bei 12,9 Prozent, 2012 betrug er 12,8
Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stagnierte
der Wert (2020: 12,9 Prozent). Größer wurde
der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit
hohem Naturwert an der gesamten
Landwirtschaftsfläche zwischen 2021 und 2022
lediglich in den Bundesländern
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Andere Ökosysteme Gefordert wird in den
Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei
mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und
die Pflanzung von drei Milliarden
zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten
müssen außerdem mindestens 25 000
Flusskilometer so renaturieren, dass die
Flüsse an diesen Stellen wieder frei
fließen, und dafür sorgen, dass die
Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und
der
städtischen Baumüberschirmung nicht
schrumpft.
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Europawahl 2024:
Unionsbürgerinnen und -bürger auch in
Deutschland wahlberechtigt
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Wiesbaden, 27. Februar 2024 - Wie die
Bundeswahlleiterin mitteilt, können an der
Europawahl am 9. Juni 2024 in der
Bundesrepublik Deutschland auch die hier
wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürgerinnen und -bürger) teilnehmen.
Wahl zum 10. Europäischen Parlament am
9. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Union zum zehnten Mal das Europäische
Parlament. Die Bundesregierung hat am 10.
August 2023 als Wahltermin für die
Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9.
Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu
„Bekanntmachung des Wahltages für die
Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl.
I S. 213)).
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt
nicht nach einem einheitlichen europäischen
Wahlrecht, sondern nach nationalen
Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die
Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren
in der Bundesrepublik Deutschland.
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Dekarbonisierung der Stahlproduktion
von Arcelor Mittal: Beihilfemaßnahme
genehmigt
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Brüssel, 26.
Februar 2024 - Die Europäische Kommission
hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine
mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete
deutsche Maßnahme genehmigt, die teilweise
über die Aufbau- und Resilienzfazilität
(ARF) bereitgestellt wird. Mit der Beihilfe
sollen ArcelorMittal Bremen und
ArcelorMittal Eisenhüttenstadt
(„ArcelorMittal“) dabei unterstützt werden,
einen Teil ihrer Stahlproduktion zu
dekarbonisieren. An den beiden Standorten
betreibt das Unternehmen derzeit drei
Kohlehochöfen und vier
Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von
Rohstahl.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission
Margrethe Vestager sagte: „Die
Dekarbonisierung der Schwerindustrie ist für
den ökologischen Wandel von entscheidender
Bedeutung. Diese 1,3 Milliarden Euro schwere
deutsche Maßnahme ermöglicht es
ArcelorMittal, seine
Stahlproduktionsstandorte Bremen und
Eisenhüttenstadt durch den Einsatz von
Wasserstoff zu dekarbonisieren. Durch eine
grünere Stahlerzeugung trägt sie dazu bei,
das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu
erreichen. Gleichzeitig wird durch die
Maßnahme sichergestellt, dass mögliche
Wettbewerbsverzerrungen begrenzt bleiben.“
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Niederrhein-Azubis lernen EU kennen
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Schüler,
Unternehmer und Abgeordnete diskutieren bei
IHK
Duisburg, Freitag, 23. Februar - Das Thema Europa
lockte rund 90 Schüler am Freitag, 23. Februar, in die
Niederrheinische IHK. Sie tauschten sich mit Unternehmern und
Abgeordneten darüber aus, warum die EU so wichtig für die Region
ist. Mit dabei: Michael Rademacher Dubbick, Beiratsvorsitzender von
Krohne und Bernhard Osburg, Vorstandsvorsitzender von Thyssenkrupp
Steel Europe sowie die beiden EU-Abgeordneten Jens Geier (SPD/S&D)
und Stefan Berger (CDU/EVP).
Am 9. Juni wird das
Europäische Parlament neu gewählt. Damit viele Menschen wählen
gehen, hat die IHK zwei Veranstaltungen ins Leben gerufen. Am 23.
Februar in Duisburg und am 1. März in Goch sprechen Schüler mit
Unternehmern und EU-Abgeordneten. „Vieles ist so selbstverständlich
geworden, dass wir uns immer wieder vor Augen halten müssen, was die
EU alles bewirkt“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan
Dietzfelbinger.
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger
(Bildmitte) begrüßte
die Schülerinnen und Schüler in der IHK. Fotos: Niederrheinische
IHK/Jacqueline Wardeski
„Gemeinsam sind wir in der EU der drittgrößte Wirtschaftsraum der
Welt. Offene Grenzen und eine einheitliche Währung machen nicht nur
den Urlaub einfacher. Sie sorgen für unkomplizierten Handel und
erleichtern es, im Ausland zu arbeiten oder zu studieren. Das ist
ein Privileg, für das wir kämpfen müssen. Der Brexit hat uns
gezeigt, was Abgrenzung für unseren Alltag bedeutet. Deshalb sind
wir alle gefordert, den Wert von Europa deutlich zu machen. Gerade
bei jungen Wählern “, so Dietzfelbinger weiter.
Wie
das konkret in der Praxis aussieht, erklärten
Krohne-Beiratsvorsitzender Rademacher-Dubbick und
TKSE-Vorstandsvorsitzender Osburg den Jugendlichen. Als Beispiel
sprachen sie die Transformation der Duisburger Industrie an: Ohne
die Unterstützung der Politik auch auf EU-Ebene könne aus grauem
Stahl kein grüner Stahl werden. Fehlender Austausch würde
Innovationskraft nehmen und Wachstum und Wohlstand einschränken. Das
erklärten auch die Abgeordneten Jens Geier und Dr. Stefan Berger und
betonten, dass die EU die Demokratie in Deutschland untermauert.
Gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Schutz gegen radikale
Strömungen.
Für Berufsschüler Eric hat sich der Besuch
in der IHK gelohnt: „Mir ist klar geworden, dass es auf kritische
Fragen keine einfachen Antworten geben kann“, räumt der 20-Jährige
ein. „Ich werde wählen gehen, da ich für die EU und ihre Freiheit
bin und nicht möchte, dass sich Rechtsextremismus weiter aufbaut.“
Für
Europa: Rund 90 Schülerinnen und Schüler besuchten die IHK und
diskutierten mit Unternehmern und EU-Abgeordneten.
Die Schüler nutzten die Chance, die Politiker zu fragen, wofür die
EU steht und warum es auf manche Fragen keine einfache Antwort gibt.
|
Europäische
Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket
gegen Russland
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Brüssel, 23.
Februar 2024 - European Union 2018 Die EU
hat zum zweiten Jahrestag des russischen
Angriffs auf die Ukraine ein
13. Sanktionspaket gegen Russland
verabschiedet. Es beinhaltet weitere
Einschränkungen des russischen Zugangs zu
Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen.
Außerdem wurden weitere Unternehmen und
Personen, die sich an den russischen
Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die
Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit
umfasst die Liste nun mehr als
2.000 Unternehmen und Personen, was ein
enormer Schlag für das Militär und die
Verteidigung in Russland ist.
Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung.
Sie wird die Mitgliedstaaten weiterhin
unterstützen, um eine wirksame Durchsetzung
der Maßnahmen sicherzustellen. Dabei wird
die Kommission ihre enge Zusammenarbeit mit
Drittländern fortsetzen, um möglichen
Versuchen, die Sanktionen zu umgehen,
entgegenzuwirken. Auch zwei Jahre nach dem
brutalen Einmarsch Russlands in die Ukraine
ist die Unterstützung der EU für die Ukraine
und ihre Bevölkerung ungebrochen. Europa ist
geeint und entschlossen, seine Werte und
Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen.
Jeder einzelne Euro, den Russland nicht
bekommt, ist ein Erfolg.
Das 13. Paket sieht im Wesentlichen
Folgendes vor: ERWEITERUNG DER
SANKTIONSLISTE Mit diesem Paket wurde die
Sanktionsliste in nie da gewesenem Umfang
erweitert, und zwar um
insgesamt 194 Einträge,
davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen.
Damit umfasst die EU-Sanktionsliste zur
Unterstützung der Ukraine nun mehr
als 2 000 Einträge. Im Einzelnen enthält
das Paket Folgendes: Sanktionen gegen den
russischen Militär- und
Verteidigungssektor: Mit den neuen Einträgen
werden mehr als 140 Unternehmen und
Einzelpersonen aus dem
militärisch-industriellen Komplex Russlands
getroffen, die unter anderem Raketen,
Drohnen, Flugabwehrsysteme,
Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für
Waffen und andere militärische Ausrüstung
herstellen.
Das Paket richtet sich insbesondere gegen
Unternehmen, die mit verschiedenen
Schlüsselkomponenten für Drohnen handeln.
Die Kommission folgte dem zuvor erarbeiteten
Ansatz, mit dem die betreffenden Unternehmen
objektiv und schrittweise ermittelt werden.
Hierzu wurden eindeutige Beweise aus
verschiedenen Quellen in Verbindung mit
Handels- und Zolldaten herangezogen.
Aussenden eines starken Signals an die
Unterstützer der russischen
Kriegsanstrengungen: Neu in die Liste
aufgenommen wurden zehn (russische)
Unternehmen und Einzelpersonen, die sich
daran beteiligen, Rüstungsgüter aus
Nordkorea nach Russland zu bringen, der
Verteidigungsminister des Landes und mehrere
belarussische Unternehmen und
Einzelpersonen, die die russischen
Streitkräfte unterstützen.
Bekämpfung der Sanktionsumgehung: Neu in die
Liste aufgenommen wurden aufgrund von
Paralleleinfuhren verbotener Waren nach
Russland auch ein russisches
Logistikunternehmen und der Leiter des
Unternehmens sowie ein dritter russischer
Akteur, der an einer anderen
Beschaffungsmaßnahme beteiligt war.
Verschärfung der EU-Maßnahmen gegen die
Besetzung und rechtswidrige Annexion
ukrainischer Gebiete durch Russland: Sechs
Richter und zehn Beamte in den besetzten
ukrainischen Gebieten wurden in die Liste
aufgenommen.
Sanktionierung von Verletzungen von
Kinderrechten: Darüber hinaus stehen auf der
Liste nun auch 15 Einzelpersonen und zwei
Einrichtungen, die sich an der Verschleppung
und der militärischen Indoktrination
ukrainischer Kinder, auch in Belarus,
beteiligen.
HANDELSMAẞNAHMEN
Mit diesem Paket bekräftigt die EU ihre
Entschlossenheit, Russland daran zu hindern,
sensible westliche Technologie für sein
Militär zu erwerben. Unbemannte
Luftfahrzeuge oder Drohnen sind für den
Krieg in der Ukraine von zentraler
Bedeutung. Mit diesem Sanktionspaket werden
Unternehmen gelistet, die Russland mit
wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und
es werden Sanktionen in bestimmten Sektoren
verhängt, um Schlupflöcher zu stopfen und
die Kriegsführung mit Drohnen zu erschweren.
Eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen
in Verbindung mit Handels- und Zolldaten
haben dazu geführt, dass 27 weitere
Unternehmen aus Russland und Drittländern in
die Liste der Einrichtungen aufgenommen
wurden, die mit dem
militärisch-industriellen Komplex Russlands
zusammenarbeiten (Anhang IV).
Für diese Unternehmen gelten strengere
Ausfuhrbeschränkungen für Güter und
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
sowie für Güter und Technologien, die zur
technologischen Stärkung des russischen
Verteidigungs- und Sicherheitssektors
beitragen könnten. Im Einzelnen enthält das
Paket Folgendes: Aufnahme von 17 weiteren
russischen Unternehmen, die an der
Entwicklung, Herstellung und Lieferung von
Elektronikbauteilen für den
militärisch-industriellen Komplex Russlands
beteiligt sind. Aufnahme von vier
Unternehmen aus China und jeweils einem aus
Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri
Lanka und der Türkei, die den
militärisch-industriellen Komplex Russlands
in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine
indirekt unterstützen, indem sie mit
elektronischen Bauteilen hierfür handeln.
MAẞNAHMEN ZUR STÄRKUNG DER LUFTVERTEIDIGUNG
Zusätzlich zur Listung bestimmter
Unternehmen, die Drohnenkomponenten an
Russland verkaufen, werden mit diesem Paket
weitere Ausfuhrverbote für solche
Komponenten eingeführt. Im Einzelnen enthält
das Paket Folgendes: Unter dieses
umfassendere Verbot für Drohnenkomponenten
fallen nun auch elektronische
Transformatoren, Stromrichter und
Induktionsspulen, die in Drohnen verbaut
werden können. Mit den neuen Maßnahmen
werden auch Aluminiumkondensatoren verboten,
die militärisch genutzt werden können.
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Neue EU-Behörde in Deutschland:
Anti-Geldwäsche-Agentur kommt nach Frankfurt |
Brüsel, 22. Februar
2024 - Die neue Behörde für die Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(AMLA) wird ihren Sitz in Frankfurt haben.
Das haben das Europäische Parlament und der
Rat, also die Mitgliedsstaaten, gestern
(Donnerstag) beschlossen. Frankfurt hatte
sich gegen andere mögliche Standorte in acht
Mitgliedsstaaten durchgesetzt.
Mairead McGuinness, Kommissarin für
Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und
die Kapitalmarktunion, begrüßte die
Entscheidung: „Mit der heutigen politischen
Einigung über den Standort der neuen
EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche
(AMLA) werden die Verhandlungen über das von
der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene
ehrgeizige Legislativpaket zur Bekämpfung
der Geldwäsche abgeschlossen. Zum ersten Mal
werden alle Mitgliedstaaten an dieselben
Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche
gebunden sein, und die AMLA wird eine
Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer
einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften
spielen.“
Bekämpfung von Geldwäsche Am 20. Juli 2021
hat die Kommission ein Legislativpaket im
Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung (AML/CFT)
angenommen. Dieses Paket umfasst einen
Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung
einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung
(AMLA-Verordnung).
Kommissarin McGuinness sagte zu den Aufgaben
der AMLA: „Die neue Behörde wird Risiken und
Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU
überwachen, die nationalen Aufsichtsbehörden
und zentralen Meldestellen koordinieren und
bestimmte Finanzinstitute je nach ihrem
Risikoniveau direkt beaufsichtigen.“ Neues
Verfahren Die Sitze der dezentralen
Agenturen wurden in der Vergangenheit in den
meisten Fällen von
den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei im
Laufe der Zeit unterschiedliche Verfahren
angewandt wurden.
In den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juli 2022 wurde
klargestellt, dass die Zuständigkeit für die
Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur nicht
gemäß Artikel 341 AEUV bei den
Mitgliedstaaten liegt, sondern vom
Unionsgesetzgeber festgelegt werden sollte.
In dem vorliegenden Fall sollten also
das Europäische Parlament und der Rat gemäß
dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die
Entscheidung treffen. Die AMLA ist der erste
Fall, in dem diese Rechtsprechung angewandt
wird.
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Parlament und Rat einig über neue
Regeln zur Luftqualität |
Brüssel, 21. Februar 2024 - Neue Grenzwerte
für Feinstaub und Co.: Die Europäische
Kommission begrüßt die vorläufige politische
Einigung zwischen dem Europäischen Parlament
und dem Rat der EU-Staaten auf neue
Luftqualitätsnormen. Sie werden enger an
die globalen Luftqualitätsleitlinien der
WHO angeglichen, für Feinstaub wird der
Jahresgrenzwert um mehr als die Hälfte
gesenkt.
EU-Umweltkommissar Virginijus
Sinkevičius sagte: „Dies wird insbesondere
schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern und
älteren Menschen zugutekommen und uns
unserem Ziel näherbringen: ein Europa, in
dem die Umweltverschmutzung ein Thema der
Vergangenheit ist und saubere Luft die
Realität.“ Die nationalen und lokalen
Behörden entscheiden selbst über die
Maßnahmen, die sie ergreifen wollen, um die
Luftqualitätsstandards zu erfüllen.
Gleichzeitig werden bestehende und neue
EU-Politiken in den Bereichen Umwelt,
Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung
und Innovation sowie in anderen Bereichen
einen wesentlichen Beitrag leisten. Saubere
Umgebungsluft bis 2030 Mit der überarbeiteten
Luftqualitätsrichtlinie wird der
Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff
Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte
gesenkt. Eine regelmäßige Überprüfung der
Luftqualitätsnormen, um sie im Einklang mit
den neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen
und technologischen Entwicklungen neu zu
bewerten, wird dazu beitragen, die EU in
Synergie mit den Bemühungen um
Klimaneutralität auf einen Kurs zu bringen,
um bis spätestens 2050 das
Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu
erreichen.
Die überarbeitete Richtlinie sieht vor, dass
Menschen, die durch Luftverschmutzung
gesundheitliche Schäden erleiden, im Falle
eines Verstoßes gegen die
EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf
Entschädigung haben. Sie wird auch für mehr
Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz,
wirksame Sanktionen und bessere
Informationen der Öffentlichkeit über die
Luftqualität sorgen. Die überarbeitete
Richtlinie wird auch dafür sorgen,
dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden,
um sauberere Luft zu erreichen.
Wenn die Luftverschmutzung in den kommenden
Jahren über den neuen Standards für 2030
liegt, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob
sie auf dem richtigen Weg sind, die
Rechtsvorschriften rechtzeitig einzuhalten,
und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen
und die Einhaltung bis 2030 sicherstellen.
Unter bestimmten Umständen haben die
Mitgliedstaaten möglicherweise mehr Zeit, um
die neuen Standards zu erreichen.
Die Begründung für solche
Fristverlängerungen muss auf einer
fundierten Analyse beruhen. Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen
die überarbeitete Richtlinie nun noch
förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten
kann. Sie tritt 20 Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Hintergrund
Luftverschmutzung ist die größte
Umweltbedrohung für die Gesundheit und eine
der Hauptursachen chronischer Krankheiten
wie Schlaganfall, Krebs und Diabetes.
Empfindliche und gefährdete soziale Gruppen
sind unverhältnismäßig stark betroffen. Etwa
300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr und
eine erhebliche Zahl nicht übertragbarer
Krankheiten wie Asthma,
Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind
auf Luftverschmutzung zurückzuführen. Die
Luftverschmutzung ist nach wie vor die
häufigste umweltbedingte Ursache für den
frühzeitigen Tod in der EU. Die schlimmsten
Schadstoffe sind Partikel, Stickstoffdioxid
und Ozon. Verschmutzte Luft schadet auch der
Umwelt und verursacht Versauerung,
Eutrophierung und Schädigung von Wäldern,
Ökosystemen und Kulturen.
Heute übersteigt die Eutrophierung die
kritischen Belastungen in zwei Dritteln der
Ökosystemgebiete in der gesamten EU. Dies
hat erhebliche Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt und die
Dienstleistungen, die sie für uns alle
erbringt.
Weitere Informationen
EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität
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Europawahl 2024: Bis zu 64,9
Millionen Wahlberechtigte in Deutschland |
WIESBADEN, 21.
Februar 2024 – Bei der zehnten Direktwahl
des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024
werden nach einer ersten Schätzung des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) in
Deutschland bis zu 64,9 Millionen Deutsche
und weitere Staatsangehörige der
Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein,
davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7
Millionen Männer.
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EU-Erklärung zum Tod Alexej
Nawalnys: Russische Führung zur Rechenschaft
ziehen |
Brüssel, 20. Februar 2024 - Der Hohe
Vertreter der Europäischen Union, Josep
Borrell, hat den Tod Alexej Nawalnys nach
dem gestrigen Treffen der für Außenpolitik
zuständigen EU-Ministerinnen und Minister in
einer Erklärung im Namen der EU verurteilt.
Die Witwe des russischen
Oppositionellen, Julia Nawalnaja, war zu dem
Treffen nach Brüssel gereist.
"Die Europäische Union ist empört über den
Tod des russischen Oppositionspolitikers
Alexej Nawalny, für den letztlich
Präsident Putin und die russischen Behörden
Verantwortung tragen. Heute haben wir Alexej
Nawalnys Frau Julia Nawalnaja, ihren
gemeinsamen Kindern, der Familie und
Freunden sowie allen, die mit ihm für das
Wohl ihres Landes gearbeitet haben, unser
tiefstes Mitgefühl ausgesprochen“, heißt es
in der Erklärung.
„Russland muss eine unabhängige und
transparente internationale Untersuchung der
Umstände des plötzlichen Todes Alexej
Nawalnys ermöglichen. Die EU wird keine
Mühen scheuen, gemeinsam mit unseren
Partnern die politische Führung Russlands
und die russischen Behörden zur Rechenschaft
zu ziehen. Wir werden den Preis, den sie für
ihre Handlungen zu zahlen haben, weiter
erhöhen, auch durch Sanktionen. Auf der
ganzen Welt haben sich die Menschen
versammelt, um Alexej Nawalny zu gedenken.
In Russland haben die Behörden vielerorts
versucht, solche Zusammenkünfte zu
verhindern, wobei hunderte Menschen
inhaftiert wurden. Diese Menschen müssen
unverzüglich freigelassen werden.“
Wiederholte Rufe nach Freilassung
In der Erklärung heißt es weiter: „Alexej
Nawalny war furchtlos nach Russland
zurückgekehrt, nachdem ein Mordversuch mit
dem Nervenkampfstoff „Nowitschok“ auf ihn
verübt worden war, der nach dem
Chemiewaffenübereinkommen – dem die
Russische Föderation als Vertragsstaat
angehört – verboten ist. Nawalny verbüßte
mehrere politisch motivierte Haftstrafen in
einer Strafkolonie mit strengen
Haftbedingungen in Sibirien. Er wurde
dorthin verlegt, um ihn vom Rest der Welt zu
isolieren.
Seine Familie konnte nur beschränkt mit ihm
Kontakt aufnehmen. Seine Anwälte werden
schikaniert und drei von ihnen befinden sich
seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft.
Wiederholt hat die Europäische Union Alexej
Nawalnys Vergiftung und alle politisch
motivierten Urteile gegen ihn, die aufgrund
seiner legitimen politischen Tätigkeit und
seiner legitimen Aktivität zur
Korruptionsbekämpfung verhängt wurden, auf
das Schärfste verurteilt und seine
unverzügliche und bedingungslose Freilassung
gefordert.
Sie hat Russland wiederholt aufgefordert,
für Alexej Nawalnys Sicherheit und
Gesundheit zu sorgen, unter anderem, indem
sie sich an die Machthaber in Moskau gewandt
hat, jedoch ohne Erfolg.“
Unglaublicher Mut und Hingabe
„Alexej Nawalny hat sein Leben lang
unglaublichen Mut, Hingabe für sein Land und
seine Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie
Entschlossenheit bei seiner Arbeit zur
Korruptionsbekämpfung in ganz Russland
gezeigt. Das hat im ganzen Land bei vielen
Menschen Zuspruch gefunden. Deshalb haben
Putin und sein Regime ihn gefürchtet, auch
vor dem Hintergrund des anhaltenden
rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands
gegen die Ukraine und der russischen
Präsidentschaftswahl im März.
Alexej Nawalnys unerwarteter und
erschütternder Tod ist ein weiterer Beleg
für die immer schneller fortschreitende und
systematische Unterdrückung in Russland. Die
Europäische Union fordert Russland erneut
auf, alle anderen politischen Gefangenen
unverzüglich und bedingungslos freizulassen,
darunter Juri Dmitrijew, Vladimir
Kara-Murza, Ilja Jaschin, Alexej Gorinow,
Lilia Tschanyschewa, Xenia Fadejewa,
Alexandra Skotschilenko und Iwan Safronow.“
Weitere Informationen
Russland: Erklärung des Hohen Vertreters im
Namen der Europäischen Union zum Tod Alexej
Nawalnys
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Zertifizierung
der CO2-Entnahme: EU-Kommission begrüßt
Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament
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Brüssel, 20. Februar 2024 - Die
EU-Kommission hat die vorläufige Einigung
zwischen dem Europäischen Parlament und dem
Rat der EU-Staaten über den ersten EU-weiten
freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung
hochwertiger CO2-Entnahmen begrüßt. Dieser
Zertifizierungsrahmen wird innovative
CO2-Entnahmetechnologien und eine
klimaeffiziente Landwirtschaft fördern, die
zu den Klima-, Umwelt- und
Null-Schadstoff-Zielen der EU beitragen.
Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte:
„Unsere Anstrengungen zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen werden in Zukunft
zunehmend von Technologie und Innovation
sowie von der optimalen Nutzung natürlicher
Kohlenstoffsenken abhängen. Die Entwicklung
einer angemessenen Zertifizierung für
CO2-Entnahmetechnologien und klimaeffiziente
Landwirtschaft ist von entscheidender
Bedeutung, um Anreize für neue Verfahren zu
schaffen und diese zu belohnen. Die heutige
Einigung bringt uns auf den Weg zu
hochwertigen CO2-Entnahmetätigkeiten in ganz
Europa.“
Dieser neue Rahmen wird der EU dabei helfen,
Klimaneutralität zu erreichen, indem der
CO2-Abbau und die klimaeffiziente
Landwirtschaft zertifiziert werden, damit
sie transparent und vertrauenswürdig
sind, Grünfärberei verhindert und neue
Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden.
Wopke Hoekstra, Kommissar für Klimapolitik,
erklärte: „CO2-Entnahmen und klimaeffiziente
Landwirtschaft werden ein wichtiger
Bestandteil unserer Bemühungen sein, bis
2050 Klimaneutralität zu erreichen. Mit
diesem neuen freiwilligen europäischen
Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen und
klimaeffiziente Landwirtschaft werden wir
neue wirtschaftliche Chancen für Land- und
Forstwirte, Bauunternehmen und Innovatoren
erschließen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass
wir mit all diesen Interessenträgern
zusammenarbeiten, um eine nachhaltigere
Zukunft zu erreichen, in der Innovationen
der ökologischen Verantwortung gerecht
werden. Gemeinsam können wir ein innovatives
Unternehmensumfeld schaffen, um in
hochwertige CO2-Entnahmen zu investieren und
diese einzuführen.“
EU-Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen
Die Einigung enthält
Zertifizierungsvorschriften für:
Klimaeffiziente Landwirtschaft, wie die
Wiederherstellung von Wäldern und Böden und
die Vermeidung von Bodenemissionen, die
Wiedervernässung von Torfmooren, eine
effizientere Nutzung von Düngemitteln und
andere innovative landwirtschaftliche
Verfahren; Industrielle CO2-Entnahmen, z. B.
Bioenergie mit CO2-Abscheidung und
-Speicherung, oder direkte CO2-Abscheidung
und -Speicherung aus der Luft; Bindung von
Kohlenstoff in langlebigen Produkten und
Materialien wie Baustoffen auf Holzbasis
oder Biokohle.
Die vorläufig vereinbarte Verordnung wird
die Fähigkeit der EU verbessern, die
Authentizität all dieser Formen der
CO2-Entnahme zu quantifizieren, zu
überwachen und zu überprüfen. Sie enthält
insbesondere Vorschriften für die
Anerkennung von Zertifizierungssystemen, die
die Einhaltung des EU-Rahmens nachweisen,
sowie eine Reihe spezifischer Kriterien, um
die hohe Qualität der CO2-Entnahmen sowie
die Transparenz und Glaubwürdigkeit des
Zertifizierungsverfahrens sicherzustellen.
Mit den vereinbarten Kriterien wird
sichergestellt, dass der CO2-Abbau
korrekt quantifiziert wird; Kohlenstoff für
einen vereinbarten langfristigen
Zeitraum gespeichert wird (mindestens
35 Jahre für in Produkten gespeichertes
Kohlenstoff); über bestehende Praktiken
hinausgeht und den Status quo nicht nur
belohnt; und zu umfassenderen
Nachhaltigkeitszielen beiträgt, z. B. durch
positive Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt. Es wird ein EU-Register
eingerichtet, um ein hohes Maß an
Transparenz in Bezug auf zertifizierte
CO2-Entnahmen zu schaffen. Dies wird
innerhalb von vier Jahren geschehen.
In der Zwischenzeit können die Register
bestehender Zertifizierungssysteme verwendet
werden. Die Verordnung sieht eine
Priorisierung der zu entwickelnden
Zertifizierungsmethoden vor. Auf dieser
Grundlage wird die Kommission mit
Unterstützung einer Expertengruppe
für CO2-Entnahme ihre Arbeit zur
Entwicklung glaubwürdiger und
maßgeschneiderter Zertifizierungsmethoden
für die verschiedenen Arten von
CO2-Entnahmetätigkeiten fortsetzen.
Zertifizierte CO2-Entnahmen können die
Grundlage für neue wirtschaftliche
Möglichkeiten sein und durch private Systeme
und die Unterstützung des öffentlichen
Sektors monetarisiert werden und
wirtschaftliche Vorteile mit Verbrauchern
schaffen, die umweltfreundliche Verfahren
belohnen wollen. Die klimaeffiziente
Landwirtschaft wird neue Geschäftsmodelle
für Land- und Forstwirte schaffen und dürfte
erhebliche Vorteile für die biologische
Vielfalt mit sich bringen. In der
vereinbarten Verordnung wird auch der
Einsatz langlebiger biobasierter
Gebäudeprodukte gefördert, um Kohlenstoff
über mehrere Jahrzehnte oder länger gebunden
zu halten und so neue nachhaltige
Gebäudetechniken zu fördern.
Was die finanzielle Unterstützung für
Technologien zur Entfernung
von CO2-Emissionen betrifft, so werden mit
der Verordnung innovative private und
öffentliche Finanzmittel, einschließlich
Wirkungsfinanzierungen oder
ergebnisbasierter öffentlicher
Unterstützung, mobilisiert, da CO2-Entferner
und CO2-Landwirte auf der Grundlage der
zertifizierten Entnahmen und
Emissionsreduktionen belohnt werden können.
Sie wird auch das Neue
Europäische Bauhaus unterstützen, indem
die CO2-Speicherkapazität biobasierter und
energieeffizienter Baumaterialien anerkannt
wird.
Die Kommission wird den CO2-Abbau weiterhin
über verschiedene Programme wie den Innovationsfonds,
die gemeinsame Agrarpolitik, den Fonds für
regionale Entwicklung, das
LIFE-Programm und das Programm Horizont
Europa ( einschließlich der Mission „Ein
Boden-Deal für Europa“) finanzieren.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen
die Einigung nun förmlich bestätigen. Sobald
dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die
neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der
Union veröffentlicht und treten in Kraft.
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DSA:
EU-Kommission leitet förmliches Verfahren
gegen TikTok ein
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Brüssel, 19. Februar 2024 - Ob TikTok
möglicherweise gegen das Gesetz über
digitale Dienste (DSA) verstoßen hat,
überprüft die Europäische Kommission und hat
dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet.
Insbesondere geht es um Jugendschutz,
Transparenz bei Werbung, Datenzugang für
Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf
süchtig machendes Design und schädliche
Inhalte.
„Die Sicherheit und das Wohlergehen der
Online-Nutzer in Europa sind entscheidend“,
sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager. „TikTok muss die von ihm
angebotenen Dienste genau unter die Lupe
nehmen und die Risiken, die sie für seine
Nutzer - ob jung oder alt - darstellen,
sorgfältig prüfen. Die Kommission wird nun
eine eingehende Untersuchung durchführen,
ohne dem Ergebnis vorzugreifen.“
Auf der Grundlage der bisher durchgeführten
vorläufigen Untersuchung, einschließlich
einer Analyse des von TikTok im September
2023
übermittelten Risikobewertungs-Berichts sowie
der Antworten von TikTok auf die förmlichen
Auskunftsverlangen der Kommission (zu illegalen
Inhalten,
zum Schutz
Minderjähriger und
zum Datenzugang),
hat die Kommission beschlossen, ein
förmliches Verfahren gegen TikTok nach dem
Gesetz über digitale Dienste einzuleiten.
Das Verfahren wird sich auf die folgenden
Bereiche konzentrieren: Die Einhaltung der
DSA-Verpflichtungen in Bezug auf
die Bewertung und Abmilderung systemischer
Risiken im Hinblick auf tatsächliche oder
vorhersehbare negative Auswirkungen, die
sich aus der Gestaltung des TikTok-Systems
ergeben, einschließlich algorithmischer
Systeme, die Verhaltenssüchte fördern
und/oder sogenannte "Kaninchenloch-Effekte"
verursachen können.
Eine solche Bewertung ist erforderlich, um
potenziellen Risiken für die Ausübung des
Grundrechts auf körperliches und geistiges
Wohlbefinden, für die Achtung der Rechte des
Kindes sowie für die Auswirkungen auf
Radikalisierungsprozesse entgegenzuwirken.
Darüber hinaus sind die diesbezüglichen
Abhilfemaßnahmen, insbesondere die von
TikTok verwendeten Tools zur
Altersüberprüfung, um den Zugang
Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu
verhindern, möglicherweise nicht angemessen,
verhältnismäßig und wirksam; Die Einhaltung
der DSA-Verpflichtungen, geeignete und
verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um
ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit
und Schutz für Minderjährige zu
gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf
Standard-Datenschutzeinstellungen für
Minderjährige als Teil des Designs und der
Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme; die
Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zur
Bereitstellung eines durchsuchbaren und
zuverlässigen Verzeichnisses für die auf
TikTok präsentierten Anzeigen; die von
TikTok ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung
der Transparenz seiner Plattform.
Die Untersuchung betrifft mutmaßliche
Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern
zu den öffentlich zugänglichen Daten von
TikTok, wie in Artikel 40 des DSA
vorgeschrieben. Sollten sich diese
Versäumnisse bewahrheiten, würden sie gegen
Artikel 34 Absatz 1, 34 Absatz 2, 35 Absatz
1, 28 Absatz 1, 39 Absatz 1 und 40 Absatz 12
DSGVO verstoßen. Die Kommission wird nun
vorrangig eine eingehende
Untersuchung durchführen.
Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens
greift dessen Ergebnis nicht vor.
Hintergrund TikTok wurde am 25. April 2023
im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale
Dienste als sehr große Online-Plattform
(Very Large Online Platform, VLOP)
eingestuft, nachdem das Unternehmen erklärt
hatte, 135,9 Millionen monatlich aktive
Nutzer in der EU zu haben. Als VLOP musste
TikTok vier Monate nach seiner Ernennung
damit beginnen, eine Reihe von
Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA
festgelegt sind. Seit dem 17. Februar gilt
das Gesetz über digitale Dienste für alle
Online-Vermittler in der EU.
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Von der Leyen und Borrell zum Tod
von Alexej Nawalny
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Brüssel, 19. Februar 2024
- EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen und der Hohe Vertreter der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik Josep
Borrell haben ihre tiefe Betroffenheit über
den Tod Alexej Nawalnys zum Ausdruck
gebracht und den Mut und die
Entschlossenheit des russischen
Oppositionellen gewürdigt. Sie erklärten am
vergangenen Freitag: „Wir sind schockiert
und zutiefst betroffen über die Berichte
über den Tod des russischen
Oppositionspolitikers Alexej Nawalny. Unsere
Gedanken sind bei seiner Frau Julia
Nawalnaja, seiner Familie und all jenen in
Russland und darüber hinaus, die an eine
demokratische und friedliche Zukunft
Russlands glauben. Wir werden sein Andenken
als Freiheitskämpfer würdigen.“
Julia Nawalnaja nimmt heute auf Einladung
Borrells am Treffen der Außenministerinnen
und –minister in Brüssel teil. Von der Leyen
und Borrell erklärten weiter: „Alexej
Nawalny bewies sein gesamtes Leben lang
unglaublichen Mut und Entschlossenheit. Nach
einem abscheulichen Mordversuch kehrte er
mutig nach Russland zurück. Er gab den
Demokraten und der Zivilgesellschaft
Russlands Hoffnung, weshalb sich so viele
Menschen aus dem ganzen Land an seinen
Aktionen beteiligten und seinen Botschaften
zuhörten.
Die russischen Behörden reagierten auf seine
legitimen politischen Tätigkeiten und
Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung mit
politisch motivierten Maßnahmen. Sie
entsandten ihn in eine weit von Moskau
entfernte Strafkolonie mit verschärften
Haftbedingungen, die sowohl für seine
Familie und Freunde als auch für Beobachter
unzugänglich war, und schikanierten seine
Anwälte. Wir hatten Russland wiederholt
aufgefordert, seine Sicherheit und
Gesundheit sicherzustellen. Wir haben unsere
Besorgnis geäußert über wiederholte
Misshandlungen, ungerechtfertigte und
unrechtmäßige Disziplinarmaßnahmen sowie die
erniedrigende Behandlung durch die
Gefängnisbehörden, die den Tatbestand der
physischen und psychischen Folter erfüllen.
Er wurde langsam von Präsident Putin und
seinem Regime ermordet, die nichts mehr
fürchten als abweichende Meinungen ihres
eigenen Volkes. Wir werden keine Mühen
scheuen, um die russische politische Führung
und die russischen Behörden zur Rechenschaft
zu ziehen. Wir fordern die russischen
Behörden auf, alle Fakten im Zusammenhang
mit dem Tod von Nawalny zu ermitteln.
Russland muss alle anderen politischen
Gefangenen unverzüglich freilassen.“
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Neuer Aktionsplan: Förderung der Fern- und
grenzüberschreitenden Personenbahn
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Brüssel, 17. Februar 2024 - Ein Aktionsplan zur
Förderung der Schienenverkehrsdienste im Fern- und
grenzüberschreitenden Personenverkehr in Verbindung mit Änderungen
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zur Erhöhung der
Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und der neuen Unterstützung
der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Investitionen in die
Schiene bereiten den Grundstein für eine echte Renaissance im
Schienenverkehr.
Der Plan ist Teil eines Maßnahmenpakets
für eine effiziente und grüne Mobilität und wird die EU dabei
unterstützen, ihre strategischen Meilensteine zu erreichen, nämlich
die Verdoppelung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs im Schienenverkehr
bis 2030 und die Verdreifachung bis 2050. Die für Verkehr zuständige
Kommissarin Adina Vălean erklärte: „Die Schiene ist eines der
nachhaltigsten Verkehrsträger, die wir haben. Und doch wird dieses
potenzielle Risiko verschwendet – grenzüberschreitende Fahrten
machen nur 7 % der mit dem Zug zurückgelegten Kilometer aus.
Dieser Aktionsplan wird uns helfen, die Schiene zu einer
attraktiveren Option für lange und grenzüberschreitende Fahrten zu
machen. Wir haben die wichtigsten Hindernisse identifiziert, von
redundanten nationalen Vorschriften bis hin zu kompliziertem
Ticketing und der langsamen Einführung digitaler Technologien. Heute
legen wir dar, wie wir diese Barrieren überwinden können, wobei die
Passagiere die wahren Gewinner sind.“
Um die von der
Kommission festgestellten Hindernisse für Fern- und
grenzüberschreitende Schienenverkehrsdienste zu überwinden, weist
der Aktionsplan darauf hin, dass Beschleunigung der Digitalisierung;
Beseitigung redundanter nationaler technischer und
operativer Vorschriften; Gewährleistung einer besseren Verfügbarkeit
von Zügen, Reisebussen und Lokomotiven (Fahrzeuge); Schulung und
Zertifizierung des Eisenbahnpersonals im Einklang mit dem künftigen
Bedarf; Modernisierung der Schieneninfrastruktur im Personenverkehr;
effizientere Nutzung des Schienennetzes; einfacherer Zugang zur
Infrastruktur für Eisenbahnbetreiber durch angemessene
Preisgestaltung; benutzerfreundlichere Fahrkarten und Zugang zum
Eisenbahnsystem; Einführung eines nachhaltigen grenzüberschreitenden
und/oder multimodalen kollektiven Verkehrs durch öffentliche
Dienstleistungsverpflichtungen, falls erforderlich; nachhaltige
Verkehrsträger zu einer attraktiven Option für junge Menschen zu
machen.
Diese neuen Maßnahmen ergänzen den bestehenden
EU-Rechts- und Politikrahmen für den Schienenverkehr, der die
Mitgliedstaaten und den Sektor mit vielen Instrumenten ausstattet,
um den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zu verwirklichen,
Hemmnisse zu beseitigen und den Markt für neue Akteure und
Dienstleistungen zu öffnen. Die vollständige und korrekte Umsetzung
des bestehenden Rechtsrahmens bleibt von entscheidender Bedeutung,
und die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und allen Interessenträgern weiterhin darauf hinarbeiten.
Neben diesem Aktionsplan legt die Kommission heute einen Vorschlag
zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische
Verkehrsnetz (TEN-V) vor. Die Schiene zeichnet sich durch neue
Vorschriften zur Gewährleistung ausreichender
Hochgeschwindigkeitsschienenkapazität und -verbindungen aus,
einschließlich einer Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung von 160 km/h
für alle Personenverkehrsdienste, die die wichtigsten
TEN-V-Bahnstrecken nutzen, und Maßnahmen zur Verbesserung der
Verbindungen zwischen Flughäfen und Eisenbahnen.
Die
Europäische Investitionsbank „Green
Rail Investment Platform“die heute vorgestellte Initiative wird
dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Schienenfahrzeugen zu erhöhen.
Sie wird öffentliche und private Investitionen in Eisenbahnprojekte
durch bestehende EIB-Produkte und Finanzierungsinstrumente im Rahmen
von InvestEU unterstützen und so die Erholung im Eisenbahnsektor
nach der Pandemie beschleunigen. Die Finanzierung wird auch die
Elektrifizierung, die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und die
Einführung modernster Technologien unterstützen.
Die
nächsten Schritte Die meisten im Plan skizzierten Maßnahmen
müssen dringend umgesetzt werden. Die Arbeiten werden im neuen Jahr
beginnen, wenn die Kommission einen Dialog mit den Interessenträgern
des Eisenbahnsektors aufnimmt, um grenzüberschreitende Pilotdienste
einzurichten. Dies wird eine Gelegenheit sein, die im heutigen
Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu testen und umzusetzen.
Hintergrund Dieser Aktionsplan ist eine der heute angenommenen
Initiativen zur Förderung einer effizienten und grünen Mobilität im
Einklang mit der Strategie der Kommission für nachhaltige
und intelligente Mobilität.
Das Paket enthält auch
Überarbeitungen der Verordnungen über TEN-V und intelligente
Verkehrssysteme (ITS) sowie einen neuen EU-Rahmen für die städtische
Mobilität. 2021 ist das Europäische
Jahr der Schiene. Im Laufe des Jahres hat die Kommission die
Vorteile der Schiene als nachhaltiges, intelligentes und sicheres
Verkehrsmittel hervorgehoben.
Eine Vielzahl von Aktivitäten
haben die Schiene auf dem gesamten Kontinent ins Rampenlicht
gerückt, ihre Nutzung durch Bürger und Unternehmen gefördert und
dazu beigetragen, dass die Schiene zum Ziel
des europäischen Grünen Deals beiträgt, die EU bis 2050
klimaneutral zu machen. Zu den Highlights zählte der Connecting
Europe Express.ein spezieller Zug, der im Herbst fünf Wochen
lang den Kontinent durchquert, organisiert in Zusammenarbeit mit
mehr als 40 Partnern aus dem europäischen Eisenbahnsektor.
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Erklärung von
Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Tod
von Alexej Nawalny
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Brüssel - 16. Februar
2024 - Die Nachricht vom Tod Alexej Nawalnys
ist grauenhaft. Aber sie zeigt auch, dass
Putin nichts mehr fürchtet als den
Widerspruch seiner eigenen Bevölkerung.
Putin und seine Freunde fürchten nichts mehr
als Menschen, die aufstehen, die
widersprechen, die ihre eigene Meinung
haben, die für die Freiheit kämpfen und die
gegen Korruption kämpfen, so wie Alexej
Nawalny es getan hat.
Die Welt hat mit Alexej Nawalny einen
Freiheitskämpfer verloren. Wir werden seinen
Namen ehren. Und wir werden in seinem Namen
weiter die Autokratien bekämpfen und uns für
die Demokratie und ihre Werte einsetzen.
Meine Gedanken und mein tiefstes Beileid
sind mit seiner Familie.
Freies Russland:
Der Kreml hat Alexej Nawalny auf dem
Gewissen! Deshalb rufen wir heute dazu auf,
sich unseren Gedenk- und Protestkundgebungen
anzuschließen! 16.02.2024, Düsseldorf und
Bonn ab 17:00 piketieren wir das
Generalkonsulat der Russischen Föderation in
Bonn.
https://maps.app.goo.gl/AFPcoJW4eXvanQsy9
um 19:00 rufen wir zu einer Kundgebung
am Düsseldorfer Marktplatz auf.
https://maps.app.goo.gl/u5XUGxKav7Cz5frr7
Es spielt keine Rolle, ob man Nawalny mochte
oder seine Politik unterstützte. Sein
vermutlicher Tod im Gefängnis ist eine
Tragödie und eine Schande für Russland. Er
hätte nicht im Gefängnis sein dürfen, er
hätte nicht auf Putins Befehl langsam und
systematisch gefoltert und getötet werden
dürfen. Die deutsche Regierung muss eine
entschiedene und harte Reaktion auf diesen
politischen Mord zeigen. Auch dafür erheben
wir heute unsere Stimme.
Unser tiefstes Beileid
gilt der Familie und den Angehörigen von
Alexej. Er wird immer in unseren Herzen
bleiben. Freies Russland NRW
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Gesetz über Digitale Dienste gilt
ab dem 17. Februar 2024
in der ganzen EU
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16. Februar 2024 - Am 17.
Februar ist es so weit: Das
Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services
Act) gilt ab dem 17. Februar in der ganzen EU. Damit müssen
Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise
Online-Marktplätze, soziale Netzwerke,
Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise-
und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken,
kennzeichnen und entfernen. Wichtig: das Gesetz legt nicht
fest, welche Inhalte illegal sind. Das Gesetz trat im
November 2022 in Kraft und galt bisher für nur für sehr
große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und
VLOSEs).
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe
Vestager sagte: „Ab morgen gelten die Vorschriften des
Gesetzes über digitale Dienste für alle Online-Plattformen,
auf die die Nutzerinnen und Nutzer in der EU zugreifen.
Nutzer, Mitgliedstaaten und Plattformen können nun die
Instrumente des DSA nutzen, um eine sicherere und
transparentere Online-Welt zu gestalten. Dies ist ein großer
Meilenstein, der unsere grundlegenden Werte und Prinzipien
der EU widerspiegelt.“
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton unterstrich: „Wir
sind in vollem Einsatz, um die vollständige Umsetzung des
DSA zu gewährleisten, und wir ermutigen alle
Mitgliedstaaten, das Beste aus unserem neuen Regelwerk zu
machen. Eine wirksame Durchsetzung ist der Schlüssel zum
Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Inhalten
und zur Wahrung ihrer Rechte.“
• Ab dem 17. Februar gelten
die neuen Regeln für alle Online-Plattformen, während die
VLOPs und VLOSEs zusätzliche Verpflichtungen
haben. Ausgenommen sind Klein- und Kleinstunternehmen, die
weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz
von weniger als 10 Millionen Euro erzielen. Darüber, dass
die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen die neuen
Regeln einhalten, wacht die EU-Kommission.
• Ab Samstag kann sie dazu die
vollständige Palette ihrer Ermittlungs- und
Sanktionsbefugnisse nutzen und beispielsweise bei Verstößen
gegen den DSA Bußgelder verhängen. Für kleinere Plattformen
sind die nationalen DSA-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten
zuständig. Sie dienen auch als zentrale Beschwerdestelle für
Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland soll die
Bundesnetzagentur gemeinsam mit weiteren deutschen Stellen
diese Aufgabe übernehmen.
• Alle Online-Plattformen mit
Nutzern in der EU, müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen:
Online-Plattformen müssen den Nutzern die Möglichkeit geben,
illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen zu melden.
Darüber hinaus müssen Online-Plattformen mit
"vertrauenswürdigen Hinweisgebern" (trusted flaggers)
zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren
Hinweise von den Plattformen vorrangig behandelt werden
müssen.
• Schutz von
Minderjährigen, einschließlich eines vollständigen Verbots,
Minderjährige mit Werbung anzusprechen, die auf Profiling
oder persönlichen Daten basiert. Den Nutzern
müssen Informationen über die ihnen angezeigte Werbung zur
Verfügung gestellt werden, z. B. warum die Werbung ihnen
gezeigt wird und wer für die Werbung bezahlt hat. Verbot von
Werbung, die sich an Nutzer auf der Grundlage sensibler
Daten wie politischer oder religiöser Überzeugungen,
sexueller Orientierung usw. richtet. Einem Nutzer, der von
einer Entscheidung zur Inhaltsmoderation betroffen ist, z.
B. Entfernung von Inhalten, Sperrung des Kontos usw., eine
Begründung zukommen lassen und die Begründung in
die DSA-Transparenzdatenbank hochladen.
• Den Nutzern Zugang zu
einem Beschwerdemechanismus gewähren, damit Entscheidungen
zur Inhaltsmoderation angefochten werden können. Sie
veröffentlichen mindestens einmal jährlich einen Bericht
über ihre Verfahren zur Inhaltsmoderation. Sie stellen den
Nutzern klare Geschäftsbedingungen zur Verfügung und geben
die wichtigsten Parameter an, auf deren Grundlage
ihre Systeme zur Empfehlung von Inhalten funktionieren.
• Benennung
eines Ansprechpartners für die Behörden und die Nutzer.
Geltungsbereich Neben Online-Plattformen gilt das Gesetz
über digitale Dienste auch für Hosting-Dienste (z. B.
Cloud-Dienste oder Domain-Namen-Systeme, Hintergrunddienste,
die Nutzer mit angeforderten Website-Adressen verbinden)
sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdienstanbieter
oder Domains). Hosting-Dienste und Online-Vermittler unterliegen
einem Teil der Verpflichtungen des DSA.
• Sehr große
Online-Plattformen und Suchmaschinen Seit Ende August
2023 gilt der DSA bereits für die 19 im April 2023 benannten
sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen
(VLOSEs) (mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen
monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die im
Dezember 2023 als VLOPs benannt wurden, haben bis Ende April
Zeit, die zusätzlichen VLOP-Verpflichtungen des DSA zu
erfüllen. Ab morgen gelten jedoch für sie auch die
allgemeinen DSA-Verpflichtungen.
• Nationale Koordinatoren für
digitale Dienste in den Mitgliedstaaten Plattformen, die
nicht als VLOPs oder VLOSEs ausgewiesen sind, werden auf
Ebene der Mitgliedstaaten von einer unabhängigen
Regulierungsbehörde überwacht, die als nationaler
Koordinator für digitale Dienste (DSC) fungiert. Die DSCs
sind dafür verantwortlich, dass sich diese Plattformen an
die Regeln halten. Die DSCs werden den DSA für die in ihrem
Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen überwachen und
durchsetzen.
• Aufgaben der Koordinatoren
für digitale Dienste Der Koordinator für digitale
Dienste ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden von
Nutzern über Verstöße gegen den DSA durch eine Plattform,
einschließlich VLOPs und VLOSEs. Der DSC leitet die
Beschwerde gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme
an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats
weiter, in dem die Plattform niedergelassen ist.
Bescheinigung bestehender außergerichtlicher
Rechtsbehelfsmechanismen für Nutzer, um Beschwerden
vorzubringen und Entscheidungen über die Moderation von
Inhalten anzufechten.
• Bewertung und Verleihung des
Status eines vertrauensvollen Hinweisgebers „Trusted
Flaggers" an geeignete Bewerber oder unabhängige Stellen,
die nachweislich über Fachwissen bei der Aufdeckung,
Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte
verfügen. Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang
zu VLOP- und VLOSE-Daten für bestimmte Forschungszwecke. Der
DSC überprüfen die Forscher und beantragen den Zugang zu den
Daten in ihrem Namen.
• Der DSC wird mit
starken Ermittlungs- und
Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des
DSA durch die in ihrem Gebiet niedergelassenen
Anbieter sicherzustellen. Sie werden in der Lage sein, bei
einem mutmaßlichen Verstoß gegen den DSA Inspektionen
anzuordnen, Geldbußen gegen Online-Plattformen zu verhängen,
die den DSA nicht einhalten, und im Falle einer
schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens
einstweilige Maßnahmen zu ergreifen.
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Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten
Werbung
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15. Februar 2024 - Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren
Posts offen - wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt - wenn es
sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“)
von Europäischer Kommission und den nationalen
Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten (auch Deutschland),
Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet
solche Werbeaktivitäten systematisch.
Fast alle
Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden
Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute
Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen
und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen
jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen
kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen
Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf,
ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.““
567 Personen überprüft, weitere 358 kommen noch dazu Bei dem
Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und
Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft.
Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen
vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in
Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden
Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit
den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen
werden.
Ergebnisse des Sweep im Detail: 97 Prozent
der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit
kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch
als Werbung offen; 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und
Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren
nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler
registriert; 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum
Unternehmen, z. B. E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder
Registrierungsnummer; 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die
Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen,
z. B. „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil.
Diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine
andere Formulierung wie z. B. „Zusammenarbeit“ (16 Prozent),
„Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die
Partnermarke (11 Prozent); 40 Prozent der überprüften
Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle
Kommunikation transparent offen. 34 Prozent der Profile machten die
Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein
Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent
der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte,
Dienstleistungen oder Marken.
60 Prozent davon legten
Werbung nicht konsequent offen; 44 Prozent der Influencerinnen und
Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte
direkt über diese Sites verkaufen. Nächste Schritte Problematische
Vermarktungspraktiken zeigen die Bedeutung moderner, robuster
Rechtsvorschriften, um digitale Fairness für die Verbraucherinnen
und Verbraucher im Internet zu gewährleisten. Die Ergebnisse des
Sweep werden auch in die Digitale
Fairness – Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts einfließen,
die die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 gestartet hat.
Zweck dieser Eignungsprüfung ist, die Probleme zu bewerten,
mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten
konfrontiert sind. Zudem soll festgestellt werden, ob das geltende
EU-Recht nach wie vor geeignet ist, ein hohes
Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, oder ob gezielte
Änderungen erforderlich wären, um diese Probleme besser anzugehen.
Hintergrund Im Jahr 2023 hat die Europäische
Kommission die Rechtsplattform
für Influencer ins Leben gerufen, auf der Influencerinnen und
Influencer praktische Informationen zur Einhaltung des EU-Rechts
finden. Das EU-Verbraucherrecht schreibt Transparenz bei
kommerzieller Kommunikation vor. In ihren Posts sollten
Influencerinnen und Influencer die Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht mit falschen oder unwahren Informationen über die beworbenen
Produkte oder Dienstleistungen, die unter die Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken fallen, irreführen.
Jede Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen einer Marke
in Posts, die den Influencern Einnahmen oder andere Vorteile
bringen, muss auch als Werbetätigkeit offengelegt werden. Darüber
hinaus haben Influencerinnen und Influencer, die Produkte oder
Dienstleistungen für eigene Rechnung verkaufen, dieselben
rechtlichen Verpflichtungen wie Online-Shops, z. B. indem sie
Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre eingetragene Anschrift gemäß
der Richtlinie
über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen
oder Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtliche Garantien oder
Widerrufsrechte gewähren, wie dies in der Richtlinie
über die Rechte der Verbraucher vorgeschrieben ist.
Folgende EU-Mitgliedstaaten waren am Sweep beteiligt: Belgien,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Zypern sowie Island und Norwegen. 82
Influencerinnen und Influencer hatten über 1 Million Follower, 301
über 100 000 und 73 zwischen 5 000 und 100 000.
Mehrere Influencerinnen und Influencer waren auf verschiedenen
Social-Media-Plattformen aktiv: 572 posteten auf Instagram, 334 auf
TikTok, 224 auf YouTube, 202 auf Facebook, 82 auf X (früher
Twitter), 52 auf Snapchat und 28 auf Twitch. Die wichtigsten
betroffenen Sektoren sind in absteigender Reihenfolge Mode,
Lifestyle, Schönheit, Food, Reisen und Fitness/Sport.
Posts
von 119 Influencerinnen und Influencern wurden als förderlich für
eine ungesunde Lebensweise oder gefährliche Aktivitäten eingestuft,
z. B. durch Inhalte in Zusammenhang mit Junk-Lebensmitteln, Alkohol,
medizinischen oder ästhetischen Behandlungen, Glücksspiel oder
Finanzdienstleistungen wie Kryptohandel. Beim Netz
für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) handelt
es sich um einen Zusammenschluss einzelstaatlicher Behörden, die für
die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig
sind.
Die Behörden arbeiten zusammen, um Verstöße gegen das
Verbraucherrecht zu bekämpfen, die sich auf den Binnenmarkt
auswirken. „Sweeps“ werden
von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen
Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt.
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Brüssel, 13. Februar 2024 - Die
Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung
angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und
Landwirten eine teilweise Ausnahme von der
Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen
gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag
der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche
mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen. Die
Verordnung wird morgen, am 14. Februar, in Kraft
treten und rückwirkend ab dem 1. Januar für ein
Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2024, gelten.
Mit der teilweisen Ausnahme wird mehreren
Forderungen der Mitgliedstaaten nach mehr
Flexibilität Rechnung getragen, um besser auf die
Herausforderungen zu reagieren, mit denen die
Landwirtinnen und Landwirte in der EU konfrontiert
sind. Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brachliegend
oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen,
dass EU-Betriebe, die stickstoffbindende Pflanzen
(wie Linsen, Erbsen oder Bohnen) und/oder
Zwischenfrüchte ohne Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln auf 4 % ihres Ackerlandes
anbauen, die Anforderung des sogenannten
GLÖZ-Standards Nr. 8 erfüllen. Landwirtinnen und
Landwirte können die Anforderung jedoch weiterhin
mit brachliegenden Flächen oder nichtproduktiven
Landschaftselementen erfüllen.
Der endgültige Rechtsakt ermöglicht es den
Mitgliedstaaten auch, ihre Öko-Regelungen zur
Förderung nichtproduktiver Flächen zu ändern, um dem
alternativen Basisszenario im Rahmen der
GLÖZ-8-Konditionalität Rechnung zu tragen. Eine
einfache Mitteilung an die Europäische Kommission
reicht aus, um die betreffenden Öko-Regelungen
unverzüglich zu aktualisieren. Mitgliedstaaten, die
die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden
möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von
15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung
mitteilen, damit die Landwirtinnen und Landwirte so
bald wie möglich informiert werden können.
Der Vorschlag der Kommission wurde sorgfältig
abgewogen, um ein Gleichgewicht zwischen der
angemessenen Unterstützung und der Flexibilität der
Landwirtinnen und Landwirte, die mit zahlreichen
Herausforderungen konfrontiert sind, und dem Schutz
der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität zu
erreichen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission
Ursula von der Leyen erklärte: „Nur wenn unsere
Landwirtinnen und Landwirte von ihrem Land leben
können, werden sie in die Zukunft investieren. Und
nur wenn wir unsere Klima- und Umweltziele gemeinsam
erreichen, können sie auch weiterhin ihren
Lebensunterhalt bestreiten. Dieser Tatsache sind
sich unsere Landwirtinnen und Landwirte bewusst. Mit
dieser Maßnahme wird ihnen Flexibilität geboten und
sie werden weiterhin für ihre Arbeit belohnt, die so
entscheidend für die Ernährungssicherheit und
Nachhaltigkeit in der EU ist. Schon bald werden wir
weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem
unsere Landwirtinnen und Landwirte ausgesetzt sind,
zu verringern.“
Hintergrund
Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie
Anspruch haben, müssen die Landwirtinnen und
Landwirte einen umfassenden Satz von neun Standards
einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen.
Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast
90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der
EU und spielt eine wichtige Rolle bei der
flächendeckenden Einführung nachhaltiger
landwirtschaftlicher Verfahren. Diese
grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ-Standards
bezeichnet, was für „guter landwirtschaftlicher und
ökologischer Zustand“ steht.
Im GLÖZ-Standard Nr. 8 ist unter anderem
vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von Ackerland
für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente
vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel
auf brachliegende Flächen, aber auch auf
nichtproduktive Landschaftselemente wie Hecken oder
Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als
zehn Hektar Ackerland sind von dieser Verpflichtung
ausgenommen.
Am 31. Januar schlug die Kommission vor,
EU-Landwirtinnen und -Landwirten, die auf der Basis
dieser Anforderung GAP-Unterstützung erhalten, mehr
Flexibilität einzuräumen. Bei Zwischenfrüchten
handelt es sich um Pflanzen, die zwischen zwei
Hauptkulturen angebaut werden. Diese Kulturen können
als Tierfutter oder als Gründünger dienen. Der Anbau
von stickstoffbindenden Pflanzen und
Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von
Umweltvorteilen für die Bodengesundheit und damit
auch für die Biodiversität der Böden und verhindert
Nährstoffauswaschung. Die Kulturen müssen ohne
Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um den
Umweltzielen der GAP zu entsprechen.
"Nur wenn unsere Landwirtinnen und Landwirte von
ihrem Land leben können, werden sie in die Zukunft
investieren. Und nur wenn wir unsere Klima- und
Umweltziele gemeinsam erreichen, können sie
auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Dieser Tatsache sind sich unsere Landwirtinnen und
Landwirte bewusst.
Mit dieser Maßnahme wird ihnen Flexibilität geboten
und sie werden weiterhin für ihre Arbeit belohnt,
die so entscheidend für die Ernährungssicherheit und
Nachhaltigkeit in der EU ist. Schon bald werden wir
weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem
unsere Landwirtinnen und Landwirte ausgesetzt sind,
zu verringern. Ursula von der Leyen, Präsidentin der
Europäischen Kommission
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EU-Einigung: Klarere
Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch
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5. Februar 2024 -
Auf Honig-Verpackung muss künftig deutlich stehen, aus welchem Land
er kommt – nicht wie bisher nur die Angabe, ob er aus der EU stammt
oder nicht. Auch dürfen die EU-Staaten künftig die Bezeichnung
„Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zulassen. Bisher geht das
nur bei Zitrusfrüchten.
Auf diese und weitere neue Vermarktungsnormen für Honig,
Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch haben sich das Europäische
Parlament und die EU-Staaten geeinigt.
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski begrüßte die
Einigung: „Mit der Aktualisierung unserer Vermarktungsstandards und
-normen haben wir nicht nur unsere bestehenden Vorschriften
verschärft, sondern auch die europäische Produktion und die Vorteile
für die Verbraucher gestärkt. Unser Engagement für eine klarere
Herkunftskennzeichnung, einen geringeren Zuckergehalt und einen
höheren Fruchtanteil spiegelt unser Bestreben wider, bewusste
Kaufentscheidungen zu fördern.“
Die sogenannten
Frühstücksrichtlinien enthalten gemeinsame Vorschriften für die
Zusammensetzung, die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und
die Aufmachung dieser Erzeugnisse. Das soll deren freien Verkehr im
Binnenmarkt gewährleisten und den Verbrauchern dabei helfen, eine
sachkundige Wahl zu treffen. Änderungen bei Honig, Fruchtsäften,
Konfitüren und Milch Mit den überarbeiteten Richtlinien, auf die
sich die Mitgesetzgeber geeinigt haben, werden folgende Änderungen
vorgenommen: Verpflichtende Ursprungskennzeichnung für Honig: die
Herkunftsländer von Honigmischungen müssen auf dem Etikett in
absteigender Reihenfolge mit dem prozentualen Anteil der jeweiligen
Herkunft angegeben werden.
Die Mitgliedstaaten können
nur dann Prozentsätze für die vier größten Anteile verlangen, wenn
sie mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. Die Kommission wird
von den Mitgesetzgebern ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden
zum Nachweis der Verfälschung von Honig mit Zucker, eine
einheitliche Methode zur Rückverfolgung des Ursprungs von Honig und
Kriterien einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass Honig
beim Verkauf an den Endverbraucher nicht überhitzt wird. Es wird
eine Plattform eingerichtet, die die Kommission in diesen Fragen
berät.
Dadurch werden betrügerische Praktiken eingedämmt
und die Transparenz der Lebensmittelkette erhöht. Innovation und
Marktchancen für Fruchtsäfte entsprechend den neuen
Verbraucherwünschen: Drei neue Kategorien werden zur Verfügung
stehen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter
Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter
Fruchtsaft“.
Auf diese Weise können die Verbraucher
einen Saft mit mindestens 30 Prozent weniger Zucker wählen.
Fruchtsäfte können auf ihren Etiketten angeben, dass „Fruchtsäfte
nur natürlich vorkommende Zucker enthalten“, um klarzustellen, dass
Fruchtsäfte im Gegensatz zu Fruchtnektaren per Definition keinen
zugesetzten Zucker enthalten können, was den meisten Verbrauchern
nicht bekannt ist. Höherer obligatorischer Gehalt an Früchten in
Konfitüren: eine Erhöhung des Mindestgehalts an Früchten in
Konfitüren (von 350 auf 450 g/kg) und in Sonderkonfitüren (von 450
auf 500 g/kg) wird die Mindestqualität verbessern und den
Zuckergehalt dieser Erzeugnisse für die Verbraucher in der EU
verringern.
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, den
Begriff „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ zuzulassen, um die
lokal übliche Bezeichnung für diese Erzeugnisse zu berücksichtigen.
Der Begriff „Marmelade“ wurde bisher nur für Zitrusfrüchtekonfitüren
zugelassen. Vereinfachte Etikettierung von Milch: die Unterscheidung
zwischen „verdampfter“ und „kondensierter“ Milch wird im Einklang
mit dem Codex Alimentarius-Standard gestrichen. Lactosefreie
dehydrierte Milch wird ebenfalls zugelassen.
Die
Mitgesetzgeber haben der Kommission ferner das Mandat erteilt, in
den kommenden drei Jahren zu prüfen, wie die Verbraucher über die
Herkunft der bei der Herstellung von Säften und Konfitüren
verwendeten Früchte informiert werden können. Die politische
Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission
erzielt haben, muss nun von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt
werden. Nach dem Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung des
endgültigen Textes haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die
neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere
Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.
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Recht auf
Reparatur: EU-Kommission begrüßt Einigung auf neue Verbraucherrechte
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5. Februar 2024 - Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf
die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht
auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte
die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher
wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt
beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger
Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen
sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt
automatisch durch neue ersetzt werden.
Wir wollen den
Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der
Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so
schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher,
leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein
wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige
Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“
Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen Wenn die
gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen
und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von
Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch
reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch
Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden
verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu
machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten
Reparaturen ungefähr kosten werden.
Praktische
Maßnahmen zugunsten von Reparaturen Mit den vereinbarten
Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet,
Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B.
mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen
können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen
Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die
Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es
Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu
bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu
finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine
und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Nächste Schritte Das Europäische Parlament und der
Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun
noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die
Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
tritt 20 Tage später in Kraft.
Hintergrund Die
Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge
der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines
Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für
ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll.
Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels
der Europäischen Kommission beitragen, bis 2050 der erste
klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür müssen jedoch
Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger
konsumieren und produzieren.
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